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5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

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    5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

    Hallo,

    ich habe die 5-Sterne-Rente (Direktversicherung) in meine Lohnsteuererklärung unter "weitere Versicherungen" aufgenommen. Dort habe ich den automatisch mit meinem Gehalt abgezogenen Betrag *12 Monate eingetragen + den Anteil, den der Arbeitgeber mir spendiert. So war dies in der Steuersoftware auch vorgesehen.
    Auf dem Lohnzettel steht (901 Betr. AV .AG lfd.ST-frei / 911 Betr. AV .AN lfd.ST-frei / 914 Betr.AV .AN lfd.Geh.Ver)
    Der Betrag erscheint nicht im Gesamt-Brutto, sodass es auch nicht versteuert wird.

    Der Betrag erscheint nicht in der Lohnsteuerbescheinigung, sodass ich ihn in meiner Software bei "Rentenversicherung nicht aus Lohnsteuerbescheinigung" angegeben habe.

    Das macht schlussendlich in der Steuererklärung satte 500€ aus. Allerdings wurde dieser Betrag im Steuerbescheid scheinbar nicht berücksichtigt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht berücksichtigt wurde, weil die Angabe dort nicht hingehört oder weil ich keine Versicherungspolice der 5-Sterne-Rente mit dem ELSTER mitgesendet habe?

    Vielleicht kann hier jemand Hilfestellung geben?

    Gruß
    maxpd
    Zuletzt geändert von maxpd; 26.04.2014, 16:39.

    #2
    AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

    Du schreibst Lohnsteuererklärung, aber Du meinst sicher die Einkommensteuererklärung, oder?

    Was steht denn in den Erläuterungen zum Bescheid?

    Kommentar


      #3
      AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

      Ja, meine ich dann wohl

      Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
      Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung)
      und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber
      hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher
      nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz
      Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
      Fragen zur Festsetzung der Kirchensteuer / des besonderen Kirchgeldes
      können Sie - sofern Sie Ihren Wohnsitz in der Evangelischen Kirche im
      Rheinland haben - unter der Telefon-Nr. 0800-0001034 an die Gemeinsame
      Kirchensteuerstelle beim Landeskirchenamt richten.
      Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO
      vorläufig hinsichtlich
      - der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als
      vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des
      § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a EStG
      - der Höhe des Grundfreibetrages (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG)
      - der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen
      im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG
      - des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der
      Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als
      außergewöhnliche Belastung
      - der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit
      im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG)

      Kommentar


        #4
        AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

        Das lässt ja vermuten dass die Versicherungen im Rahmen der Höchstbeträge anerkannt wurden. Was hast Du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand angekreuzt?

        Kommentar


          #5
          AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

          Der Betrag, den der Arbeitgeber schon steuerfrei (!!) gezahlt hat, kann NICHT nochmals bei der Steuererklärung abgesetzt werden!

          Sonst wäre das ja doppelt! Einmal steuerfrei d.h. nicht im Brutto-AL enthalten und dann nochmal vom Brutto-AL abgezogen, obwohl es im Brutto-AL ja gar nicht enthalten ist!
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

            In der Anlage Vorsorgeaufwendungen wurde "Ja" angereuzt.

            Ich verstehe, dass ich keine Steuern darauf bezahlt habe und dadurch keine Steuern zurückerlangen kann. Aber ich dachte die Investitionen in Vorsorgeaufwendungen würden das zu versteuernde Einkommen schmälern, wie es auch sonstige Pauschbeträge machen.

            Kommentar


              #7
              AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

              Wie Elster-Tester schon gesagt hat: Die Investition schmälert tatsächlich das zu versteuernde Einkommen. Aber NICHT durch höheren Ansatz bei den Vorsorgeaufwendungen etc., sondern der Arbeitgeber weist in der Lohnsteuerbescheinigung nicht den Arbeitslohn allgemein, sondern den steuerPFLICHTIGEN Arbeitslohn aus, und DIESEN steuerPFLICHTIGEN Arbeitslohn hat der Arbeitgeber niedriger ausgewiesen, so dass dieser auch in der Steuererklärung eingetragen wird und DADURCH das zu versteuernde Einkommen gemindert hat.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                Dass dieser "Gesamt-Brutto" Betrag niedriger ausgewiesen wird kann ich leider nicht bestätigen. Dieser blieb bei hinzukommen der Vorsorgeaufwendungen gleich.

