Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

    Hallo,

    zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort und die Verjährungsfristen.

    Ändern möchte ich an meinem Steuerbescheid nichts. Der eine Monat ist auch fast schon rum.

    Ich habe kein Problem damit ab jetzt in den nächsten 4 Jahren das Geld doch noch zurück zahlen zu müssen (incl. Zinsen versteht sich, welche nat. viel höher sein werden als die jetzt Markt üblichen). Ich werde somit wie immer Ruhig schlafen.

    Warum soll ich den unruhig schlafen? Gibt es Vorgänge beim Finanzamt, welche ich fürchten muss? Ich habe in den letzten 10 Jahren niemals irgendetwas von meinem FA nachträglich gehört.
    Es kann gut sein, dass meine Steuererklärungen aus den letzten Jahren Fehler enthielten, welche ich nicht sah, und sie sich doch zu meinem gunsten ausgewirkt haben? Auch hier hat das FA bis dato nie was zurück gefordert. Das kann nat. noch kommen aber hierfür muss es einen Auslöser geben sich gerade meine (schon zu den Akten gelegte) Steuererklärung nochmals vorzunehmen.

    Was könnten den solche Auslöser sein? Gibt es somit treffende Gründe nachts unruhig zu schlafen?

    Mfg
    Markus

    Kommentar


      #17
      AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

      Zitat von markus235 Beitrag anzeigen
      Was könnten den solche Auslöser sein? Gibt es somit treffende Gründe nachts unruhig zu schlafen?
      Nur in Deiner Person liegende eventuelle Gründe: Moral wie z.B. was kannst du für dein Land tun oder das Geld steht mir nicht zu. Finanziell wie z.B. ich habe jetzt Alles in meinen Hauskauf gesteckt und werde dann nicht zahlen können, so dass ich Planungssicherheit brauche und wissen muss, ob die 100.000 € dann noch auf mich zukommen. Läppich wie es geht nur um 10 €. Wirtschaftlich wie ich zahle lieber jetzt, bevor ich es mit 6 % jährlich verzinst zahlen muss.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #18
        AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

        Hallo und Danke für die Antwort.

        d.h es ist so wie ich es mir denke.
        Aus Sicht des FA ist die Sache mit dem offizielem Steuerbescheid sowie der Überweisung des Geldes "ad acta" gelegt soweit von meiner Seite her kein Einspruch erfolgt.
        Eine etwaige nachträgliche Prüfung meines Steuerbescheids und somit das Auffallen des Fehlers ist unwahrscheinlich. Es sei den das FA erkennt beim Bearbeiter (oder der Software) einen systematischen Fehler was das FA dazu bewegen würde meinen Steuerbescheid nochmal zur überarbeiten.
        Unwahrscheinlich auch deswegen, weil eine Steuererklärung beim FA durch mehrere Instanzen geprüft wird. Da es niemanden aufgefallen ist wird es im Nachhinein auch niemanden auffallen, wenn man nicht selbst Aktiv wird (Appell an meine Moral).

        Es geht zwar nicht um 10€ aber auch nicht um tausende. Ich habe letztes Jahr meine AG nach dem ersten Quartal verlassen. Es sind also nur 3 Monatsgehälter die Fehlen und diese waren auch nicht hoch. Sollte das FA in den nächsten 4 Jahren sich melden und dann das Geld samit Zins und ZinensZins zurück verlangen, werde ich es überleben. Auch der Staat und das deutsche Volk werden es.

        Es geht um einen Wert +- einer Waschmaschine oder Kühlschranks und dieses Geld habe ich immer irgendwo liegen, da diese Geräte immer mal kaputt gehen können.
        Ich würde dann die Rückzahlung an das FA so betrachten, dass eines der Geräte kaputt gegangen ist :-).
        Natürlich extrems blöd, wenn beides tatsächlich zutrifft. Aber wir hoffen es mal nicht.

        Danke nochmals für die schnelle Hilfe.
        Super Forum.

