Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

    Hallo zusammen, das Thema mit der Anlage Kind und der Kindergeldhöhe wurde schon x-mal diskutiert. Konnte keine Antworten auf meine Fragen finden.


    Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, leben zusammen und haben Zwillinge (*2008). Bei der Steuererklärung - Anlage Kind wird nach der Höhe des Kindergeldes gefragt.


    Ich selbst habe kein Einkommen, mein Freund ist Alleinverdiener. Daher gibt es es nur eine Einkommenssteuererklärung. Für beide Kinder bekomme ich das Kindergeld.

    Meine Frage:

    Welcher Betrag muß bei der Höhe des Kindergeldes eingetragen werden ? 368 € * 12= 4416 € oder die Hälfte 2208 €.

    Bei der Frage "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" muß da mein Name mit rein ?

    Vielen Dank

    Falls noch Fragen bestehen, fragt bitte.

    #2
    AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

    Zumindest bei ElsterFormular steht alles in den Hilfetexten:

    "Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden kann. In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).

    Hat dagegen ein Elternteil Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 10 bis 14 und 38 bis 43), weil der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde, ist bei diesem das volle Kindergeld anzusetzen, und zwar unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde."

    Fazit: Es kommt nicht darauf an, an wen das Kindergeld ausbezahlt wird

    Bei der Frage "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" muss da mein Name mit rein ? Ja, natürlich!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

      Noch ein Hinweis:

      Bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind. Dies führt auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unterhaltsleistungen sind nachzuweisen.

      Die mangelnde Leistungsfähigkeit könnte auf dich zutreffen, da du nach deinen eigenen Angaben kein Einkommen hast.

      Die Übertragung bringt allerdings nur dann einen Vorteil, wenn das Einkommen deines Freundes ausreichend hoch ist, um über den Kinderfreibetrag mehr Steuern zu sparen, als das Kindergeld ausmacht.

      In diesem Fall müsste er dann das volle Kindergeld in seiner Steuererklärung eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

        Wau. 2014!
        Ich weiss erst 2015, wie meine Verhaeltnisse bis 31.12.2014 waren. Die Hoehe meiner Einkuenfte, der Ausgaben, usw.
        Hier gibt es Hellseher!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Wau. 2014!
          Ich weiss erst 2015, wie meine Verhaeltnisse bis 31.12.2014 waren. Die Hoehe meiner Einkuenfte, der Ausgaben, usw.
          Hier gibt es Hellseher!
          Sorry, ich meinte für 2013 . Schreibfehler !!!


          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Die Übertragung bringt allerdings nur dann einen Vorteil, wenn das Einkommen deines Freundes ausreichend hoch ist, um über den Kinderfreibetrag mehr Steuern zu sparen, als das Kindergeld ausmacht.

          In diesem Fall müsste er dann das volle Kindergeld in seiner Steuererklärung eintragen.
          Wie hoch müßte das Einkommen meines Freundes sein, das er das volle Kindergeld eintragen kann ?

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

            Kindergeld oder Kinderfreibetrag - beides geht nicht, vielleicht 2015.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

              "Wie hoch müßte das Einkommen meines Freundes sein, dass er das volle Kindergeld eintragen kann ? "

              Das ist erst die zweite Frage und die kannst du mit der Steuerberechnung, z. B. in ElsterFormular, auch selbst beantworten.

              Die erste und wichtigere Frage ist, ob die Voraussetzungen für die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf deinen Freund vorliegen, ob du also nicht leistungsfähig bist. Wenn du z. B. staatliche Sozialleistungen beziehst und die Kinder betreust, letzteres ist ja der Fall, geht das mit der Übertragung sowieso nicht. Wenn allein dein Freund für dich aufkommt, sollte es möglich sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                "Wie hoch müßte das Einkommen meines Freundes sein, dass er das volle Kindergeld eintragen kann ? "

                Das ist erst die zweite Frage und die kannst du mit der Steuerberechnung, z. B. in ElsterFormular, auch selbst beantworten.

