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Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

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    Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

    Hallso zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zum Arbeitnehmerpauschbetrag.

    Zu aller erst einmal habe ich gelesen, dass dieser auch Werbungskostenpauschale genannt wird... ist das richtig?

    Weiterhin habe ich folgende Situation:

    Ich habe einen Antrag auf einen Freibetrag für die Pendlerpauschale für 2014 gestellt und dabei ausgerechnet, dass ich ca. 1932,-€ Gesamt bekommen müsste. Ich habe die 220 pauschalen Arbeitstage angegeben, weil mir dies eine Bekannte so empfohlen hat.
    Ich bekam recht schnell einen Bescheid, dass dem Antrag stattgegeben wurde. In dem Dokument stand, dass mir 932,- € zustünden, demnach 78,- €/Monat. Ich wunderte mich natürlich.

    Beim Finanzamt sagte mir die Dame, dass die 1000,- € Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen würden. Damit konnte ich mich aber nicht zufrieden geben, weil ich so viele andere Dinge gelesen habe. Auf der Webseite des Lohnsteuerhilfevereins da stand nämlich dies hier:

    "Wann lohnt sich für mich die Werbungskostenpauschale?
    Die Werbungskostenpauschale lohnt sich für Sie dann, wenn Sie weniger als 1.000 Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben haben. Nur wenn Sie mehr als 1.000 Euro für Ihren Beruf im Jahr ausgeben, sollten Sie die Werbungskostenpauschale nicht annehmen, sondern Ihre Ausgaben individuell nachweisen."

    Heißt das also, ich kann diese auch ablehnen? Wenn ich also eine individuelle Berechnung im Antrag angegeben hätte, wären diese 1000,- € nicht abgezogen worden?

    Ich habe ausgerechnet, dass ich 2013 211 Arbeitstage geleistet habe (einschließlich noch der letzten bevorstehenden Arbeitstage in diesem Jahr).
    Daraus ergibt sich eine Summe von 1772,40 € für mich und ich würde ca. 147,- € bekommen. Würde mir also dieser Freibetrag pro Monat zustehen?

    Und wenn ich demnächst meine Einkommensteuererklärung mache, werden dann auch wieder diese 1000,- € abgezogen??

    Es wäre super, wenn ihr mir das in einfachen Worten erläutern könntet. Denn ich habe schon so viel verschiedenes gelesen und irgendwie habe ich nie eine Antwort auf meine Frage gefunden.
    Mir hilft auch nicht die Aussage, dass der Pauschbetrag irgendwie in der Lohnsteuertabelle schon eingearbeitet ist, das sagt mir überhaupt nichts.

    Ich würde mich über eine individuelle Hilfe zu meinem konkreten Problem sehr freuen.

    VG



    Angie

    #2
    AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

    >>> 220 pauschalen Arbeitstage

    Es sind die tatsächlichen !! Arbeitstage anzugeben! Es gibt bezügl. der Arbeitstage keine Pauschale. Wenn du tatsächlich nur 180 Tage gearbeitet hast, du aber wissentlich eine falsche Zahl angibst, dann ist das Steuerhinterziehung!


    Der Werbungskostenpauschbetrag beträgt 102 Euro. Was du meinst ist sicherlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser beträgt 1.000 Euro und wird automatisch berücksichtigt.

    Er wird auch automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

    Wenn du also 1932 Euro Werbungskosten hast, dann kann im LST-Ermäßigungsverfahren nur 932 als Freibetrag berücksichtigt werden, weil die 1.000 Euro ja sowieso schon berücksichtigt werden.
    Mfg

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      #3
      AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

      Zitat von Angie1988 Beitrag anzeigen
      Zu aller erst einmal habe ich gelesen, dass dieser auch Werbungskostenpauschale genannt wird... ist das richtig?
      Kann man so stehen lassen



      Zitat von Angie1988 Beitrag anzeigen
      Ich habe einen Antrag auf einen Freibetrag für die Pendlerpauschale für 2014 gestellt
      Per Elster?

