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Habe dennoch eine Zusatzfrage:
e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??
Denn wenn doch, dann ergäbe die errechnete Steuerbelastung ganz andere (viel niedrigere) Summen.
Habe dennoch eine Zusatzfrage:
e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??
Denn wenn doch, dann ergäbe die errechnete Steuerbelastung ganz andere (viel niedrigere) Summen.
***
Bitte-bitte,
hat noch jemand so viel Geduld, diese Frage zu beantworten?
"Habe dennoch eine Zusatzfrage:
e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??"
Hätte jemand noch Geduld, mir diese Frage nett (!!) zu beantworten?
Herzlichen Dank!
PS: Fragen können dämlich klingen oder "noch schöner" -, klar.
Das liegt dann aber manchmal an etwas, was einem andere als Weisheit verkauft haben.
"Habe dennoch eine Zusatzfrage:
e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??"
Hätte jemand noch Geduld, mir diese Frage nett (!!) zu beantworten?
Die Frage ist bereits mehrfach beantwortet worden. Es mag Menschen geben, die Kapitalerträge als Belastung ansehen, sogar als außergewöhnliche. Der Fiskus wird es nicht so sehen, die Mehrheit der Bevölkerung würde sich ganz unweise über solche auch eher freuen.
Durch den Denkfehler eines Einflüsterers ist mir hier im Forum ein Formulierungsfehler unterlaufen.
Im Eingangsbeitrag hätte es heißen müssen:
"Gehören 'Steuern auf Zinsen' von Kapitalerträgen
zu den sog. „sonstigen außergewöhnlichen Belastungen“
(Zeilen 68 und 69 Mantelbogen 2009)?"
Es hatte nicht heißen sollen: " ... gehören Zinsen ... "
Wäre die Diskussion dann eventuell anders verlaufen?
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