Hallo!
Die Webseite zur vorausgefüllten Steuererklärung ist online
Seit dem 18.12.2013 werden auf der neuen offiziellen Webseite der Steuerverwaltung Informationen zur vorausgefüllten Steuererklärung angeboten.
Ab Anfang Januar 2014 wird dieser neue Online-Service der Steuerverwaltung allen Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen.
Vorausgefüllte Steuererklärung bedeutet, dass Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, dem Bürger für seine Einkommensteuererklärung online zur Verfügung gestellt werden, die dann bei einer elektronischen Abgabe zudem automatisch in das richtige Formular übernommen werden können.
Details dazu finden Sie vorab unter www.elster.de/belegabruf
Die Webseite zur vorausgefüllten Steuererklärung ist online
Seit dem 18.12.2013 werden auf der neuen offiziellen Webseite der Steuerverwaltung Informationen zur vorausgefüllten Steuererklärung angeboten.
Ab Anfang Januar 2014 wird dieser neue Online-Service der Steuerverwaltung allen Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen.
Vorausgefüllte Steuererklärung bedeutet, dass Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, dem Bürger für seine Einkommensteuererklärung online zur Verfügung gestellt werden, die dann bei einer elektronischen Abgabe zudem automatisch in das richtige Formular übernommen werden können.
Details dazu finden Sie vorab unter www.elster.de/belegabruf
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