      Bisher hattest Du nur den Pauschbetrag von 1.000 €. Jetzt bekommst Du 932 € mehr. Die 1.000 hattest Du ja bisher schon.

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        #4
        AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

        Hallo,

        diese 1932 € bekommst du nicht. Das zu versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag gemindert.
        Die Werbungskostenpauschale wird bei jedem AN automatisch berücksichtigt. Deswegen auch Pauschale.
        Alles was darüber ist wirkt sich dann bei der Berechnung der Einkommensteuer aus.
        Der Antrag für den Freibetrag greift nur auf die darüber liegende Summe. In deinem Fall genau 773 €.
        Die Aussage des Vereins trifft natürlich zu.
        Machst du keine Angaben werden nur die 1000 € berücksichtigt(Sind schon eingerechnet) Sind deine Werbungskosten höher wie in deinem Fall kommt natürlich der höhere Betrag zur Geltung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

          Edit: Ähm irgendwie funktioniert die Zitatfunktion nicht.

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          >>> 220 pauschalen Arbeitstage

          Es sind die tatsächlichen !! Arbeitstage anzugeben! Es gibt bezügl. der Arbeitstage keine Pauschale. Wenn du tatsächlich nur 180 Tage gearbeitet hast, du aber wissentlich eine falsche Zahl angibst, dann ist das Steuerhinterziehung!
          Das hatte mir meine Bekannte gesagt, die steuerberatend tätig ist für die Firma meines Vaters. Sie meinte, man könne das so angeben und bei der Einkommensteuererklärung sind dann die tatsächlichen Arbeistage anzugeben.

          Ich wusste das nicht, bist du dir sicher?
          Zuletzt geändert von Angie1988; 18.12.2013, 22:00.

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            #6
            AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

            Zitat von Angie1988 Beitrag anzeigen
            Das hatte mir meine Bekannte gesagt, die steuerberatend tätig ist für die Firma meines Vaters. Sie meinte, man könne das so angeben und bei der Einkommensteuererklärung sind dann die tatsächlichen Arbeistage anzugeben.

            Ich wusste das nicht, bist du dir sicher?

            Achso, so ist es natürlich ok

            Im Lohnsteuerermäßigungsantrag kann man die voraussichtlichen Aufwendungen schätzen.
            In der Einkommensteuererklärung müssen dann die tatsächlichen Aufwendungen angegeben werden.
            Mfg

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              #7
              AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

              "diese 1932 € bekommst du nicht. Das zu versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag gemindert.
              Die Werbungskostenpauschale wird bei jedem AN automatisch berücksichtigt. Deswegen auch Pauschale. "

              Das heißt also, ohne diese Arbeitnehmerpauschale, müsste jeder 1000€ mehr an Lohnsteuer im Jahr bezahlen?

              Die Aussage von FIGUL verwirrt mich aber wiederum:

              "Machst du keine Angaben werden nur die 1000 € berücksichtigt(Sind schon eingerechnet) Sind deine Werbungskosten höher wie in deinem Fall kommt natürlich der höhere Betrag zur Geltung"

              Also bekomme ich doch mehr? Oder meinst du einfach die Differenz, also 932 €?

              Und in meiner Einkommensteuererklärung für 2013 bekomme ich dann also auch nicht 1740€ (wie ausgerechnet), sondern 740 €?!

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                #8
                AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                Hallo Angie1988,

                Ihre Frage:

                Das heißt also, ohne diese Arbeitnehmerpauschale, müsste jeder 1000€ mehr an Lohnsteuer im Jahr bezahlen?

