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Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

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    Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

    Nach den neuesten Änderungen der Steuergesetze soll es nur noch möglich sein, Aktiengewinne und Aktienverluste zu verrechnen. Also nicht mehr Aktienverluste mit Einkommen oder Dividende verrechnen.
    Dabei gilt als Maßstab das Kalenderjahr.
    Wenn man aber nun im Jahr 2009 etwa 20.000 Euro Gewinne machte (Nov. bis Dez.) und im Januar 10.000 Euro Verlust, so bleibt man jetzt wohl auf dem Verlust sitzen, weil man ihn weder in das Jahr 2009 zurückrechnen (Verlustrücktrag) kann noch man (angeommen) im Jahre 2010 selbst entsprechende Gewinne verbuchen kann.
    Ich finde es sehr bedenklich, wenn man hier zwischen den Einkommenarten enge Grenzen zieht und dann selbst hier nur in einer Richtung aufrechnen kann, nur weil zufällig in die 3-4 Monate, in denen die Verluste und Gewinne anfielen, der Jahreswechsel fällt.
    Ich denke, eine solche Regelung, bei der man heutige Verluste mit gestrigen Gewinnen nicht mehr verrechnen kann, dürfte vor den Finanzgerichten keinen Bestand haben.
    Oder sehe ich das Ganze falsch?

    #2
    AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

    Auch vor 2009 konnten Aktienverluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.

    Die Veräußerungsverluste können nur vorgetrage werden in spätere Jahre und können dort mit Gewinnen verrechnet werden, ein Rücktrag in frühere Jahre ist nicht möglich. Die Verluste gehen somit grundsätzlich NICHT verloren, außer wenn Sie das Pech haben, zukünftig keine Gewinne mehr zu erzielen, was aber heute Niemand vorhersehen kann. Das ist nach der Rechtsprechung zulässig. Ggf. hätten Sie die Verluste ja auch im Dezember 2009 realisieren können ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

      Wenn die Aktien erst in Januar fallen, kann man die Verluste schlecht im Dezember realisieren.
      Man kann dann höchstens die Aktien halten in der Hoffnung daß sie weiter steigen oder aber verkaufen, um noch größere Verluste zu vermeiden, falls sie noch weiter fallen.
      Aber das kann man im Dezember nicht wissen.
      Hier sieht man aber wieder mal, was der Staat in seinen Krallen hat, gibt er nicht wieder her.
      Gewinne muß man immer teilen, egal ob sie im Dezember oder im Januar anfallen.
      Aber auf den Verlusten soll man sitzen bleiben, das ist mehr als nur ungerecht.

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        #4
        AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

        Quatsch.

        Nicht realisierte Gewinne und Verluste sind nie berücksichtigungsfähig.

        Und Sie müssen weder im Dezember noch im Januar Ihre Aktien verkaufen, das ist ganz alleine Ihr Problem.

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          #5
          AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

          Hallo Petzer,
          das ist weder Quatsch noch allein mein Problem.
          Davon sind millionen von Aktionären betroffen, da es sich um eine grundsätzliche Frage handelt.
          Ihre Antwort zielt an der Fragestellung vorbei.

          Die Frage ist nämlich keineswegs, ob ich nun im Dezember oder im Januar Aktien verkaufen will.
          Die Frage ist, daß es, obwohl innerhalb Jahresfrist, ganz anders behandelt wird, wenn man Aktien im Mai kauft und im Juni verkauft oder ob man die Aktien im Dezember kauft und ebenfalls 4 Wochen später verkauft.
          Die Gewinne im Mai kann man mit den Verlusten im Juni verrechnen.
          Die Gewinne im Dezember mit den Verlusten im Januar allerdings nicht, was ganz objektiv ungerecht ist.
          So muß man wohl immer im Dezember Aktien, die Verluste produziert haben verkaufen, um diese noch mit den Gewinnen verrechnen zu können.
          Man kann weder darauf warten, ob sie im Januar wieder steigen, noch diese evtl. weiter gefallenen Aktien einige Wochen später verkaufen, weil man dann die Verluste ab dem 30.12. erst wieder mit evtl. zukünftigen Gewinnen verrechnen kann.
          Der Staat macht es sich hier einfach, indem er das Risiko des Verlustes einseitig auf den Aktionär verschiebt, während er die Gewinne immer einheimst, ganz egal, wann diese angefallen sind.
          Hier wird, was Gewinne und Verluste betrifft, mit zweierlei Maß gemessen und das ist es, worauf hier alleine ankommt.
          Hier müsste also, um Gewinne und Verluste gleichzustellen, eine Jahresfrist für die Verlustverrechnung innerhalb eines Jahres der Anschaffung gelten, statt innerhalb des gerade laufenden Kalenderjahres.

