Meine Berechnung aus den mir von meinem Konto vorliegenden Zahlen für 2009:
Mein Geld-Institut zieht vom Kapitalertrag 801,- € Sparerpauschbetrag (?) ab, teilt den Rest durch 4 und führt ein Viertel = 25 % Abgeltungssteuer (?) an ein Finanzamt ab.
Ich (Dummie) halte das für korrekt.
Hat es dann noch einen Sinn, in der Anlage KAP Zeile 4 die „Günstigerprüfung“ zu fordern?
*
Danke für Antworten!
Mein Geld-Institut zieht vom Kapitalertrag 801,- € Sparerpauschbetrag (?) ab, teilt den Rest durch 4 und führt ein Viertel = 25 % Abgeltungssteuer (?) an ein Finanzamt ab.
Ich (Dummie) halte das für korrekt.
Hat es dann noch einen Sinn, in der Anlage KAP Zeile 4 die „Günstigerprüfung“ zu fordern?
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Danke für Antworten!
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