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Außergewöhnliche Belastung

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    Außergewöhnliche Belastung

    Hallo Forum.
    Ich habe mir 2009 einen Dieselpartikelfilter für 998.-einbauen lassen.
    Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)eine Zuwendung
    von 333.-zurückbekommen.
    Also bleiben mit Ummeldung+neuen Kfz.Brief noch ca.680.-Euro!
    Kann ich diesen Betrag unter Außergew.Belastung geltend machen.?
    In erwartung einer Antwort Gruß Hans-Heinz

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastung

    nö, da geht nix.

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastung

      Partikelfilter mehrmals gefördert?

      Zuwendung von 333.-zurückbekommen.
      In BAR!

      Sie hätten diese "außergewöhnliche Belastung" nicht eingehen müssen.

      Selbst wenn es eine wäre (was sie lt. petzer und mir nicht ist), rechnen Sie mal, ob da überhaupt was rausgekommen wäre - Stichwort: zumutbare Eigenbelastung, Steuersatz, u.a.!

      Gruß
      Stiller
      Gruss (S)stiller
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      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastung

        Hallo Petzer,Hallo Stiller.
        Danke Ihnen für die schnelle Antwort.
        Um mir einen Rüffel zu ersparen, wollte ich auf der Sicheren Seite sein.
        Gruß Hans-Heinz
        Zuletzt geändert von Hans-Heinz; 20.02.2010, 11:24.

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