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            #6
            AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

            Ein wenig wird bei mir der Eindruck erweckt, dass Sie "Aktien kaufen" mit "Gewinn machen" und "Aktien verkaufen" mit "Verlust machen" gleichsetzen.

            Steuerlich interessant sind lediglich tatsächlich realisierte Gewinne und Verluste. Gewinn bzw. Verlust ist Verkaufspreis (also das, was ich für mein Aktienpaket bekomme) minus Einkaufspreis (also das, was ich vor ein paar Wochen/Monaten dafür bezahlt habe) minus Gebühren etc.

            Wenn Sie im Mai Aktien kaufen und im Juni für mehr Geld wieder verkaufen, haben Sie im Mai keinen Gewinn gemacht sondern im Juni...nämlich vereinfacht gesagt Einnahmen Juni - Ausgaben Mai.
            Wenn Sie nun im Dezember Aktien kaufen und über den Jahreswechsel hinaus halten, haben Sie weder einen Gewinn noch einen Verlust tatsächlich realisiert...das ist doch erst im Zeitpunkt des Verkaufs der Fall. Sie haben also tatsächlich auch im Januar erst einen Verlust.

            Die Einkommensteuer ist darüberhinaus nun einmal eine JAHRESSTEUER. Verlustschiebereien in Vorjahre oder kommende Jahre sind vom Gesetzgeber nur in bestimmten Grenzen zugelassen, für Aktienverluste eben mehr eingeschränkt als bei anderen Einkünften.
            Grundsätzlich gilt aber überall das Kalenderjahr als Maß aller Dinge.
            Wenn Sie nun Ihren Verlust erst im Januar haben, was soll der dann noch im Vorjahr?
            Die Jahresfrist bei Aktienverkäufen ist doch lediglich dazu da, um zu schauen, ob ÜBERHAUPT steuerpflichtig oder nicht. Das hat mit dem ZEITPUNKT des Gewinns und damit der Zuordnung zu einem Veranlagungszeitraum doch nichts zu tun.
            MfG, El Portale

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              #7
              AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

              Hallo El Portale,
              ich hätte nicht gedacht, daß es so extrem schwer ist, sich hier verständlich zu machen.
              Es geht mir hier praktisch und einfach gesagt darum, daß man (Beispiel!!) im Mai eine Aktie kauft und (Beispiel!!) im Juni mit Verlust verkauft.
              Hier kann man die Verluste mit Gewinne vom (Beispiel!!) April (Vormonat) verrechnen.
              Ist der Gewinn und der Verlust gleich groß, geht der Staat leer aus.
              Kauft man aber dieselbe Aktie im Dezember und verkauft sie im Januar mit Verlust, so kann man diesen Verlust nicht mit Gewinnen des Vormonats Dezember verrechnen.
              Hier hat man dann (Beispiel!!) 10.000 Euro zu versteuern und für den Verlust von 10.000 Euro im Januar kann man dann nur hoffen, daß man in der nächsten Zukunft Gewinne macht, die mindestens ebenso hoch sind. Dann zahlt man aber lediglich keine Steuern. Bekommt aber nichts zurück.
              Die Steuern die der Staat für die Gewinne im Dezember kassiert hat, gibt er nicht mehr her.

              Was die Frage betrifft, ob ein Anleger die Aktien mit Gewinn oder Verlust verkauft, ist natürlich immer seine Sache. Aber daß der Staat sich hier nur an Gewinnen beteiligt und daß der Staat hier die Beteiligung an Verlusten verweigert, ist in höchstem Maße ungerecht.
              Bei Gewinnen spielt es keine Rolle, ob diese im Dezember oder Januar anfallen, die sind immer zu versteuern.