                Antwort: Nein

                Die Pauschale ist vom Finanzamt automatisch in dem ~ zu versteuernden Einkommen ~
                berücksichtigt. Das bedeutet, es ist weniger Steuer zu bezahlen:

                Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen: (8000 €) 20.000 € geändert wegen Missverständnis

                abzüglich Arbeitnehmerpauschale ~~~: 1000 € (vom Finanzamt automatisch berücksichtigt)

                ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ S a l d o: (7000 €) 19.000 €


                Aus dem Betrag von (7000 €) 19.000 € wird dann die zu zahlende Steuer berechnet.

                gez. Hagen - Gronert
                Zuletzt geändert von ; 19.12.2013, 02:57. Grund: geänderte € - Beträge hinzugefügt

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                  #9
                  AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                  Hallo,

                  Nein. wie vorher geschrieben. Das Einkommen vermindert sich um die Werbungskosten. Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger und der darauf entfallende Steueranteil geringer.
                  @ Hagen-Gronert
                  schlechtes Beispiel: auf diese Beträge entfallen keine Steuer
                  Da der steuerfreie Grundbetrag für 2012 8004 € nach der Grundtabelle beträgt.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Nein. wie vorher geschrieben. Das Einkommen vermindert sich um die Werbungskosten. Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger und der darauf entfallende Steueranteil geringer.
                    @ Hagen-Gronert
                    schlechtes Beispiel: auf diese Beträge entfallen keine Steuer
                    Da der steuerfreie Grundbetrag für 2012 8004 € nach der Grundtabelle beträgt.

                    Gruß FIGUL

                    Guten Abend FIGUL,

                    ja, wie Sie es meinen, ein schlechtes Beispiel. Hier liegt wohl ein
                    Missverständnis vor.

                    Es sollte ein Beispiel sein wie die Pauschale vom FA rechnerisch
                    berücksichtigt wird. Der von mir in der Beispielsrechnung eingesetzte Betrag, (8000 €)
                    war Zufall, ohne ein Zusammenhang mit der Einkommensteuer-Grundtabelle.

                    In der Hoffnung jetzt richtig verstanden zu werden, verbleibe ich

                    mit freundlichen Grüßen
                    H a g e n - G r o n e r t

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                      #11
                      AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                      Hier mein Erklärungsversuch an den Fragesteller:

                      Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Dieses ist nicht mit dem Bruttoeinkommen identisch, sondern es werden Dinge (ganz oder anteilig) abgezogen, die man absetzen kann, wie Sozialversicherungsbeiträge, Kinderfreibeträge, Spenden und die Werbungskosten, die man als Arbeitnehmer hat. Für viele Dinge gibt es Pauschalen, die mindestens angesetzt werden.

                      Dazu gehört für die Werbungskosten eines AN der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro. Den kriegt jeder mindestens, selbst wenn er Null Werbungskosten hat, weil er im Haus neben seiner Arbeitsstelle wohnt, keine Fachliteratur etc. braucht. Wer 2000 Euro Werbungskosten hat, muss die in seine Erklärung reinschreiben, dann werden halt 2000 Euro vom Bruttoeinkommen abgezogen statt der Pauschale von 1000 Euro.

                      Relevanz eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte hierfür: Keine.

                      Der kommt erst bei der Lohnsteuer ins Spiel. Die ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, ähnlich wie die monatlichen Abschläge beim Strom (es gibt Staaten, die gar keine Lohnsteuer kennen, da kriegt man das volle Gehalt, dann macht man einmal jährlich seine Steuererklärung, es kommt eine Rechnung über die Steuer und die zahlt man dann, da kriegt man beim Gehaltszettel als Deutscher erstmal das Freudestrahlen, bis einen die Erkenntnis trifft, dass man besser was für die Steuer zurück legt).

                      Die Lohnsteuer auf das Monatseinkommen wird grob so berechnet, dass bei jemand, der jeden Monat dasselbe verdient, am Ende die Lohnsteuer für die 12 Monate der Einkommensteuer entspricht. Hierfür wird bei der Berechnung der Lohnsteuer die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro schon berücksichtigt.