        Gruß
        Markus

        Kommentar


          #19
          AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

          Zitat von markus235 Beitrag anzeigen
          Eine etwaige nachträgliche Prüfung meines Steuerbescheids und somit das Auffallen des Fehlers ist unwahrscheinlich. Es sei den das FA erkennt beim Bearbeiter (oder der Software) einen systematischen Fehler was das FA dazu bewegen würde meinen Steuerbescheid nochmal zur überarbeiten.
          Nicht ganz so unwahrscheinlich. Es gab schon Auswertungen zu offenen Lohndaten, obwohl eine Festsetzung gespeichert ist. Wird aber erst dann kommen, wenn die Veranlagung 2012 weitgehend abgeschlossen ist, also schätzungsweise Herbst 2014.

          Kommentar


            #20
            AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

            Das Problem wird wahrscheinlich folgendes gewesen sein: Einer der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigungen nicht vernünftig übermittelt. Daher wurden die Daten "wahrscheinlich" falsch in die Berechnung mit übernommen.

            Wenn bei den Betrieben eine Prüfung stattfinden wird und die Lohnsteuerbescheinigungen auftauchen.... naja, .... vielleicht melden Die sich dann ja doch noch. Ob noch geändert werden kann, nach irgendeiner Vorschrift der Abgabenordnung , sei dahingestellt.

            Kommentar


              #21
              AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

              Hallo,

              "...Das Problem wird wahrscheinlich folgendes gewesen sein: Einer der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigungen nicht vernünftig übermittelt....."


              Das kann sein, weiß ich jedoch nicht und es ist auch nicht meine Aufgabe dies zu überprüfen. Allerdings existiert doch sowas wie eine Plausibilitätsprüfung?
              Jedenfalls könnten sie Recht haben. Mein Steuerprogramm hat nämlich bei der Eingabe meiner Werte aus der Jahresabrechnung gemeckert. Es meinte: Aus der eingegebenen Bruttosumme und meiner Steuerklasse kann der Wert der Lohnsteuer nicht stimmen (oder so ähnlich).
              Es gab eine mehrzeilige Erklärung. Ich habe diese Meldung "als gelesen" Bestätigt....
              Nur ich werde einen teufel tun und die Werte, welche offiziel auf meiner Abrechnung stehen verändern, nur weil das Steuerprogramm es mir so sagt.
              Außerdem gab es eine Erklärung die besagte, dass diese Meldung kein Fehler sei sondern ein Hinweis.

              Gruß
              Markus

              Kommentar


                #22
                AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                Jetzt wird es seltsam: Die Angaben in deinem letzten Post weisen darauf hin, dass du die Zahlen des zweiten Arbeitsverhältnisses NICHT (alle) eingegeben und damit auch nicht erklärt hast, denn sonst dürfte es eher unwahrscheinlich sein von Arbeitgeberfehlern mal abgesehen, dass das Steuerprogramm behauptet, dass die Lohnsteuer nicht passt. In deinem allerersten Posting habe ich das so verstanden, dass in deiner Steuererklärung die Daten BEIDER Lohnsteuerbescheinigungen komplett und ordnungsgemäß erklärt wurden. Oder verstehe ich da etwas falsch ? Kannst du das noch einmal erklären oder klarstellen ?

                FALLS du etwas nicht (richtig) erklärt haben solltest und das jetzt merkst, bis du zur Korrekturmeldung verpflichtet, § 153 AO. Eine Nichtmeldung könnte dann zur Steuerhinterziehung führen, § 370 AO.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                  Hallo,

                  ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
                  Also:

                  Jan - März 2012 Arbeitgeber A
                  April - Dez 2012 Arbeitgeber B

                  Beide AG wurden nat. von mir erfasst und unter "Lohnsteuerbescheinugungen" eingegeben (jeder für sich natürlich).
                  Das FA hat Arbeitgeber A scheinbar komplett "vergessen" und diesen Lohn gar nicht berücksichtigt.

