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Wie erteilt man seit dem 01. Februar 2014 eine Einzugsermächtigung?

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    Wie erteilt man seit dem 01. Februar 2014 eine Einzugsermächtigung?

    Ich müsste eine Einzugsermächtigung erteilen, so wie man das früher nannte. Heute heißt es glaube ich SEPA-Lastschriftmandat oder so ähnlich.

    Wie mache ich das also?

    Ich habe da früher immer eine selbst erstellte vorgefertigte Einzugsermächtigung genutzt mit Angabe der Kontodaten, Unterschriftsfelder usw.

    Jetzt einfach die Überschrift "Einzugsermächtigung" durch "SEPA-Lastschriftmandat" ersetzen oder kann immer noch eine "Einzugsermächtigung" erteilt werden?

    Müsste noch irgendetwas ergänzt werden zu früher?

    Müssen auch die früheren Kontodaten angegeben werden oder reicht IBAN und BIC?

    Was muss sonst noch beachtet werden?

    Danke.

    #2
    AW: Wie erteilt man seit dem 01. Februar 2014 eine Einzugsermächtigung?

    Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
    Ich müsste eine Einzugsermächtigung erteilen, so wie man das früher nannte. Heute heißt es glaube ich SEPA-Lastschriftmandat oder so ähnlich.

    Wie mache ich das also?

    Ich habe da früher immer eine selbst erstellte vorgefertigte Einzugsermächtigung genutzt mit Angabe der Kontodaten, Unterschriftsfelder usw.

    Jetzt einfach die Überschrift "Einzugsermächtigung" durch "SEPA-Lastschriftmandat" ersetzen oder kann immer noch eine "Einzugsermächtigung" erteilt werden?

    Müsste noch irgendetwas ergänzt werden zu früher?

    Müssen auch die früheren Kontodaten angegeben werden oder reicht IBAN und BIC?

    Was muss sonst noch beachtet werden?

    Danke.

    Infos gibt es hier:

    https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1810396A.html‎

    H a g e n - G r o n e r t

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      #3
      AW: Wie erteilt man seit dem 01. Februar 2014 eine Einzugsermächtigung?

      Es gibt ein Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.
      Dieses muss ausgefüllt werden und an das FA gesendet werden.

      Achtung: Jedes Bundesland hat ein eigenes Formular, weil jedes Bundesland eine eigene Gläubiger-Nummer hat.

      Das Formular dürfte auf der Internetseite deines FA stehen.
      Mfg

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