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Ausbildungskosten / Fortbildungskosten

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    Ausbildungskosten / Fortbildungskosten

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Ausbildungskosten / Fortbildungskosten für das Jahr 2013.
    Meine Freundin macht eine duale Ausbildung (Eine Berufsausbildung im Betrieb und gleichzeitig ein Studium an der FH).
    Durch das Ausbildungsgehalt wurden im Jahr 2013 ca. 250€ steuern gezahlt. Alleine durch die angefallenen Werbungskosten wären bei einem höheren Gehalt mindestens 800,- von der steuer abzusetzen.

    Kann man hier für die Folgejahre eine Verlustverrechnung oder ähnliches anstoßen?
    Wo trage ich einen Verlustvortrag ein und was ist hierbei in den Folgejahren zu beachten? (Die Werbungskosten werden in den Folgejahren weiterhin höher als die Steuerzahlungen sein)

    Ich denke z.B. an eine sofortige Erstattung der im Jahr 2013 gezahlten Steuern und zusätzlich eine Addierung der darüber hinaus gehenden Kosten (bis 2016), die man spätestens nach der Berufsausbildung (im Jahr 2017) absetzten kann.

    Wenn so etwas theoretisch möglich ist, wo trage ich es ein?!

    Ist das Studium bereits eine Fortbildung / 2. Ausbildung? oder wie wird dies steuerlich behandelt?
    In diesem Fall müssten die Kosten für die Berufsausbildung als Ausbildungskosten angesetzt werden und beispielsweise die Studiengebühren als Fortbildungskosten??

    Vielen Dank vorab für die Mithilfe! :-)

    #2
    AW: Ausbildungskosten / Fortbildungskosten

    Einen Verlustvortrag gibt es, wenn das Einkommen, Brutto minus Werbungskosten negativ ist.

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      #3
      AW: Ausbildungskosten / Fortbildungskosten

      Hallo,

      die Arbeitnehmerpauschale beträgt schon 1000 €.
      d.h. es werden ohne Nachweis schon 1000 € berücksichtigt. Ein Verlustvortrag entsteht nur durch negative Einkünfte.
      Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern nur das zu versteuernde Einkommen und dadurch die zu zahlende Einkommensteuer.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Ausbildungskosten / Fortbildungskosten

        Hallo,
        dass der Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000,-€ beträgt ist bekannt. :-)
        Die 800,-€ Erstattung ist ein Annäherungswert, den ein Steuerprogramm bei einem Brutto von ca. 35.000,-€ ausspuckt.

        Mit der Verlustverrechnung kommt man beispielsweise nur dann weiter?:
        Bruttoeinkommen: 10.000,- €
        Werbungskosten: 11.000,- € (angenommener Wert)
        Verlustverrechnung für Folgefahre: 1.000,- €

        Da der hier konstruierte Fall nicht der Reale ist, gibt es keine Möglichkeit die hohen Werbungskosten mit einem späteren Gehalt zu verrechnen?!

        Vielen Dank für die Mithilfe.

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          #5
          AW: Ausbildungskosten / Fortbildungskosten

          Hallo,

          das sind doch Milchmädchenrechnungen hätte, wenn und diese Brutto und 15000 WK.
          Aber du hast den Kern erfasst
          Mit der Verlustverrechnung kommt man beispielsweise nur dann weiter?:
          Bruttoeinkommen: 10.000,- €
          Werbungskosten: 11.000,- € (angenommener Wert)
          Verlustverrechnung für Folgefahre: 1.000,- €
          Erstmal nicht für Folgejahre sondern für das Folgejahr

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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