Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zweitausbildung Studium als Werbungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zweitausbildung Studium als Werbungskosten

    Hallo liebe Leute,

    ich habe ein paar Fragen in Bezug auf meine Steuererklärung.

    Kann ich, wenn ich das Studium als Werbungskosten absetzen möchte und nicht über 1000 Euro Werbungskosten für ein Jahr komme, den Pauschbetrag geltend machen? Ich möchte einen Verlustvortrag feststellen lassen, den ich in den Folgejahren von der Steuer absetzen kann.

    Wie lange Rückwirkend kann ich die Steuererklärung abgeben, wenn ich sie freiwillig mache und noch nie eine gemacht habe? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass wenn man studiert hat, 7 Jahre rückwirkend die Steuererklärung gemacht werden kann. An anderen Stellen lese ich von nur 4 Jahren.

    Vielen Dank im Voraus

    Eliona

    #2
    AW: Zweitausbildung Studium als Werbungskosten

    "Kann ich, wenn ich das Studium als Werbungskosten absetzen möchte und nicht über 1000 Euro Werbungskosten für ein Jahr komme, den Pauschbetrag geltend machen?"

    Meinst du den Arbeitnehmerpauschbetrag? NEIN!

    Im Wege der Antragsveranlagung kannst du derzeit noch Steuererklärungen ab dem Jahr 2010 einreichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zweitausbildung Studium als Werbungskosten

      Vielen Dank für die Antwort!

      Ich habe jetzt noch eine Frage. Die hat aber nichts mehr mit dem Studium zu tun.

      Ich habe im Jahr 2012 für Unternehmen A gearbeitet. Ende 2012 bin ich zu Unternehmen B gegangen.
      Im Jahr 2013 habe ich eine Sonderzahlung für 2012 (Bonus) von Unternehmen A bekommen. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Zahlung für Mai angegeben. Sozialabgaben sind davon abgegangen aber keine Lohnsteuer.

      Muss ich diese Zahlung beim Finanzamt angeben? Die Daten haben die ja sowieso übermittelt bekommen. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sieht das so aus, als wäre ich da vom 01.-31. Mai beschäftigt gewesen. Aber ich hatte ja keine doppelte Beschäftigung.

      Wenn ich die Zahlung in mein Programm eingebe, dann verändert sich natürlich der Erstattungsbeitrag. Es kommt auch noch ein Fehler, weil es auch denkt, dass ich doppelt beschäftigt war bei beiden mit Steuerklasse 1.

      Kommentar


        #4
        AW: Zweitausbildung Studium als Werbungskosten

        Zitat von Eliona Beitrag anzeigen

        Muss ich diese Zahlung beim Finanzamt angeben? Die Daten haben die ja sowieso übermittelt bekommen.
        So betrachtet, müsste man ja gar nichts mehr angeben. Natürlich musst du das angeben. Ich würde es aber mit Steuerklasse 6 versuchen, dann sollte diese "Doppelbeschäftigung" auch toleriert werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X