Hallso zusammen,
ich habe ein paar Fragen zum Arbeitnehmerpauschbetrag.
Zu aller erst einmal habe ich gelesen, dass dieser auch Werbungskostenpauschale genannt wird... ist das richtig?
Weiterhin habe ich folgende Situation:
Ich habe einen Antrag auf einen Freibetrag für die Pendlerpauschale für 2014 gestellt und dabei ausgerechnet, dass ich ca. 1932,-€ Gesamt bekommen müsste. Ich habe die 220 pauschalen Arbeitstage angegeben, weil mir dies eine Bekannte so empfohlen hat.
Ich bekam recht schnell einen Bescheid, dass dem Antrag stattgegeben wurde. In dem Dokument stand, dass mir 932,- € zustünden, demnach 78,- €/Monat. Ich wunderte mich natürlich.
Beim Finanzamt sagte mir die Dame, dass die 1000,- € Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen würden. Damit konnte ich mich aber nicht zufrieden geben, weil ich so viele andere Dinge gelesen habe. Auf der Webseite des Lohnsteuerhilfevereins da stand nämlich dies hier:
"Wann lohnt sich für mich die Werbungskostenpauschale?
Die Werbungskostenpauschale lohnt sich für Sie dann, wenn Sie weniger als 1.000 Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben haben. Nur wenn Sie mehr als 1.000 Euro für Ihren Beruf im Jahr ausgeben, sollten Sie die Werbungskostenpauschale nicht annehmen, sondern Ihre Ausgaben individuell nachweisen."
Heißt das also, ich kann diese auch ablehnen? Wenn ich also eine individuelle Berechnung im Antrag angegeben hätte, wären diese 1000,- € nicht abgezogen worden?
Ich habe ausgerechnet, dass ich 2013 211 Arbeitstage geleistet habe (einschließlich noch der letzten bevorstehenden Arbeitstage in diesem Jahr).
Daraus ergibt sich eine Summe von 1772,40 € für mich und ich würde ca. 147,- € bekommen. Würde mir also dieser Freibetrag pro Monat zustehen?
Und wenn ich demnächst meine Einkommensteuererklärung mache, werden dann auch wieder diese 1000,- € abgezogen??
Es wäre super, wenn ihr mir das in einfachen Worten erläutern könntet. Denn ich habe schon so viel verschiedenes gelesen und irgendwie habe ich nie eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir hilft auch nicht die Aussage, dass der Pauschbetrag irgendwie in der Lohnsteuertabelle schon eingearbeitet ist, das sagt mir überhaupt nichts.
Ich würde mich über eine individuelle Hilfe zu meinem konkreten Problem sehr freuen.
VG
Angie
ich habe ein paar Fragen zum Arbeitnehmerpauschbetrag.
Zu aller erst einmal habe ich gelesen, dass dieser auch Werbungskostenpauschale genannt wird... ist das richtig?
Weiterhin habe ich folgende Situation:
Ich habe einen Antrag auf einen Freibetrag für die Pendlerpauschale für 2014 gestellt und dabei ausgerechnet, dass ich ca. 1932,-€ Gesamt bekommen müsste. Ich habe die 220 pauschalen Arbeitstage angegeben, weil mir dies eine Bekannte so empfohlen hat.
Ich bekam recht schnell einen Bescheid, dass dem Antrag stattgegeben wurde. In dem Dokument stand, dass mir 932,- € zustünden, demnach 78,- €/Monat. Ich wunderte mich natürlich.
Beim Finanzamt sagte mir die Dame, dass die 1000,- € Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen würden. Damit konnte ich mich aber nicht zufrieden geben, weil ich so viele andere Dinge gelesen habe. Auf der Webseite des Lohnsteuerhilfevereins da stand nämlich dies hier:
"Wann lohnt sich für mich die Werbungskostenpauschale?
Die Werbungskostenpauschale lohnt sich für Sie dann, wenn Sie weniger als 1.000 Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben haben. Nur wenn Sie mehr als 1.000 Euro für Ihren Beruf im Jahr ausgeben, sollten Sie die Werbungskostenpauschale nicht annehmen, sondern Ihre Ausgaben individuell nachweisen."
Heißt das also, ich kann diese auch ablehnen? Wenn ich also eine individuelle Berechnung im Antrag angegeben hätte, wären diese 1000,- € nicht abgezogen worden?
Ich habe ausgerechnet, dass ich 2013 211 Arbeitstage geleistet habe (einschließlich noch der letzten bevorstehenden Arbeitstage in diesem Jahr).
Daraus ergibt sich eine Summe von 1772,40 € für mich und ich würde ca. 147,- € bekommen. Würde mir also dieser Freibetrag pro Monat zustehen?
Und wenn ich demnächst meine Einkommensteuererklärung mache, werden dann auch wieder diese 1000,- € abgezogen??
Es wäre super, wenn ihr mir das in einfachen Worten erläutern könntet. Denn ich habe schon so viel verschiedenes gelesen und irgendwie habe ich nie eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir hilft auch nicht die Aussage, dass der Pauschbetrag irgendwie in der Lohnsteuertabelle schon eingearbeitet ist, das sagt mir überhaupt nichts.
Ich würde mich über eine individuelle Hilfe zu meinem konkreten Problem sehr freuen.
VG
Angie
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