Ich verzweifle gerade und hoffe, dass ihr die Lösung auf meine Frage habt.
Angenommen wir haben folgenden Fall:
A und B sind beide Arbeiter, seit 1985 verheiratet, haben zwei Kinder. Für beide Kinder haben sie im Jahr 2012 und 2013 Kindergeld erhalten.
Ansonsten nichts Außergewöhnliches: Keine Werbungskosten, keine außergewöhnlichen Belastungen, Vorsorgeaufwendungen werden durch gesetzliche Rentenversicherung ausgeschöpft, ect.
Im Jahr 2013 war alles wie im Jahr 2012. Nichts hat sich geändert (lediglich eine minimale Lohnerhöhung in Höhe von 2%).
Im Jahr 2012 wurden A und B zusammen verlangt. A und B erhielten eine Erstattung in Höhe von 350 Euro.
A und B sitzen nun an der Steuererklärung für das Jahr 2013. Es kommt heraus:
Erstattung nur in Höhe von 7 Euro.
Hat sich etwas Wesentliches geändert (steuerrechtlich), dass die Differenz so groß ist, obwohl sich nichts in tatsächlicher Hinsicht verändert hat?
Angenommen wir haben folgenden Fall:
A und B sind beide Arbeiter, seit 1985 verheiratet, haben zwei Kinder. Für beide Kinder haben sie im Jahr 2012 und 2013 Kindergeld erhalten.
Ansonsten nichts Außergewöhnliches: Keine Werbungskosten, keine außergewöhnlichen Belastungen, Vorsorgeaufwendungen werden durch gesetzliche Rentenversicherung ausgeschöpft, ect.
Im Jahr 2013 war alles wie im Jahr 2012. Nichts hat sich geändert (lediglich eine minimale Lohnerhöhung in Höhe von 2%).
Im Jahr 2012 wurden A und B zusammen verlangt. A und B erhielten eine Erstattung in Höhe von 350 Euro.
A und B sitzen nun an der Steuererklärung für das Jahr 2013. Es kommt heraus:
Erstattung nur in Höhe von 7 Euro.
Hat sich etwas Wesentliches geändert (steuerrechtlich), dass die Differenz so groß ist, obwohl sich nichts in tatsächlicher Hinsicht verändert hat?
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