Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Ausbildungskosten / Fortbildungskosten für das Jahr 2013.
Meine Freundin macht eine duale Ausbildung (Eine Berufsausbildung im Betrieb und gleichzeitig ein Studium an der FH).
Durch das Ausbildungsgehalt wurden im Jahr 2013 ca. 250€ steuern gezahlt. Alleine durch die angefallenen Werbungskosten wären bei einem höheren Gehalt mindestens 800,- von der steuer abzusetzen.
Kann man hier für die Folgejahre eine Verlustverrechnung oder ähnliches anstoßen?
Wo trage ich einen Verlustvortrag ein und was ist hierbei in den Folgejahren zu beachten? (Die Werbungskosten werden in den Folgejahren weiterhin höher als die Steuerzahlungen sein)
Ich denke z.B. an eine sofortige Erstattung der im Jahr 2013 gezahlten Steuern und zusätzlich eine Addierung der darüber hinaus gehenden Kosten (bis 2016), die man spätestens nach der Berufsausbildung (im Jahr 2017) absetzten kann.
Wenn so etwas theoretisch möglich ist, wo trage ich es ein?!
Ist das Studium bereits eine Fortbildung / 2. Ausbildung? oder wie wird dies steuerlich behandelt?
In diesem Fall müssten die Kosten für die Berufsausbildung als Ausbildungskosten angesetzt werden und beispielsweise die Studiengebühren als Fortbildungskosten??
Vielen Dank vorab für die Mithilfe! :-)
ich habe eine Frage bezüglich der Ausbildungskosten / Fortbildungskosten für das Jahr 2013.
Meine Freundin macht eine duale Ausbildung (Eine Berufsausbildung im Betrieb und gleichzeitig ein Studium an der FH).
Durch das Ausbildungsgehalt wurden im Jahr 2013 ca. 250€ steuern gezahlt. Alleine durch die angefallenen Werbungskosten wären bei einem höheren Gehalt mindestens 800,- von der steuer abzusetzen.
Kann man hier für die Folgejahre eine Verlustverrechnung oder ähnliches anstoßen?
Wo trage ich einen Verlustvortrag ein und was ist hierbei in den Folgejahren zu beachten? (Die Werbungskosten werden in den Folgejahren weiterhin höher als die Steuerzahlungen sein)
Ich denke z.B. an eine sofortige Erstattung der im Jahr 2013 gezahlten Steuern und zusätzlich eine Addierung der darüber hinaus gehenden Kosten (bis 2016), die man spätestens nach der Berufsausbildung (im Jahr 2017) absetzten kann.
Wenn so etwas theoretisch möglich ist, wo trage ich es ein?!
Ist das Studium bereits eine Fortbildung / 2. Ausbildung? oder wie wird dies steuerlich behandelt?
In diesem Fall müssten die Kosten für die Berufsausbildung als Ausbildungskosten angesetzt werden und beispielsweise die Studiengebühren als Fortbildungskosten??
Vielen Dank vorab für die Mithilfe! :-)
Kommentar