Ich bin Beamtenpensionär mit Beihilfeanspruch, meine Ehefrau hat keinen eigenen Beihilfeanspruch. Sie ist Rentnerin (Rente ca. 480,- €), es wird kein Krankenkassenbeitrag von der Rente abgezogen. Sie ist bei meiner Krankenkasse mitversichert. Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (Basis-Private Kranken- u Pflegeversicherung) wurde bei mir mit 1.900 € ( Das ist OK) und bei meiner Ehefrau neuerdings nur mit 1.900 € in dem Steuerbescheid 2012 angesetzt, weil ein eigener Beihilfeanspruch bestand. (So das Finanzamt!) Das aber nicht stimmt, ich wiederhole nochmals: meine Ehefrau hat keinen eigenen Beihilfeanspruch. Ich bin nun der Auffassung, dass meiner Frau der Höchstbetrag von 2.800,- € zusteht. In der Anlage Vorsorgeaufwand sind bei der Ziffer 11 die Punkte 307 mit 1=Ja und 407 mit 2=Nein beantwortet worden. Was ist richtig, wer kann mir bitte helfen?
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Keine Ankündigung bisher.
Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen
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AW: Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen
Deine Frau hat sicherlich als Nichtbeamtin keinen eigenen Beihilfeanspruch, aber DU hast einen Beihilfeanspruch auch für deren Krankheitskosten.
Die Finanzämter sind bisher von einem Höchstbetrag von 2.800 € ausgegangen wegen des fehlenden EIGENEN Beihilfeanspruchs der werten Gattin, haben sich aber vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.01.2013 (Az. X R 43/09) eines besseren belehren lassen müssen und wenden das nun daher auch so an (BMF-Schreiben vom 19.08.2013, Rz. 101).Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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