                Die erste und wichtigere Frage ist, ob die Voraussetzungen für die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf deinen Freund vorliegen, ob du also nicht leistungsfähig bist. Wenn du z. B. staatliche Sozialleistungen beziehst und die Kinder betreust, letzteres ist ja der Fall, geht das mit der Übertragung sowieso nicht. Wenn allein dein Freund für dich aufkommt, sollte es möglich sein.
                Beziehe keine staatliche Sozialleistungen. Ja, hauptsächliche betreue ich die Kinder im gemeinsamen Haushalt und mein Freund kommt für mich auf.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                  Hallo,

                  es muss natürlich für jedes Kind eine Anlage Kind erstellt werden.
                  Du erweckst durch deine Frage -368 € * 12= 4416 € - den Eindruck, als würde nur eine Anlage Kind ausgefüllt werden. Wie habt er denn das bis jetzt gemacht. Die Kinder sind ja schon 2008 geboren

                  Gruß FIGUL

                  Gänsefüßchen gehen mal wieder nicht
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    es muss natürlich für jedes Kind eine Anlage Kind erstellt werden.
                    Du erweckst durch deine Frage -368 € * 12= 4416 € - den Eindruck, als würde nur eine Anlage Kind ausgefüllt werden. Wie habt er denn das bis jetzt gemacht. Die Kinder sind ja schon 2008 geboren

                    Gruß FIGUL

                    Gänsefüßchen gehen mal wieder nicht

                    Seitdem die Kinder auf der Welt sind, wurde keine Steuererklärung mehr gemacht ?

                    Warum ? Die Frage kann ich dir nich beantworten, weil ich es nicht weiß.


                    Pro Anlage natürlich 2208 €.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                      "... und mein Freund kommt für mich auf."

                      Dann fügt er seiner Steuererklärung ja sicher auch die "Anlage Unterhalt" bei. In diesem Fall würde ich die Übertragung des Kinderfreibetrags probieren.

                      Ob es steuerlich von Vorteil ist, sieht man im Übrigen auch beim Eintrag der nur hälftigen Beträge. Wird in der Steuerberechnung ein Kinderfreibetrag ausgewiesen und der Kindergeldanspruch bei der Einkommensteuer hinzugerechnet, dann führt der Kinderfreibetrag zu einem Steuervorteil.

                      Bei ElsterFormular sieht das in der Steuerberechnung beispielhaft so aus:

                      Freibeträge für das am XX.0X.2008 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -3.504
                      Freibeträge für das am XX.0X.2008 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -3.504

                      Fehlen diese Zeilen bereits bei Eintrag der hälftigen Beträge, dann ist das Kindergeld höher als die Steuer auf die Kinderfreibeträge
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                        Die unterlassenen Steuerklärungen für die Jahre ab 2010 könnten noch abgegeben werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                          Die Steuererklärung 2014 ist fruehestens am 31.05.2015 faellig. Fristverlaegerungen (z.B. 30.09.2015) stellen Sie bei Ihrem Finanzamt.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            "... und mein Freund kommt für mich auf."

                            Dann fügt er seiner Steuererklärung ja sicher auch die "Anlage Unterhalt" bei. In diesem Fall würde ich die Übertragung des Kinderfreibetrags probieren.
                            Die Anlage Unterhalt fällt weg:

                            Die Opfergrenze gilt nicht bei Unterhaltsleitungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleitungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen (Urteil des BFH vom 29.05.08 Az.: III R 23/07).

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                              "Die Anlage Unterhalt fällt weg:"

                              Das würde ich noch nicht unterschreiben, denn laut Erläuterungen in ElsterFormular geht das unter bestimmten Umständen doch. Es kommt auf das Einkommen deines Freundes an. Ist es so hoch, dass dir öffentliche Mittel wegen der bestehenden sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft nicht gewährt würden, dann kann dein Freund sehr wohl Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen.

                              Nachstehend der Wortlaut der Hinweise in ElsterFormular:

                              "Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt, werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft). In diesen Fällen können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.
                              Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags (2013 sind das 8.130,00 € +Kranken- und Pflegeversicherung) entstehen. Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich."

                              Die Beständigkeit der BFH-Rechtsprechung sollte nicht überschätzt werden, denn häufig reagiert der Gesetzgeber darauf und ändert die Vorschriften, manchmal ändert auch der BFH seine Rechtsprechung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X