Nach den neuesten Änderungen der Steuergesetze soll es nur noch möglich sein, Aktiengewinne und Aktienverluste zu verrechnen. Also nicht mehr Aktienverluste mit Einkommen oder Dividende verrechnen.
Dabei gilt als Maßstab das Kalenderjahr.
Wenn man aber nun im Jahr 2009 etwa 20.000 Euro Gewinne machte (Nov. bis Dez.) und im Januar 10.000 Euro Verlust, so bleibt man jetzt wohl auf dem Verlust sitzen, weil man ihn weder in das Jahr 2009 zurückrechnen (Verlustrücktrag) kann noch man (angeommen) im Jahre 2010 selbst entsprechende Gewinne verbuchen kann.
Ich finde es sehr bedenklich, wenn man hier zwischen den Einkommenarten enge Grenzen zieht und dann selbst hier nur in einer Richtung aufrechnen kann, nur weil zufällig in die 3-4 Monate, in denen die Verluste und Gewinne anfielen, der Jahreswechsel fällt.
Ich denke, eine solche Regelung, bei der man heutige Verluste mit gestrigen Gewinnen nicht mehr verrechnen kann, dürfte vor den Finanzgerichten keinen Bestand haben.
Oder sehe ich das Ganze falsch?
Dabei gilt als Maßstab das Kalenderjahr.
Wenn man aber nun im Jahr 2009 etwa 20.000 Euro Gewinne machte (Nov. bis Dez.) und im Januar 10.000 Euro Verlust, so bleibt man jetzt wohl auf dem Verlust sitzen, weil man ihn weder in das Jahr 2009 zurückrechnen (Verlustrücktrag) kann noch man (angeommen) im Jahre 2010 selbst entsprechende Gewinne verbuchen kann.
Ich finde es sehr bedenklich, wenn man hier zwischen den Einkommenarten enge Grenzen zieht und dann selbst hier nur in einer Richtung aufrechnen kann, nur weil zufällig in die 3-4 Monate, in denen die Verluste und Gewinne anfielen, der Jahreswechsel fällt.
Ich denke, eine solche Regelung, bei der man heutige Verluste mit gestrigen Gewinnen nicht mehr verrechnen kann, dürfte vor den Finanzgerichten keinen Bestand haben.
Oder sehe ich das Ganze falsch?
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