                Kommentar


                  #9
                  AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                  Du musst Dir ja auch Deine Lohnabrechnung anschauen. Da wirst Du sehen, dass das Brutto mindestens um diese Direktversicherung höher ist als das STEUERPFLICHTIGE Brutto.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                    In den Brutto Bezügen sind die Vorsorgeaufwendungen 2x gelistet. 1x werden sie addiert und 1x wieder subtrahiert, sodass sie auf 0 rauskommen. Demnach ist mein Gesamt Brutto mit oder ohne Vorsorgeaufwendung gleich.

                    Im Anschluss werden die Aufwendungen von dem Netto Verdienst abgezogen. Genauso, als wenn ich diese privat von meinem Konto bezahlen würde. Somit schmälern diese nichts.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                      Zitat von maxpd Beitrag anzeigen
                      In den Brutto Bezügen sind die Vorsorgeaufwendungen 2x gelistet. 1x werden sie addiert und 1x wieder subtrahiert, sodass sie auf 0 rauskommen. Demnach ist mein Gesamt Brutto mit oder ohne Vorsorgeaufwendung gleich.

                      Im Anschluss werden die Aufwendungen von dem Netto Verdienst abgezogen. Genauso, als wenn ich diese privat von meinem Konto bezahlen würde. Somit schmälern diese nichts.

                      Warum hast du dann in deinem 1. Post geschrieben: "ST-frei"?
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                        Guten Abend,
                        1 x hinzu- und 1 x abrechnen liegt an der Verdienstbescheinigungsverordnung ab 07-2013 und natürlich schmälert die DV den steuerpflichtigen Arbeitslohn, frage doch am besten im Lohnbüro nach, die können es wunderbar erklären
                        Grüsse
                        Kontierung

                        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                          #13
                          AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                          Ich denke, man sollte mal auf den ersten Beitrag und die einzige (!) Frage, die mit Elster zu tun hat, zurück kommen: Wurde gestrichen, weil es falsch eingetragen war oder weil zu der per Elster übermittelten Erklärung der Beleg hätte mitgeschickt/nachgereicht werden müssen.

                          Mit hoher Wahrscheinlichkeit ersteres. Was in der (unbekannten) Steuersoftware als Rentenversicherung nicht aus Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wurde, wurde vermutlich als nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthaltene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen. Das ist hier aber nicht zutreffend.

                          Wie diese ominöse 5-Sterne-Rente, von der noch nicht mal bekannt ist, von welchem Anbieter sie stammt, steuerlich zu behandeln und einzutragen ist, und ob der Gehaltszettel stimmt, ist doch wahrlich ein Problem, das das Elsterforum nicht lösen kann und nichts angeht.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                            Ich denke an einem Beispiel wirds am besten klar.

                            https://www.dropbox.com/s/qmw2ks0xl8zpcq3/beispiel.jpg

                            Quicksteuer heißt die Software.

                            Im 1. Post habe ich steuerfrei geschrieben, da es auf dem Lohnzettel steuerfrei heißt.

                            Die 5 Sterne Rente kommt von der Deutschen Bank und ist eine Partnerschaft aus den 5 Top Versicherungen.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: 5-Sterne-Rente in die Lohnsteuererklärung?

                              Tja, dein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen wird um 175 Euro gemindert, diese werden steuerfrei gestellt. Dazu legt der AG noch 57 Euro steuerfrei drauf. Die Lohnsteuer wird nur auf 2995 Euro berechnet. Die aus dem AN-Brutto umgewandelten 175 Euro werden hinterher abgezogen, weil die in die Versicherung gehen.

                              Viel Wind um nichts.

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