              Macht man in der Zukunft keine Gewinne, bleibt man auf den Verlusten zu 100% sitzen.
              Früher konnte man auch vergangene Gewinne mit künftigen Verlusten verrechnen, Dividenden mit Verlusten und Arbeitseinkommen mit Verlusten.
              Heute ghet das alles nicht mehr, was einer vollkommenen Lastenverschiebung zu Ungunsten der Steuerzahler entspricht.
              Und hier sind Millionen betroffen, keineswegs nur ich alleine.

              Daher müßte hier eine Frist zwischen An- und Verkauf von 12 Monaten her, was eine neutrale Lösung wäre.
              Die Lösung der Gewinn- und Verlustverrechnung wird nach derzeitigem Stand von Monat zu Monat bis zum Jahresende hin für den Steuerpflichtigen nämlich immer ungerechter, da es sich immer mehr zu Gunsten des Staates verschiebt.

              Wenn sich der Staat an Gewinnen beteiligen will, muß er sich auch an Verlusten beteiligen.
              Die Gewinnbeteiligung ist zu 100% uneingeschränkt, die Verlustbeteiligung ist dagegen zu 100% eingeschränkt.
              Hier herrscht ein Ungleichgewicht zwischen Steuerzahler und Finanzbehörde.
              Die Frage ist, ob sowas höchstrichterlich zulässig ist.

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                #8
                AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

                Was soll am Verbot von Verlustrückträgen richterlich zu klären sein?
                Gewinne im Januar sind nun einmal im Januar und nicht im Vorjahr.
                Seien Sie doch froh, dass die Verluste nicht verfallen sondern vorgetragen werden können.
                Verlustrück- und Vorträge sind in meinen Augen insgesamt übrigens eine Abweichung vom Prinzip der Jahressteuer!

                Es geht bei der Einkommensteuer nicht darum, dass Sie sich Ihre Gewinne und Verluste so hin- und herschieben, wie es für Sie gerade am günstigsten erscheint. Der nächste kommt und beschwert sich, dass er vor 2 Jahren Gewinne versteuern mußte und dass ihm das von Ihnen geforderte EINE Jahr nicht ausreicht. Es gibt eine klare Regelung, die den RÜCKtrag verbietet, den Vortrag aber ermöglicht...es ist ja nicht so, dass die Verluste generell unter den Tisch fallen würden.

                Demnächst kommt dann ein Arbeitnehmer, der im letzten Jahr noch Arbeitslos war und deshalb keine Steuern bezahlen mußte. Dieses Jahr verdient er aber wieder sehr gut....will aber lieber seinen "Gewinn" (ich weiß, dass der Begriff hier nicht wirklich paßt) in das Vorjahr schieben...hätte er ja schließlich mehr von (bzw. der Staat weniger).
                Es ist eben nicht immer alles ein Wunschkonzert.
                Auch wenn es in meinem fiktiven Beispiel nicht um Verluste geht, so wird dennoch der Zusammenhang hoffentlich deutlich.

                PS: Im Übrigen sehe ich in Ihrem Beispiel noch immer keine Gewinne im Dezember! Oder haben Sie im Dezember etwas verkauft?
                MfG, El Portale

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                  #9
                  AW: Verluste beim Aktienkauf bzw. Verkauf

                  Natürlich gibt es hier keine Steuerliche Beratung.

                  Aber Verluste in Veräußerungsgewinnen sind ab dem Zeitpunkt der Entstehung: UNBEGRENZT in die Zukunft übertragbar (automatisch von der Bank) und werden gegen künftige verrechnebare Erträge gestellt (inländische Bank natürlich).

                  Sollte ein Verlust im DEZ eintreten werden auch bereits besteuerte Gewinne in der richtigen Verrechnungsart (=Aktiengewinne, sonstige Kursgewinne etc) wieder ausgeschüttet und zurückgezahlt im Jahr.

                  JA, wenn der Verlust im JAN entsteht ist durch den Schnitt zum 31.12. das Vorjahr und seine (ja entstandenen Erträge) entsprechend zu besteuern.

                  Zum Thema Verlustverrechnung: (Ich berate Banken bei den Bankprozessen)
                  http://www.e-consultance.de/aktuellethemen/abgeltungsteuer2009/verlustverrechnung/index.php
                  Hier findet man mehr dazu. IST KEINE STEUERBERATUNG, sondern nur eine Beschreibung, was die Banken so machen (müssen)

                  Norbert Eiglsperger

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