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Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

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    #31
    AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

    Hallo chrisblueeyes84,

    dann lass dir doch mal von demjenigen zeigen, wo das steht.
    Ich habe es noch nicht erlebt, das sich wiederholende Beträge oder ungefähr gleiche bei Kfz-Versicherungen und sonstigen Versicherungen jedes Jahr nachgewiesen werden müssen.

    Der schlaue ELIAS wirft folgendes aus->
    Folgende Belege sind der Einkommensteuererklärung aufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend beizufügen:
    * Unterlagen über die Gewinnermittlung
    * Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag
    * Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
    * Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
    * Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatzkosten, Beerdigungskosten mit Nachlaßwert und ähnliches)
    * Nachweis der Behinderung (sofern nicht schon vorgelegt und auch keine Änderung eingetreten ist)
    * Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
    Soweit die Angaben nicht elektronisch an das Finanzamt übermitteln wurden sind auch vorzulegen:
    * Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
    * Lohnsteuerkarte beziehungsweise die besondere Lohnsteuerbescheinigung
    *Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
    *Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge


    Tschüß

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      #32
      AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

      Das hat mir eine Steuerberaterin gesagt.

      Ich werde mich jetzt an deine Liste halten und am we mal rum rechnen und schauen was für uns am besten ist.

      Eine Frage noch wegen der Lohnsteuerbescheinigung.
      Ich habe 2 ! Einmal vom 01.01.13 - 31.10.13 und 01.11.13. - 31.12.13

      Beide einzelnd eintragen oder einfach zusammenrechnen ?
      Handelt sich um die gleiche Firma (Tochter und Mutter Firma)

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        #33
        AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

        Einzeln, vorher in Elsterformular eine zweite Lohnsteuerbescheinigung mittels Button "hinzufügen" hinzufügen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #34
          AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

          Hallo,

          @chrisblueeyes84

          Die ganzen Fragen hast du doch schon seit Ende Januar gestellt und auch passende Antworten darauf bekommen. Willst du uns hier veralbern?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #35
            AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

            Hallo chrisblueeyes84,

            bevor Sie hier unendlich "menpower" für Gedaddel binden,
            wäre in einer stillen Stunde etwas Basiswissen anzueignen:
            https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
            und hier:
            https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2011_Ansichts-PDF.pdf

            und wenn es irgend machbar ist noch viel mehr........
            Gruß, Basteltyp

            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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              #36
              AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

              Hallo,

              @chrisblueeyes84,
              in deinem ersten Post vom 24.01.2014 hast du angegeben - Meine Frau wurde zum 01.09.13 gekündigt und ist seitdem Hausfrau ohne jegliches Einkommen.-
              Vergangene Woche schreibst du - keine Angaben zur Ehefrau gemacht zu haben- außer Namen und Angabe Hausfrau. Das stimmt doch alles nicht
              Natürlich musst du auch eine Anlage N für die Ehefrau ausfüllen und Lohnersatzleistungen (ALG1) angeben.
              Was willst du eigentlich machen?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #37
                AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                Hallo zusammen,
                meiner Steuererklärung musste ich 2 Lohnsteuerabrechnungen angeben da ich bis zum 31.10.2013 bei Arbeitgeber A und seit dem 01.11.2013 bei Arbeitgeber B beschäftigt bin.

                Heute kam der Steuerbescheid 2013 mit Einkommensteuer Lohn 8000€ was ich bei Arbeitgeber B im Jahr 2013 hatte.

                Wo wird Arbeitgeber A mit den restlichen 40000€ angezeigt ? Kommt bei 2 Arbeitgebern 2 separate Bescheide ??? Hat das jemand schon mal gehabt ?

                Gruß

                Kommentar


                  #38
                  AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                  Hallo chrisblueeyes84,

                  nein zwei verschiedene Bescheide gibt es nicht.
                  Aber da ist sicherlich etwas schiefgelaufen, du hast doch zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausgefüllt ? -> lt. den vorherigen Threads.
                  Und die Arbeitgeber müssen die E-Daten auch übermitteln.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                    Ja ich habe im Elsterformular meine beiden Arbeitgeber getrennt eingetragen und es wurde von Elster auch zusammen gerechnet und eine mögliche Rückzahlung von 3200€ wurde mir am Schluss vor übermittlung angezeigt.

                    Was kann ich jetzt genau tun und wem ist das auch schon passiert ?

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                      Hallo chrisblueeyes84,

                      rufe dein Finanzamt an, die Telefonnummer vom Bescheid vielleicht kannst du es so klären, ansonsten schreib innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Antrag auf Änderung oder einen Einspruch mit dem Hinweis Lohn vom Arbeitgeber x nicht berücksichtigt.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                        Hallo zusammen..

                        Ich hatte am 03.06.2013 meine eheschließung bzw. heirat..
                        Zu dem wurde ich dann auf steuerklasse 3 hochgestuft und meine Frau auf klasse 5 in der ausbildung..
                        Habe von vielen freunden gehört, dass sie in den jahren wo sie geheiratet haben sehr viel zurückbekommen haben (2000€,1700€....) bei mir ist glaube ich etwas schiefgelaufen, denn ich habe nur 160€ zurückgezahlt bekommen..
                        Meine frage ist es, kann ich nochmal zum steuerberater oder zum finanzamt und dies nochmal nachforschen lassen? Ist es möglich?? Danke jetzt schonmal..

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                          Zitat von Erti Beitrag anzeigen
                          Hallo zusammen..

                          Ich hatte am 03.06.2013 meine eheschließung bzw. heirat..
                          Zu dem wurde ich dann auf steuerklasse 3 hochgestuft und meine Frau auf klasse 5 in der ausbildung..
                          Habe von vielen freunden gehört, dass sie in den jahren wo sie geheiratet haben sehr viel zurückbekommen haben (2000€,1700€....) bei mir ist glaube ich etwas schiefgelaufen, denn ich habe nur 160€ zurückgezahlt bekommen..
                          Meine frage ist es, kann ich nochmal zum steuerberater oder zum finanzamt und dies nochmal nachforschen lassen? Ist es möglich?? Danke jetzt schonmal..
                          Hallo,
                          Du bist kein Arbeitgeber und im Unterforum:
                          Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)(1 Betrachter)
                          Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
                          falsch.
                          Es ist immer möglich, den Steuerberater oder das Finanzamt innerhalb der Einspruchsfrist zu fragen.
                          Zuletzt geändert von stiller; 02.07.2016, 04:14.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                            Hier befinden wir uns außerdem in einem Elster-Forum. Deshalb solltest Du bei solchen Fragen immer auch angeben, was denn die Steuerberechnung mit Elster ergeben hat!

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                              Wenn die Steuerklärung für das Jahr 2013 fristgerecht eingereicht wurde, müsste längst ein bestandskräftiger Bescheid vorliegen.

                              Da dürfte es mit Nachforschungen schwierig sein.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Einkommensteuererklärung nach Heirat 2013

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Wenn die Steuerklärung für das Jahr 2013 fristgerecht eingereicht wurde, müsste längst ein bestandskräftiger Bescheid vorliegen.

                                Da dürfte es mit Nachforschungen schwierig sein.
                                2012 kann bei Antragsveranlagern immer noch bis 31.12.2016 abgegeben werden, bei Pflichtveranlagern noch länger.
                                Wer sagt, dass der Bescheid bestandskräftig ist, Erti ?
                                Gruss (S)stiller
                                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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