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§ 33a I EStG - Wo eintragen?

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    § 33a I EStG - Wo eintragen?

    A hatte im Jahr 2013 Ausgaben nach § 33a I EStG für den Unterhalt seines Kindes, für das A kein Kindergeld mehr bekommt.

    Wo genau werden diese Ausgaben in der Steuererklärung eingegeben?

    Die Anlage Kind muss dann auch abgegeben werden, weil dort die Einnahmen des Kindes eingetragen werden, richtig?

    #2
    AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

    Hallo,

    Nur Anlage Unterhalt
    Anlage Kind nur bei Anspruch von KG; dann geht es nicht mit Anlage Unterhalt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

      Angenommen das Kind hat im August 2013 sein Studium beendet.
      Während des Studiums hatte das Kind ein Einkommen in Höhe von 8.000 Euro.
      Dem Kind sind Aufwendungen in Höhe von 5.000 Euro im Jahr 2013 für das Studium entstanden, die sich zum ganz überwiegenden Anteil aus Fahrtkosten ergeben.

      Der Höchstbetrag, den die Eltern als Unterhaltsleistungen geleistet haben, beträgt ca. 8.000 Euro. Das Einkommen des Kindes wird dabei berücksichtigt, sodass die Eltern unterm Stich gar nichts in der Steuererklärung ansetzen können.

      Können die Aufwendungen des Kindes beim Einkommen des Kindes irgendwie berücksichtigt werden, damit das Einkommen des Kindes geringer wird und dadurch die Eltern zumindet bisschen ihrer Unterhaltsleistungen ansetzen können?

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        #4
        AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

        Hallo Gecko1,

        wenn das Kind studiert gibt es auch bis August 2013 Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag was günstiger ist und damit ist alles abgegolten -> siehe Beitrag FIGUL.
        Wenn das Kind eigene Einkünfte hat könnte es eine eigene Steuererklärung abgeben, 8000 Euro Einkünfte minus 5000 Euro Werbungskosten würde eventuell bedeuten falls Lohnsteuer einbehalten, die bekommt es zurück.

        Tschüß

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          #5
          AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

          Das Kind ist zu alt, die Eltern (bzw. der eine Elternteil) haben (bzw. hat) im Jahr 2013 daher kein Kindergeld erhalten.

          Die 5.000 Euro sind keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben bezogen auf das Studium. Im Rahmen der Erwerbstätigkeit sind "andere" bzw. gar keine Werbungskosten entstanden.

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            #6
            AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

            Können die Aufwendungen des Kindes beim Einkommen des Kindes irgendwie berücksichtigt werden, damit das Einkommen des Kindes geringer wird und dadurch die Eltern zumindet bisschen ihrer Unterhaltsleistungen ansetzen können?

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              #7
              AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

              Ist für den Abzug von § 33a I EStG relevant, ob das Kind Zuhause wohnt oder einen eigenen Hausstand hat?
              Die Person, die mich das fragte, hat ein Formular vom FA erhalten, das vom Kind ausgefüllt werden soll. Dort ist diese Frage aufgeführt.

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                #8
                AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

                Hallo,

                wo ist das Problem?
                Im Formular wird eine Frage gestellt und die muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

                  Kein Problem. Ich will nur wissen, wofür das relevant ist.

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                    #10
                    AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

                    Bei Haushaltszugehörigkeit wird z. B. unterstellt, dass Unterhaltsleistungen in Höhe der Höchstbeträge angefallen sind.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

                      Ach, stimmt, das stand sogar in dem Schreiben des FA.

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                        #12
                        AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

                        Gibt es eine Möglichkeit, im laufenden Jahr weniger Steuern abführen zu müssen wegen § 33a I EStG anstatt nach der Steuererklärung eine größere Erstattung zu erhalten?

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                          #13
                          AW: § 33a I EStG - Wo eintragen?

                          Zitat von Gecko1 Beitrag anzeigen
                          Gibt es eine Möglichkeit, im laufenden Jahr weniger Steuern abführen zu müssen wegen § 33a I EStG anstatt nach der Steuererklärung eine größere Erstattung zu erhalten?
                          Hallo.
                          Steuersparmodelle klären Sie besser mit einem StB Ihres Vertrauens.
                          Das Forum ist eine Ausfüllhilfe, kein Beratungsforum!
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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