A hatte im Jahr 2013 Ausgaben nach § 33a I EStG für den Unterhalt seines Kindes, für das A kein Kindergeld mehr bekommt.
Wo genau werden diese Ausgaben in der Steuererklärung eingegeben?
Die Anlage Kind muss dann auch abgegeben werden, weil dort die Einnahmen des Kindes eingetragen werden, richtig?
Wo genau werden diese Ausgaben in der Steuererklärung eingegeben?
Die Anlage Kind muss dann auch abgegeben werden, weil dort die Einnahmen des Kindes eingetragen werden, richtig?
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