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sonstige außergewöhnliche Belastungen

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    sonstige außergewöhnliche Belastungen

    Gehören Zinsen auf Kapitalerträge
    zu den sog. „sonstigen außergewöhnlichen Belastungen“
    (Zeilen 68 und 69 Mantelbogen 2009)?

    Danke!

    #2
    AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

    Nein, aber deren Angabe wird benötigt, um die zumutbare Eigenbelastung, die steuerlich nicht relevant wäre, zu berechnen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

      Danke für die schnelle Antwort :-).

      Habe dennoch eine Zusatzfrage:
      e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??

      Denn wenn doch, dann ergäbe die errechnete Steuerbelastung ganz andere (viel niedrigere) Summen.

      Kommentar


        #4
        AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

        Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
        Danke für die schnelle Antwort :-).

        Habe dennoch eine Zusatzfrage:
        e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??

        Denn wenn doch, dann ergäbe die errechnete Steuerbelastung ganz andere (viel niedrigere) Summen.
        ***

        Bitte-bitte,
        hat noch jemand so viel Geduld, diese Frage zu beantworten?

        Kommentar


          #5
          AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

          Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
          Gehören Zinsen auf Kapitalerträge
          zu den sog. „sonstigen außergewöhnlichen Belastungen“
          (Zeilen 68 und 69 Mantelbogen 2009)?
          Natürlich nicht. Wäre ja noch schöner.

          Kommentar


            #6
            AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

            Ich wiederhole mich:

            "Habe dennoch eine Zusatzfrage:
            e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??"

            Hätte jemand noch Geduld, mir diese Frage nett (!!) zu beantworten?
            Herzlichen Dank!


            PS: Fragen können dämlich klingen oder "noch schöner" -, klar.
            Das liegt dann aber manchmal an etwas, was einem andere als Weisheit verkauft haben.

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              #7
              AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

              Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
              "Habe dennoch eine Zusatzfrage:
              e i n z u t r a g e n sind diese Zinsen/Kapitalerträge aber lediglich in Zeile 73 und keinesfalls in die Zeilen 68 und 69??"

              Hätte jemand noch Geduld, mir diese Frage nett (!!) zu beantworten?
              Die Frage ist bereits mehrfach beantwortet worden. Es mag Menschen geben, die Kapitalerträge als Belastung ansehen, sogar als außergewöhnliche. Der Fiskus wird es nicht so sehen, die Mehrheit der Bevölkerung würde sich ganz unweise über solche auch eher freuen.

              Kommentar


                #8
                AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

                "Die Frage ist bereits mehrfach beantwortet worden."

                Wo?

                Ironie ist keine Antwort.
                Aber man möge sich hier nicht mehr überanstrengen. Ich komme auch anderswo an Aufklärung.

                Danke an jene mit den vielen netten (!!) Antworten. Nett geht einfach schneller :-)

                Kommentar


                  #9
                  AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

                  Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
                  Ironie ist keine Antwort.
                  Aber man möge sich hier nicht mehr überanstrengen. Ich komme auch anderswo an Aufklärung.

                  Danke an jene mit den vielen netten (!!) Antworten. Nett geht einfach schneller :-)
                  Die Frage ist in diesem Thread zweimal mit Nein beantwortet worden.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

                    Ich muß mich entschuldigen!!

                    Durch den Denkfehler eines Einflüsterers ist mir hier im Forum ein Formulierungsfehler unterlaufen.

                    Im Eingangsbeitrag hätte es heißen müssen:
                    "Gehören 'Steuern auf Zinsen' von Kapitalerträgen
                    zu den sog. „sonstigen außergewöhnlichen Belastungen“
                    (Zeilen 68 und 69 Mantelbogen 2009)?"

                    Es hatte nicht heißen sollen: " ... gehören Zinsen ... "

                    Wäre die Diskussion dann eventuell anders verlaufen?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

                      Nein, auch "Steuern auf Zinsen" gehören nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen.
                      UserElster

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                        #12
                        AW: sonstige außergewöhnliche Belastungen

                        Vielen Dank,
                        nun werde ich bestimmt nicht weiter quengeln!!

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