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Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

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    Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

    Hallo,

    ich habe gerade meinen Einkommensteuerbescheid für 2009 erhalten und stelle fest, dass man sich zu meinen Gunsten vertan hat. Muss ich nun aktiv werden und Einspruch einlegen oder mich sonstwie bemerkbar machen? Oder ist das das Verschulden vom Finanzamt und mir kann nichts passieren?
    (Zur Info: Durch Arbeitgeberwechsel hatte ich 2009 zwei Einkommen. Aber nur eines wurde bei der Berechnung zugrunde gelegt, obwohl beide angegeben waren, also auch beide Bescheinigungen via Elster erfasst waren. Die Proberechnung über Elster schien noch plausibel...)
    Weiß jemand Rat?

    #2
    AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

    Man muss sich nicht melden.

    Das FA kann den Bescheid aber jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist ändern, wenn der Fheler noch auffallen sollte.

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      #3
      AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

      Wielange gilt denn die Festsetzungsfrist?

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        #4
        AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

        bis 31.12.2013

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          #5
          AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

          Sollte der 2. Job pauschalversteuert sein?

          Es macht mich echt stutzig, wenn 2 Arbeitsverhältnisse erklärt wurden (nicht eins verschwiegen), das FA aber nur eins nimmt.

          Ansonsten, zittern bis 2013 und hoffen, dass...

          Gruß
          Stiller
          Zuletzt geändert von stiller; 19.02.2010, 20:10.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

            Nein, es waren zwei normale vollzeitarbeitsverhältnisse, eines bis mitte 01/09, das ander seit mitte 01/09. hab mir die elsterunterlagen nochmals angeschaut, es sind beide steuberbescheinigungen der arbeitgeber erfasst, zweimal fahrtkosten gelten gemacht usw...

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              #7
              AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

              Was ist denn daraus geworden?
              Ich habe nämlich das gleiche "Problem". Hatte zwei Vollzeitstellen und dazwischen einen Monat Arbeitslosigkeit. Habe alles angegeben, aber nur das Einkommen des zweiten Beschäftigungsverhältnisses wurde berücksichtigt.
              Wieso fällt es denn nicht auf, wenn die Daten im Steuerbescheid derart von den Daten in der Steuererklärung abweichen?
              Wie muss ich mich denn jetzt verhalten?

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                #8
                AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
                Man muss sich nicht melden.

                Das FA kann den Bescheid aber jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist ändern, wenn der Fheler noch auffallen sollte.
                Nein.

                Wenn alle Daten im Rahmen der Erklärung beim Finanzamt vorlagen, dann kann das Finanzamt nur bei Vorbehalt der Nachprüfung oder hinsichtlich vorläufiger Festsetzungen ändern.

                Ansonsten gilt bezüglich der Festsetzungsfrist, daß diese im vorliegenden Fall am 01.01.2011 beginnt und am 31.12.2014 endet.

                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                  Nein.

                  Das ist eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO und kann sehr wohl geändert werden.

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                    Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
                    Nein.

                    Das ist eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO und kann sehr wohl geändert werden.
                    So pauschal kann man das nicht sagen. Meine Vermutung ist, daß dank Elster zwar alle Daten im FA-EDV-System vorlagen, aber aus uns unbekannten Gründen die zweite Bescheinigung nicht im Bescheid verarbeitet wurde. EDV-Fehler, der hier vorliegen kann, führt nicht zu § 129 AO.

                    Aber - wir wissen nicht die genauen Umstände.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                      Natürlich ist 129 AO.

                      Der Bescheid ist so offenbar falsch, dass es selbst ein Laie merkt.

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                        #12
                        AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                        Was sollte es sonst sein, wenn nicht ein Rechenfehler ? Das Steuerrecht ist inzwischen so verkompliziert, daß nicht einmal mehr der Computer 1 und 1 zusammenzählen kann...

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                          #13
                          AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                          interessant wäre die frage, wie es zu werten ist, wenn der fehlerhafte bescheid, obwohl durch den steuerpflichtigen offenbar als solcher erkannt, nun zum nachweis von (zu wenig) einkommen verwendet wird oder gar verwendet werden muss, zB bei der beantragung irgendwelcher leistungen wie bafoeg etc.
                          das grenzt ja an staatlich veranlassten betrug, oder wie soll man das nennen? :-)

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                            #14
                            AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                            Hallo,

                            ich habe das gleiche Problem.
                            Letztes Jahr habe ich meine AG gewechselt und habe nun 2 Einträge in der Steuererklärung bezüglich Einkommen. Mein Steuerprogramm hat auch alles korrekt erfasst und per ELSTER verschickt. Ich habe zusätzlich auch noch den ELSTER Ausdruck unterschrieben und per Post verschickt, da ich keine digitale Unterschrift per ELSTER mache.
                            Jedenfalls hat das Finanzamt nur eins der beiden Einkommen beachtet und meine Steuern falsch angesetzt. Somit erhalte ich zuviel.

                            Ich habe alles auch schriftlich und das Geld auch schon erhalten. Somit ist die Sache erstmal abgeschlossen. Im Grunde wie jedes Jahr. Seit über 10 Jahren nun mache ich Steuererklärungen und es hat bis dato nie jemand "im Nachhinein" etwas bemängelt. Von meiner Seite her sitmmte auch alles und ich habe nie Einspruch eingelegt.

                            Was soll ich nun machen?
                            Gibt es eine "echte" wirklich "echte, echte" Verjährungsfrist nachdem das Finanzamt mir das Geld nicht mehr wegnehmen kann?
                            Ich dachte immer, dass die 4 Wöchte Einspruchsfrist für BEIDE Seiten gilt und nach den 4 Wochen der Steuerbescheid endgültig sei?
                            Aber ich lese heraus, dass man wohl länger als 4 Wochen "hoffen" muss?

                            Kann mir jemand hier eine Auskunft geben (nat. keine Verbindliche).

                            Danke
                            Gruß
                            Markus

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                              #15
                              AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                              erstens ist es ein Monat und nicht vier Wochen, nach Bekanntgabe nach denen ein Bescheid bestandkräftig wird.

                              Danach sind Änderungen nur noch möglich, wenn spezielle Änderungsvorschriften greifen.

                              Verjährung tritt i. d. R. nach vier Jahren ein, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.

                              Vereinfachtes Beispiel: Erklärung für 2012, abgegeben in 2013 verjährt zum 31.12.2017.

                              Wollen Sie bis dahin unruhig schlafen?

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