Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Änderung der Veranlagungsart

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Änderung der Veranlagungsart

    Hallo,

    ich gehöre zu den "Gebeutelten", die eine Einzelveranlagung beantragt haben und deren Steuererklärung nun auf Grund der Unfähigkeit der Finanzbehörden (sorry, aber kann man nur so ausdrücken) nicht bearbeitet werden kann. Im "Focus" habe ich gelesen, dass ca. 400 000 Ehepaare mit Einzelveranlagung (die auf Grund ihrer Besonderheiten eine höhere Steuerrückerstattung erwarten können) möglicherweise bis zum Jahresende oder sogar noch später auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten müssen. (http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerbescheid-erst-ende-des-jahres-behoerden-panne-laesst-400-000-ehepartner-warten_id_3839546.html)

    Nun frage ich mich, ob ich die Veranlagungsart nicht nachträglich ändern sollte. Im Netz gibt es dazu nicht ganz eindeutige Aussagen. Deshalb nun folgende Fragen an die PROs - bitte nur fundierte Antworten posten (Bei allem Respekt für die fleißigen Forum-Schreiber: Aber mir nützt keine Aussage nach dem Stile "Ich bin zwar gar nicht betroffen, bin auch kein Steuerprofi, aber ich könnte mir vorstellen, dass ..." oder "Ich habe mal gehört, dass ..."):

    1. Erkennt seit diesem Jahr das FA tatsächlich eine nachträgliche Änderung der Veranlagungsart nur dann an, wenn dadurch insgesamt die Steuerlast für beide Ehepartner gesenkt würde - was bei uns dann ja nicht zuträfe.

    2. Falls 1. stimmt, welche (tatsächlich in 2014 getestete) Möglichkeiten hätte ich überhaupt, schneller an meine Rückerstattung heranzukommen. Und - falls ich bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" warten müsste, ist das FA zur Zahlung von Zinsen auf die Rückerstattung verpflichtet?

    3. Falls 1. so nicht stimmt, muss ich die Änderung mit unserer alten Steuernummer beantragen? Zwei neue StNr habe ich nämlich schon zugeteilt bekommen. Kann man mit Elster überhaupt zwei Steuererklärungen mit gleicher Kennung, aber unterschiedlichen Steuernummern versenden? Kann ich nach dem erfolgten Steuerbescheid dann mittels Widerspruchs die Veranlagungsart wieder ändern?

    Ich weiß, dass das die Suche nach der berühmten Lücke im Gesetz ist, aber was bleibt mir anderes übrig ...

    Bin gespannt auf die Antworten der "Steuer-PROFIs" (s. Eingangstext!!!)

    Pasoleati.

    #2
    AW: Änderung der Veranlagungsart

    Zitat von Pasoleati Beitrag anzeigen
    ist das FA zur Zahlung von Zinsen auf die Rückerstattung verpflichtet?
    Verzinst wird in beide Richtungen auf Grundlage der Festsetzungen - also nicht der tatsächlichen Zahlungen - mit vereinfacht gesagt 6 % im Jahr ab dem 16. Monat nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, also für 2013 ab April 2015.


    Zitat von Pasoleati Beitrag anzeigen
    Kann man mit Elster überhaupt zwei Steuererklärungen mit gleicher Kennung, aber unterschiedlichen Steuernummern versenden?
    Was ist eine Kennung? Du kannst natürlich unter Deinem Namen mehrere Steuererklärungen mit verschiedenen Steuernummern abgeben.


    Zitat von Pasoleati Beitrag anzeigen
    Kann ich nach dem erfolgten Steuerbescheid dann mittels Widerspruchs die Veranlagungsart wieder ändern?
    Nein. Der Einspruch wäre das Mittel der Wahl.



    Zitat von Pasoleati Beitrag anzeigen
    Bin gespannt auf die Antworten der "Steuer-PROFIs" (s. Eingangstext!!!)
    Die stehen übrigens im Telefonbuch

    Kommentar


      #3
      AW: Änderung der Veranlagungsart

      Voraussichtlich Anfang des 2. Halbjahres sollen die Einzelveranlagungen laufen.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Änderung der Veranlagungsart

        Vielen Dank schon mal für die Antworten.

        Da scheinen sich ja doch einige Profis den Sonntag zu versüßen ;-)

        "Anfang 2. Halbjahr" scheint mir doch etwas vage - das wird wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

        Gruß, Pasoleati

        Kommentar


          #5
          AW: Änderung der Veranlagungsart

          "das wird wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein."
          möglich aber nicht ausgeschlossen

          Sorry, wenn ich nun meinen Senf abgelassen habe.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Änderung der Veranlagungsart

            Nee, nee, ist schon ok. ;-)

            Kommentar


              #7
              AW: Änderung der Veranlagungsart

              Zitat von Pasoleati Beitrag anzeigen
              Erkennt seit diesem Jahr das FA tatsächlich eine nachträgliche Änderung der Veranlagungsart nur dann an, wenn dadurch insgesamt die Steuerlast für beide Ehepartner gesenkt würde - was bei uns dann ja nicht zuträfe.
              In § 26 Abs. 2 EStG heißt es ab 2013 wie folgt:

              Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt. Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn beide Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen. Die Wahl wird für den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Angabe in der Steuererklärung getroffen. Die Wahl der Veranlagungsart innerhalb eines Veranlagungszeitraums kann NACH EINTRITT DER UNANFECHTBARKEIT des Steuerbescheids nur noch geändert werden, wenn
              1. ein Steuerbescheid, der die Ehegatten betrifft, aufgehoben, geändert oder berichtigt wird UND
              2. die Änderung der Wahl der Veranlagungsart der zuständigen Finanzbehörde bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Änderungs- oder Berichtigungsbescheids schriftlich oder elektronisch mitgeteilt oder zur Niederschrift erklärt worden ist UND
              3. der Unterschiedsbetrag aus der Differenz der festgesetzten Einkommensteuer entsprechend der bisher gewählten Veranlagungsart und der festzusetzenden Einkommensteuer, die sich bei einer geänderten Ausübung der Wahl der Veranlagungsarten ergeben würde, positiv ist. Die Einkommensteuer der einzeln veranlagten Ehegatten ist hierbei zusammenzurechnen.

              Fazit: Wenn gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wird, ist er NICHT unanfechtbar. Allerdings würde das natürlich wiederum eine Weile dauern, bis das Finanzamt das Ganze wieder umgebucht hat etc. etc. etc. Im Ergebnis solltest Du lieber abwarten.
              Zuletzt geändert von Picard777; 19.05.2014, 08:13.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Änderung der Veranlagungsart

                nochmal auf Deutsch: Solange ihr noch gar keinen Steuerbescheid 2013 habt, könnt ihr jederzeit die Veranlagungsart ändern, es ist ja noch nichts bestandskräftig. Aber das erste Halbjahr ist ja in wenigen Wochen zu Ende.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Änderung der Veranlagungsart

                  Du hast aktuell 3 Möglichkeiten:

                  1) Warten bis die Einzelveranlagung von Ehegatten offiziell freigegeben wurde

                  2) Zusammenveranlagung beantragen

                  3) mal mit deinem/euren Bearbeiter(in) reden ob die Erklärungen nicht als "echte " Einzelveranlagung (wie bei Ledigen) bearbeitet werden kann.
                  Hierbei kann es zwar zu Abweichungen bei den außergewöhnlichen Belastungen und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG kommen aber ihr hättet zumindest schon
                  mal eure Steuererstattung. Sofern die nicht ganz korrekt sein sollte, könnt ihr ja immer noch Einspruch einlegen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Änderung der Veranlagungsart

                    Nach Lesen des Focus-Artikels ist zu bemerken, dass Ende April erst ca. 25 % der Steuererklärungen 2013 abgegeben wurden, also von den 400.000 genannten Fällen 75 % abzuziehen sind. Denn die, die noch nicht abgegeben haben, brauchen auch noch nicht zu warten. Trotzdem ist es für die verbleibenden 100.000 Bürger wie auch die Beschäftigten der FÄ, die da auch nichts für können, unbefriedigend. Aber die Lösung soll ja in wenigen Wochen kommen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Änderung der Veranlagungsart

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Nach Lesen des Focus-Artikels ist zu bemerken, dass Ende April erst ca. 25 % der Steuererklärungen 2013 abgegeben wurden, also von den 400.000 genannten Fällen 75 % abzuziehen sind. Denn die, die noch nicht abgegeben haben, brauchen auch noch nicht zu warten. Trotzdem ist es für die verbleibenden 100.000 Bürger wie auch die Beschäftigten der FÄ, die da auch nichts für können, unbefriedigend. Aber die Lösung soll ja in wenigen Wochen kommen.
                      Ich würde mal sagen, dass die 25% eher etwas zu hoch gegriffen sind? Ich würde eher auf 10-15% tippen.
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Änderung der Veranlagungsart

                        Nach aktuellen Informationen kann mit einem Programmeinsatz in Sachsen in der 23. Kalenderwoche gerechnet werden.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Änderung der Veranlagungsart

                          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                          Nach aktuellen Informationen kann mit einem Programmeinsatz in Sachsen in der 23. Kalenderwoche gerechnet werden.
                          Das wäre zu schön, aber selbst nach der "Freigabe" durch die FV scheint die Software noch nicht richtig zu funktionieren.

                          http://www.rp-online.de/wirtschaft/fiskus-laesst-steuererklaerungen-liegen-aid-1.4236241

                          http://www.radiobrocken.de/nachrichten/steuererklaerung-software-probleme-im-finanzamt

                          https://www.steuertipps.de/forum/threads/4304-NRW-Finanzaemter-koennen-keine-Einzelveranl-fuer-2013-bearbeiten

                          http://www.volksstimme.de/ratgeber/noch_mehr_ratgeber/1283679_Stau-bei-den-Steuererklaerungen.html

                          So langsam bereue ich meinen Entschluss, durch getrennte Veranlagung ein paar Euro mehr zurück bekommen zu wollen.
                          Zuletzt geändert von Pasoleati; 10.06.2014, 17:04.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Änderung der Veranlagungsart

                            Seit 06.06. läuft das Programm, die ersten Bescheide gehen nächste woche zur Post.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Änderung der Veranlagungsart

                              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                              Seit 06.06. läuft das Programm, die ersten Bescheide gehen nächste woche zur Post.
                              Quelle? Im Intranet Berlins kam noch nichts rum. Vielleicht bundeslandabhängig?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X