AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013
Hallo chrisblueeyes84,
dann lass dir doch mal von demjenigen zeigen, wo das steht.
Ich habe es noch nicht erlebt, das sich wiederholende Beträge oder ungefähr gleiche bei Kfz-Versicherungen und sonstigen Versicherungen jedes Jahr nachgewiesen werden müssen.
Der schlaue ELIAS wirft folgendes aus->
Folgende Belege sind der Einkommensteuererklärung aufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend beizufügen:
* Unterlagen über die Gewinnermittlung
* Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag
* Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
* Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
* Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatzkosten, Beerdigungskosten mit Nachlaßwert und ähnliches)
* Nachweis der Behinderung (sofern nicht schon vorgelegt und auch keine Änderung eingetreten ist)
* Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Soweit die Angaben nicht elektronisch an das Finanzamt übermitteln wurden sind auch vorzulegen:
* Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
* Lohnsteuerkarte beziehungsweise die besondere Lohnsteuerbescheinigung
*Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
*Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
Tschüß
Hallo chrisblueeyes84,
dann lass dir doch mal von demjenigen zeigen, wo das steht.
Ich habe es noch nicht erlebt, das sich wiederholende Beträge oder ungefähr gleiche bei Kfz-Versicherungen und sonstigen Versicherungen jedes Jahr nachgewiesen werden müssen.
Der schlaue ELIAS wirft folgendes aus->
Folgende Belege sind der Einkommensteuererklärung aufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend beizufügen:
* Unterlagen über die Gewinnermittlung
* Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag
* Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
* Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
* Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatzkosten, Beerdigungskosten mit Nachlaßwert und ähnliches)
* Nachweis der Behinderung (sofern nicht schon vorgelegt und auch keine Änderung eingetreten ist)
* Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Soweit die Angaben nicht elektronisch an das Finanzamt übermitteln wurden sind auch vorzulegen:
* Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
* Lohnsteuerkarte beziehungsweise die besondere Lohnsteuerbescheinigung
*Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
*Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
Tschüß
Kommentar