Hallo,
wir haben hier grade einen Disput:
Der Fall: Der Auftraggeber lässt sich die Reisekosten in Rechnung stellen und bezahlt sie auch.
Mein Kollege sagt: Die Belege, die nicht mitgeschickt werden zur Abrechnung beim Auftraggeber, kann ich von der Steuer absetzen. Schließlich stellen wir dem Auftraggeber ja auch die USt in Rechnung wie beim Honorar.
Ich sage: Das geht nicht, weil ich die Reisekosten ja bereits erstattet bekommen habe. Dann bekäme ich die Reisekosten doch zwei Mal erstattet. Für mich sind vom Auftraggeber erstattete Reisekosten Durchlaufende Posten, die für mich weder Gewinn noch Aufwendungen sind.
Kann jemand Aufschluss geben?
Danke
mehi
wir haben hier grade einen Disput:
Der Fall: Der Auftraggeber lässt sich die Reisekosten in Rechnung stellen und bezahlt sie auch.
Mein Kollege sagt: Die Belege, die nicht mitgeschickt werden zur Abrechnung beim Auftraggeber, kann ich von der Steuer absetzen. Schließlich stellen wir dem Auftraggeber ja auch die USt in Rechnung wie beim Honorar.
Ich sage: Das geht nicht, weil ich die Reisekosten ja bereits erstattet bekommen habe. Dann bekäme ich die Reisekosten doch zwei Mal erstattet. Für mich sind vom Auftraggeber erstattete Reisekosten Durchlaufende Posten, die für mich weder Gewinn noch Aufwendungen sind.
Kann jemand Aufschluss geben?
Danke
mehi
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