Hallo,
ich habe einen ganz komplizierten Fall.
Mein Schwiegervater hatte seinerzeit eine sehr riskante Geldanlage getätigt. Einmal im Jahr gab es die Zinsen, die aus dieser Geldanlage stammen, ausgezahlt. Die KAP wurde direkt abgezogen.
Mein Schwiegervater ist vor zwei Jahren gestorben und hat die Geldanlage seiner Tochter überschrieben, damit es kein Theater zwischen den Erben gibt. Im Testament ist aber vermerkt, dass diese Wertanlage allen Erben gehört. Das ist auch den Erben klar (gibt also keine Probleme). Sie soll die Wertanlage im Sinne der Erben verwalten.
Wir haben bei der Anlagefirma versucht, die Wertanlage auf die Erben umzuschreiben - ging nicht. Falls Ihr es nicht glaubt, ich habe selber dort angerufen. Es ist tatsächlich so. Die Wertanlage gehört also beiden Geschwistern, läuft aber nur auf den Namen der Schwägerin.
Meine Schwägerin hat uns nun im Sommer die uns zustehenden Zinsen ausgezahlt. Abgezogen wurden außerdem 1.700 Euro Kapitalertragssteuer.
Da mein Mann und ich in diesem Jahr eine Steuernachzahlung für das Jahr 2012 angekündigt wurde, habe ich natürlich alle Belastungen zusammengestellt, damit die Steuernachzahlung gemindert wird.
Da fiel mir ein, ob diese Nachzahlung evtl. gemindert werden kann, wenn wir unseren Anteil (also 850 Euro) der Kapitalertragssteuer angeben? Ich müsste das mit dem FA natürlich absprechen, ob das überhaupt geht, da die Wertanlage nicht auf unseren Namen läuft, aber das steht ja auf einem anderem Blatt.
Ich habe leider nicht so viel Ahnung von der Steuererklärung und wäre Euch für Tipps wirklich dankbar.
LG
ich habe einen ganz komplizierten Fall.
Mein Schwiegervater hatte seinerzeit eine sehr riskante Geldanlage getätigt. Einmal im Jahr gab es die Zinsen, die aus dieser Geldanlage stammen, ausgezahlt. Die KAP wurde direkt abgezogen.
Mein Schwiegervater ist vor zwei Jahren gestorben und hat die Geldanlage seiner Tochter überschrieben, damit es kein Theater zwischen den Erben gibt. Im Testament ist aber vermerkt, dass diese Wertanlage allen Erben gehört. Das ist auch den Erben klar (gibt also keine Probleme). Sie soll die Wertanlage im Sinne der Erben verwalten.
Wir haben bei der Anlagefirma versucht, die Wertanlage auf die Erben umzuschreiben - ging nicht. Falls Ihr es nicht glaubt, ich habe selber dort angerufen. Es ist tatsächlich so. Die Wertanlage gehört also beiden Geschwistern, läuft aber nur auf den Namen der Schwägerin.
Meine Schwägerin hat uns nun im Sommer die uns zustehenden Zinsen ausgezahlt. Abgezogen wurden außerdem 1.700 Euro Kapitalertragssteuer.
Da mein Mann und ich in diesem Jahr eine Steuernachzahlung für das Jahr 2012 angekündigt wurde, habe ich natürlich alle Belastungen zusammengestellt, damit die Steuernachzahlung gemindert wird.
Da fiel mir ein, ob diese Nachzahlung evtl. gemindert werden kann, wenn wir unseren Anteil (also 850 Euro) der Kapitalertragssteuer angeben? Ich müsste das mit dem FA natürlich absprechen, ob das überhaupt geht, da die Wertanlage nicht auf unseren Namen läuft, aber das steht ja auf einem anderem Blatt.
Ich habe leider nicht so viel Ahnung von der Steuererklärung und wäre Euch für Tipps wirklich dankbar.
LG
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