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Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -

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    Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -

    Hallo,

    ich habe einen ganz komplizierten Fall.

    Mein Schwiegervater hatte seinerzeit eine sehr riskante Geldanlage getätigt. Einmal im Jahr gab es die Zinsen, die aus dieser Geldanlage stammen, ausgezahlt. Die KAP wurde direkt abgezogen.

    Mein Schwiegervater ist vor zwei Jahren gestorben und hat die Geldanlage seiner Tochter überschrieben, damit es kein Theater zwischen den Erben gibt. Im Testament ist aber vermerkt, dass diese Wertanlage allen Erben gehört. Das ist auch den Erben klar (gibt also keine Probleme). Sie soll die Wertanlage im Sinne der Erben verwalten.

    Wir haben bei der Anlagefirma versucht, die Wertanlage auf die Erben umzuschreiben - ging nicht. Falls Ihr es nicht glaubt, ich habe selber dort angerufen. Es ist tatsächlich so. Die Wertanlage gehört also beiden Geschwistern, läuft aber nur auf den Namen der Schwägerin.

    Meine Schwägerin hat uns nun im Sommer die uns zustehenden Zinsen ausgezahlt. Abgezogen wurden außerdem 1.700 Euro Kapitalertragssteuer.

    Da mein Mann und ich in diesem Jahr eine Steuernachzahlung für das Jahr 2012 angekündigt wurde, habe ich natürlich alle Belastungen zusammengestellt, damit die Steuernachzahlung gemindert wird.

    Da fiel mir ein, ob diese Nachzahlung evtl. gemindert werden kann, wenn wir unseren Anteil (also 850 Euro) der Kapitalertragssteuer angeben? Ich müsste das mit dem FA natürlich absprechen, ob das überhaupt geht, da die Wertanlage nicht auf unseren Namen läuft, aber das steht ja auf einem anderem Blatt.

    Ich habe leider nicht so viel Ahnung von der Steuererklärung und wäre Euch für Tipps wirklich dankbar.

    LG

    #2
    AW: Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -

    Hallo,

    Äpfel und Birnen.
    Beide sind Obst aber sonst nichts. Was hat das mit ElsterForum zu tun?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -

      Ich wollte wissen, ob das jemand beantworten kann und wenn ja, wo ich diese Angaben eintragen muss?

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        #4
        AW: Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -

        Grundsätzlich bekommt der die Kapitalertragsteuer angerechnet, auf dessen Namen die Steuerbescheinigung läuft. Zivilrechtlich gehört das Geld auch nur dem Kontoinhaber!

        Wenn sich aber alle Beteiligten der Erbengemeinschaft einig sind, wäre es am besten für dei EG eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung abzugeben und die Einkünfte sowie die anrechenbaren Steuern aufteilen zu lassen. Dann werden die Wohnsitz-FÄ informiert. Wenn man das dem FA so erklärt und alle Beteiligten unterschreiben, sollte das so klappen.

        Was hat ihre Schwägerin in ihrer Steuererklärung anrechnen lassen?

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          #5
          AW: Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -

          Hallo,

          hast du eine Steuerbescheinigung, nicht die der Schwägerin, des Instituts? Dann kommt es in die Anlage KAP.
          Die auszufüllenden Zeilen mit den jeweiligen Beträgen entnimmst der Steuerbescheinigung.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -

            @Kloebi
            @Figul

            Danke sehr für Eure Antworten, die mir schon geholfen haben. Wir müssen uns mit meiner Schwägerin in Verbindung setzen, dass sie uns die Unterlagen aushändigt. Ich vermute aber, dass sie den kompletten Betrag in ihre Steuerererklärung eingetragen hat, es sei denn, dieser stellt keinen Vorteil für sie dar. Bei uns sieht es, wie gesagt, anders aus, da das FA eine ordentliche Nachzahlung von uns haben will.

            Aber dann müssten wir wirklich mit ihr sprechen, denn schließlich stehen uns ja die Hälfte des Betrages zu, von dem dann auch die Steuern abgezogen wurden.

            LG

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              #7
              AW: Frage zur Kapitalertragssteuer - schwierig -


              Aber dann müssten wir wirklich mit ihr sprechen, denn schließlich stehen uns ja die Hälfte des Betrages zu, von dem dann auch die Steuern abgezogen wurden.

              LG
              Wenn die Bescheinigung nur auf Person A ausgestellt ist, dann kann auch nur Person A die bescheinigung geltend machen !
              Mfg

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