                      Wer also dem FA glaubhaft macht, dass er mindestens 2000 Euro Werbungskosten haben wird, kriegt 1000 Euro als zusätzlichen Freibetrag eingetragen. Das heißt nicht, man zahlt 1000 Euro weniger Lohnsteuer. Sondern der AG wird so rechnen, als würde man 1000 Euro weniger im Jahr verdienen, bzw. 83 Euro weniger im Monat.

                      Nebenbei entsteht durch den eingetragenen Freibetrag die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da wird mit den realen Werten gerechnet. War die Schätzung, dass man mindestens 2000 Euro Werbungskosten haben wird, also zu hoch, und es waren nur 1800, so wird es dann eine Steuernachzahlung geben.

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                        #12
                        AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                        Hier mein Erklärungsversuch an den Fragesteller:

                        Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Dieses ist nicht mit dem Bruttoeinkommen identisch, sondern es werden Dinge (ganz oder anteilig) abgezogen, die man absetzen kann, wie Sozialversicherungsbeiträge, Kinderfreibeträge, Spenden und die Werbungskosten, die man als Arbeitnehmer hat. Für viele Dinge gibt es Pauschalen, die mindestens angesetzt werden.

                        Dazu gehört für die Werbungskosten eines AN der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro. Den kriegt jeder mindestens, selbst wenn er Null Werbungskosten hat, weil er im Haus neben seiner Arbeitsstelle wohnt, keine Fachliteratur etc. braucht. Wer 2000 Euro Werbungskosten hat, muss die in seine Erklärung reinschreiben, dann werden halt 2000 Euro vom Bruttoeinkommen abgezogen statt der Pauschale von 1000 Euro.

                        Relevanz eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte hierfür: Keine.

                        Der kommt erst bei der Lohnsteuer ins Spiel. Die ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, ähnlich wie die monatlichen Abschläge beim Strom (es gibt Staaten, die gar keine Lohnsteuer kennen, da kriegt man das volle Gehalt, dann macht man einmal jährlich seine Steuererklärung, es kommt eine Rechnung über die Steuer und die zahlt man dann, da kriegt man beim Gehaltszettel als Deutscher erstmal das Freudestrahlen, bis einen die Erkenntnis trifft, dass man besser was für die Steuer zurück legt).

                        Die Lohnsteuer auf das Monatseinkommen wird grob so berechnet, dass bei jemand, der jeden Monat dasselbe verdient, am Ende die Lohnsteuer für die 12 Monate der Einkommensteuer entspricht. Hierfür wird bei der Berechnung der Lohnsteuer die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro schon berücksichtigt.

                        Wer also dem FA glaubhaft macht, dass er mindestens 2000 Euro Werbungskosten haben wird, kriegt 1000 Euro als zusätzlichen Freibetrag eingetragen. Das heißt nicht, man zahlt 1000 Euro weniger Lohnsteuer. Sondern der AG wird so rechnen, als würde man 1000 Euro weniger im Jahr verdienen, bzw. 83 Euro weniger im Monat.

                        Nebenbei entsteht durch den eingetragenen Freibetrag die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da wird mit den realen Werten gerechnet. War die Schätzung, dass man mindestens 2000 Euro Werbungskosten haben wird, also zu hoch, und es waren nur 1800, so wird es dann eine Steuernachzahlung geben.
                        Guten Tag neysee,

                        vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung, welche für zahlreiche Stpfl.
                        eine hilfreiche Info ist.

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Hagen - Gronert

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                          #13
                          AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                          Guten Tag @ FIGUL,

                          anlässlich des entstandenen Missverständnisses,
                          erlaube ich mir meine Beiträge zu ergänzen.

                          Betrifft:

                          Einkommensteuer-Berechnung für Einkommen im Berechnungsjahr 2012

                          Grundlage: ~~~ Rechenbeispiel zum Titel und Thema:
                          AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                          Bezug: Beitrag # 8 von HAGEN - GRONERT gestern 21:37 Uhr:


                          Mein Beitrag:

                          Hagen-Gronert

                          AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?
                          Hallo Angie1988,

                          Ihre Frage:

                          Das heißt also, ohne diese Arbeitnehmerpauschale, müsste jeder 1000€ mehr an Lohnsteuer im Jahr bezahlen?

