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Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

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    Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

    Ich verzweifle gerade und hoffe, dass ihr die Lösung auf meine Frage habt.

    Angenommen wir haben folgenden Fall:

    A und B sind beide Arbeiter, seit 1985 verheiratet, haben zwei Kinder. Für beide Kinder haben sie im Jahr 2012 und 2013 Kindergeld erhalten.

    Ansonsten nichts Außergewöhnliches: Keine Werbungskosten, keine außergewöhnlichen Belastungen, Vorsorgeaufwendungen werden durch gesetzliche Rentenversicherung ausgeschöpft, ect.

    Im Jahr 2013 war alles wie im Jahr 2012. Nichts hat sich geändert (lediglich eine minimale Lohnerhöhung in Höhe von 2%).

    Im Jahr 2012 wurden A und B zusammen verlangt. A und B erhielten eine Erstattung in Höhe von 350 Euro.

    A und B sitzen nun an der Steuererklärung für das Jahr 2013. Es kommt heraus:
    Erstattung nur in Höhe von 7 Euro.

    Hat sich etwas Wesentliches geändert (steuerrechtlich), dass die Differenz so groß ist, obwohl sich nichts in tatsächlicher Hinsicht verändert hat?

    #2
    AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

    Moin moin ... ich frage mich warum keine Werbungskosten?? heißt für mich auch keine Fahrtkosten usw.
    Habt Ihr evtl. beim Vordruck Vorsorgeaufwand Zeile 11 mit "Nein" angekreuzt statt "Ja".

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      #3
      AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

      Werbungskosten sind zwar vorhanden, aber sie sind zu gering, als dass sie den Pauschbetrag übersteigen.

      Angekreuzt ist "Ja". A und B sind sozialversicherungspflichtige AN.

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        #4
        AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

        Krankengeld oder andere Leistungen, die unter Progressionsvorbehalt stehen, erhalten?
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

          Nein, auch nicht.

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            #6
            AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

            Man kann eigentlich nicht die Erstattung der beiden Jahre miteinander vergleichen, sondern passenderweise nur die festgesetzte Einkommensteuer.

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              #7
              AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

              Hallo Gecko1,

              wir reden hier von einer Erstattungsdifferenz von ca. 340 EUR.
              Wir wissen nicht, ob Sie gleichmäßig verdient haben, oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Überstundenvergütung erhalten haben, und ob Ihr(e) Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerausgleich durchgeführt haben.
              Bei gewissen Einkommenshöhen ist dies Schwankungsbreite, bei anderen ein Wochenverdienst.
              Da Sie nach eigenem Bekunden die Vorsorgeaufwendungen bereits voll ausschöpfen,
              bleibt hier nur der postenweise Vergleich 2012 zu 2013, um eventuelle Abweichungen aufzuspüren.
              Ich vermute aber eher, dass der Gesetzgeber mit der Anpassung der Lohnsteuertabellen eine gute Arbeit gemacht hat, und Sie im abgelaufenen Jahr geringere Einkommensteuervorauszahlungen in Form von einbehaltener Lohnsteuer leisten mußten.
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                Ich konnte leider keinen Unterschied ausmachen zwischen der Steuererklärung 2012 und 2013.

                "Ich vermute aber eher, dass der Gesetzgeber mit der Anpassung der Lohnsteuertabellen(...)"
                Vielleicht ist das ja schon die Lösung. Ist eine Anpassung geschehen?

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                  #9
                  AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                  Hallo Gecko1,

                  nun, es gab das Gesetz zum Abbau der kalten Progession.
                  Damit wurde aber nur die vorgeschriebene Anhebung des steuerfreien Existenzminimums umgesetzt.
                  Der Grundfreibetrag für Verheiratete wurde von 2012 zu 2013 von 16008 EUR auf 16260 EUR erhöht.
                  Wichtig ist doch, was hinter herauskommt:
                  Nicht die einzelne Steuererstattung gibt den Ausschlag, sondern der Vergleich:
                  Welches Haushautsnettoeinkommen
                  Steuerbrutto abzgl. Steuern und Sozialabgaben ZZGL. 350 EUR Erstattung
                  stand Ihnen 2012 zur Verfügung, im Gegensatz zu
                  Steuerbrutto abzgl. Steuern und Sozialabgaben ZZGL. 7 EUR Erstattung
                  stand Ihnen 2013 zur Verfügung.

