Hallo,
ich gehöre zu den "Gebeutelten", die eine Einzelveranlagung beantragt haben und deren Steuererklärung nun auf Grund der Unfähigkeit der Finanzbehörden (sorry, aber kann man nur so ausdrücken) nicht bearbeitet werden kann. Im "Focus" habe ich gelesen, dass ca. 400 000 Ehepaare mit Einzelveranlagung (die auf Grund ihrer Besonderheiten eine höhere Steuerrückerstattung erwarten können) möglicherweise bis zum Jahresende oder sogar noch später auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten müssen. (http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerbescheid-erst-ende-des-jahres-behoerden-panne-laesst-400-000-ehepartner-warten_id_3839546.html)
Nun frage ich mich, ob ich die Veranlagungsart nicht nachträglich ändern sollte. Im Netz gibt es dazu nicht ganz eindeutige Aussagen. Deshalb nun folgende Fragen an die PROs - bitte nur fundierte Antworten posten (Bei allem Respekt für die fleißigen Forum-Schreiber: Aber mir nützt keine Aussage nach dem Stile "Ich bin zwar gar nicht betroffen, bin auch kein Steuerprofi, aber ich könnte mir vorstellen, dass ..." oder "Ich habe mal gehört, dass ..."):
1. Erkennt seit diesem Jahr das FA tatsächlich eine nachträgliche Änderung der Veranlagungsart nur dann an, wenn dadurch insgesamt die Steuerlast für beide Ehepartner gesenkt würde - was bei uns dann ja nicht zuträfe.
2. Falls 1. stimmt, welche (tatsächlich in 2014 getestete) Möglichkeiten hätte ich überhaupt, schneller an meine Rückerstattung heranzukommen. Und - falls ich bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" warten müsste, ist das FA zur Zahlung von Zinsen auf die Rückerstattung verpflichtet?
3. Falls 1. so nicht stimmt, muss ich die Änderung mit unserer alten Steuernummer beantragen? Zwei neue StNr habe ich nämlich schon zugeteilt bekommen. Kann man mit Elster überhaupt zwei Steuererklärungen mit gleicher Kennung, aber unterschiedlichen Steuernummern versenden? Kann ich nach dem erfolgten Steuerbescheid dann mittels Widerspruchs die Veranlagungsart wieder ändern?
Ich weiß, dass das die Suche nach der berühmten Lücke im Gesetz ist, aber was bleibt mir anderes übrig ...
Bin gespannt auf die Antworten der "Steuer-PROFIs" (s. Eingangstext!!!)
Pasoleati.
ich gehöre zu den "Gebeutelten", die eine Einzelveranlagung beantragt haben und deren Steuererklärung nun auf Grund der Unfähigkeit der Finanzbehörden (sorry, aber kann man nur so ausdrücken) nicht bearbeitet werden kann. Im "Focus" habe ich gelesen, dass ca. 400 000 Ehepaare mit Einzelveranlagung (die auf Grund ihrer Besonderheiten eine höhere Steuerrückerstattung erwarten können) möglicherweise bis zum Jahresende oder sogar noch später auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten müssen. (http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerbescheid-erst-ende-des-jahres-behoerden-panne-laesst-400-000-ehepartner-warten_id_3839546.html)
Nun frage ich mich, ob ich die Veranlagungsart nicht nachträglich ändern sollte. Im Netz gibt es dazu nicht ganz eindeutige Aussagen. Deshalb nun folgende Fragen an die PROs - bitte nur fundierte Antworten posten (Bei allem Respekt für die fleißigen Forum-Schreiber: Aber mir nützt keine Aussage nach dem Stile "Ich bin zwar gar nicht betroffen, bin auch kein Steuerprofi, aber ich könnte mir vorstellen, dass ..." oder "Ich habe mal gehört, dass ..."):
1. Erkennt seit diesem Jahr das FA tatsächlich eine nachträgliche Änderung der Veranlagungsart nur dann an, wenn dadurch insgesamt die Steuerlast für beide Ehepartner gesenkt würde - was bei uns dann ja nicht zuträfe.
2. Falls 1. stimmt, welche (tatsächlich in 2014 getestete) Möglichkeiten hätte ich überhaupt, schneller an meine Rückerstattung heranzukommen. Und - falls ich bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" warten müsste, ist das FA zur Zahlung von Zinsen auf die Rückerstattung verpflichtet?
3. Falls 1. so nicht stimmt, muss ich die Änderung mit unserer alten Steuernummer beantragen? Zwei neue StNr habe ich nämlich schon zugeteilt bekommen. Kann man mit Elster überhaupt zwei Steuererklärungen mit gleicher Kennung, aber unterschiedlichen Steuernummern versenden? Kann ich nach dem erfolgten Steuerbescheid dann mittels Widerspruchs die Veranlagungsart wieder ändern?
Ich weiß, dass das die Suche nach der berühmten Lücke im Gesetz ist, aber was bleibt mir anderes übrig ...
Bin gespannt auf die Antworten der "Steuer-PROFIs" (s. Eingangstext!!!)
Pasoleati.
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