                          Antwort: Nein

                          Die Pauschale ist vom Finanzamt automatisch in dem ~ zu versteuernden Einkommen ~
                          berücksichtigt. Das bedeutet, es ist weniger Steuer zu bezahlen:

                          Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen: (8000 €) 20.000 € geändert wegen Missverständnis

                          abzüglich Arbeitnehmerpauschale ~~~: 1000 € (vom Finanzamt automatisch berücksichtigt)

                          ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ S a l d o: (7000 €) 19.000 €


                          Aus dem Betrag von (7000 €) 19.000 € wird dann die zu zahlende Steuer berechnet.

                          gez. Hagen - Gronert

                          ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~

                          E r g ä n z u n g:


                          Berechnung der Einkommensteuer für obiges Rechenbeispiel:

                          Berechnung der Einkommensteuer ~ o h n e ~ 1.000 € Arbeitnehmerpauschale:

                          zu verst. Einkommen ~~~ zu verst. Eeinkommen lt. EST-Grundtabelle ~~~ tarifliche EST
                          ~~20.000 € ~~~~~~~~~~~~~~ 20.028 € ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 2.708 € ~~


                          Berechnung der Einkommensteuer ~ einschließlich ~ 1.000 € Arbeitnehmerpauschale:

                          zu verst. Einkommen:
                          ~ 20.000 € ~
                          abzüglich 1.000 € Arbeitnehmerpauschale (vom Finanzamt automatisch berücksichtigt)


                          zu verst. Einkommen ~~~ zu verst. Einkommen lt. EST-Grundtabelle ~~~ tarifliche EST
                          ~~19.000 €~~~~~~~~~~~~~~~ 19.020 € ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 2.439 € ~~

                          ~~~~~~~~~ EST ~~ ohne ~~ Arbeitnehmerpauschale 2.708 €
                          ~~~~~~~~~ EST einschließlich Arbeitnehmerpauschale 2.439 €

                          ~~~~~~~~~ dementsprechend muss durch die
                          ~~~~~~~~~ Arbeitnehmerpauschale
                          ~~~~~~~~~ weniger EST bezahlt werden ~~~~~~~~ 269 €


                          Die obige Einkommensteuerberechnung wurde mit der
                          Einkommensteuer-Grundtabelle durchgeführt.

                          Eine genaue Steuerberechnung kann unter Einbeziehung der Bestimmungen
                          des Einkommensteuertarifs § 32 a durchgeführt werden.

                          In der Hoffnung Figul, das bedauerliche Missverständnis aufgeklärt zu haben,
                          verbleibe ich

                          mit freundlichen Grüßen
                          H a g e n - G r o n e r t

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                            Hallo,

                            @Hagen_Gronert,

                            mir ist das klar, wie das funktioniert.
                            Ich meinte nur, dass dieses Beispiel mit diesen Werten nicht gerade aussagekräftig ist für einen "Neuling".
                            Der könnte ja per Zufall auch an eine Est-Tabelle geraten.
                            Nix für ungut und schöne Feiertage

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Arbeitnehmerpauschbetrag - Wie genau wirkt sich der auf mich aus?

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              @Hagen_Gronert,

                              mir ist das klar, wie das funktioniert.
                              Ich meinte nur, dass dieses Beispiel mit diesen Werten nicht gerade aussagekräftig ist für einen "Neuling".
                              Der könnte ja per Zufall auch an eine Est-Tabelle geraten.
                              Nix für ungut und schöne Feiertage

                              Gruß FIGUL
                              Guten Abend FIGUL,

                              habe verstanden, o.k. alles klar.

                              Gerne wünsche ich Ihnen FIGUL und auch Ihren Liebsten schöne Feiertage.

                              Tschüss, Hagen - Gronert

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