                  Ich hoffe, es war etwas mehr
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

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                    #10
                    AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                    Im gegebenen Beispiel

                    beträgt die Differenz zwischen dem Gesamtbruttolohn (von A und B) des Jahres 2012 und 2013 2480 Euro.

                    Die Differenz zwischen dem Gesamtnettolohn (von A und B) 1630 Euro.

                    Habe ich es richtig errechnet, dass auf jeden Euro der "Lohnerhöhung" 36% Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, ect.) angefallen sind?

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                      #11
                      AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                      Hallo gecko1,

                      ich nehme der Einfachheit halber an, dass die Differenz zwischen dem STEUERbrutto und nicht zwischen dem GESAMTbrutto (einschl. steuerfreier oder pauschal versteuerter Gehaltsbestandteile) gemeint ist.

                      Die Arbeitnehmerbeitragsanteile betrugen 2013 in der
                      - Krankenversicherung 8,20 %,
                      - Pflegeversicherung 1,025 %,
                      - Rentenversicherung 9,45 %,
                      - Arbeitslosenversicherung 1,50 %,
                      gesamt also 20,175 %

                      Dies aber nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze von 3.937,50 EUR in der KV/PV,
                      bzw. 4.900,00 EUR / 5.800,00 EUR Ost/West in der RV/AV auf laufende Bezüge. Einmalzahlungen werden erneut belastet.

                      Wenn Ihre Angabe über eine minimale Lohnerhöhung in Höhe von 2% stimmt, und dies die 2480 EUR ausmacht,
                      liegt Ihr Familiensteuerbrutto bei 100% = 124 TEUR.
                      Bei dieser Einkommenshöhe hat mindestens einer der Ehepartner, oder beide, eine Beitragsbemessungsgrenze KV/PV oder sogar RV/AV gerissen, so dass in diesen Zweigen der Sozialversicherung keine Mehrbelastung entstand.
                      Bei dieser Einkommenshöhe sind jede 100 EUR Mehreinkommen mit dem Grenzsteuersatz von 42% belastet.

                      Ihre errechnete Belastung von 36% Mehrbelastung deutet also eher auf eine günstigere Konstellation hin.

                      Was kann da unternommen werden?
                      Verlagern Sie Ihr Einkommen auf LEGALE steuer- und sozialversicherungsfreie Einkommensarten.
                      Vereinbaren Sie pauschalversteuerte Gehaltsanteile, aber rechnen Sie hierbei spitz!
                      Verhandeln Sie eine Netto-Lohnvereinbarung
                      Handeln Sie eine inflationssichere Gehaltserhöhung aus
                      Und schließlich:
                      Es gibt nicht DIE Inflationsrate. Inflation ist höchst subjektiv.
                      0,6 % Hypothekendarlehn sind leichter zu verkraften, als 20% Netto-Mietsteigerung in drei Jahren.

                      Ich danke Ihnen, mal darüber gesprochen haben zu können.
                      Mit freundlichen Grüßen
                      gez. D. Cremer

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                        #12
                        AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                        liegt Ihr Familiensteuerbrutto bei 100% = 124 TEUR.



                        Weit verfehlt.

                        Ist deutlich weniger als die Hälfte davon.

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                          #13
                          AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                          Hallo,
                          dann stimmen deine Angaben nicht.
                          Laut deiner Aussage 2% Lohnerhöhung ergibt 2480 €.
                          Sind 2012 124000 €. Dann 2% Erhöhung ergibt für 2013 126480 nach Adam Riese

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                            Ich habe doch nie geschrieben, dass die Lohnerhöhung 2% betrug. Ich habe nur tatsächliche Beträge angegeben.

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                              #15
                              AW: Allgemeine Frage zur Steuerhöhe

                              Hallo,

                              Dann kann ich nicht lesen. Ist auch egal.
                              In deinem ersten Beitrag

                              Zitat:
                              Im Jahr 2013 war alles wie im Jahr 2012. Nichts hat sich geändert (lediglich eine minimale Lohnerhöhung in Höhe von 2%).

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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