                  Das Problem beim Arbeitgeber A war, dass bei der Eingabe der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung mein Programm folgende Meldung brachte:

                  Es wurden die Steuerklasse 1, der Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.03. und ein Bruttoarbeitslohn von xxxx angegeben. Bei einer großzügigen Berechnung, bei der von einem ermittelten monatlichen Brutto (Bruttoarbeitslohn / Anzahl der Tage im Zeitraum x 31) ausgegangen wird, ergibt sich eine maximale Lohnsteuer von rund yyyy, €. Diese sollte nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Solche Ausnahmen sind z. B. Einmalzahlungen im Lohnzeitraum oder der Wechsel der Lohnsteuerklasse innerhalb des Jahres. Es ist in jedem Fall der auf der Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilte Wert einzutragen. Prüfen Sie bitte die Angaben und korrigieren Sie sie gegebenenfalls. Sind die Angaben korrekt, kann dieser Hinweis als gelesen markiert werden.

                  Warum kam diese Meldung?
                  Scheinbar stand auf meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG eine Lohnsteuer, welche nicht passte. d.h der Wert von yyyy € sollte nicht überschritten werden bei mir WURDE er überschritten. Warum? keine Ahnung. Es sei gesagt, dass es sich um 60€ handelt, die auf meiner Lohnsteuerbescheinigung zu viel sind (jedenfalls laut der obigen Meldung).

                  Ich allerdings habe 1:1 die Daten so eingegeben wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung der Fall ist und die Meldung meines Steuerprogramms zur Kenntnis genommen. Ich habe es 3 mal überprüft und ebenfalls eine dritte Person.

                  Ich habe zwischen Jan und März nat. nicht meine Steuerklasse gewechselt und eine Einmalzahlung habe ich auch nicht erhalten. Ich weiß nicht warum die Lohnsteuer für diesen Zeitraum vom Arbeitgeber A falsch ist.
                  Ich halt jedoch an diesem Satz aus der Meldung meines Programms fest:

                  ...Es ist in jedem Fall der auf der Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilte Wert einzutragen...

                  Genau das habe ich gemacht und die Meldung als gelesen markiert.


                  Wie schon gesagt...es "kann" sein, dass diese Unstimmigkeit beim FA (oder der FA Software) zu einem folge Fehler führte. Allerdings...wenn mein 30€ Steuerprogramm mir sagt, dass der Bruttowert und meine eingegebene Lohnsteuer nicht passen...so sollte es die FA-Software auch Bemerken oder??
                  Ich fühle mich nicht dazu verpflichtet Softwarefehler für das FA zu ermitteln (falls es überhaupt daran lag...)
                  Allerdings ist es schon merkwürdig, dass beim Arbeitgeber A der Fehler auftaucht und ebenso das FA das komplette Bruttoeinkommen vom Arbeitgeber A nicht berücksichtigt hat?


                  Ich sitze nun alles ab. Mein Geld habe ich. Der Monat für etwaige Einsprüche ist rum und von daher lasse ich am 31.12.2017 hoffentlich eine extra Rakete steigen.

                  Gruß
                  Markus
                  Zuletzt geändert von markus235; 26.04.2013, 23:50.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Steuerbescheid falsch - zu meinen Gunsten: Was tun?

                    Zitat von markus235 Beitrag anzeigen
                    Der Monat für etwaige Einsprüche ist rum und von daher lasse ich am 31.12.2017 hoffentlich eine extra Rakete steigen.
                    Alle o.k. so, aber DIESER eine Satz reizt mich dann doch *g* : Die Monatsfrist gilt für Einsprüche, mit denen du eine SteuerMINDERUNG erreichen möchtest. Wenn du aber wegen eines Fehlers eine SteuerERHÖHUNG erreichen möchtest, kannst du das auch später noch melden bis zum Eintritt der Verjährung, das Finanzamt darf dann auf deinem Antrag die Steuer durchaus in deinem Sinne ändern.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X