Hallo liebe Leute,
ich habe ein paar Fragen in Bezug auf meine Steuererklärung.
Kann ich, wenn ich das Studium als Werbungskosten absetzen möchte und nicht über 1000 Euro Werbungskosten für ein Jahr komme, den Pauschbetrag geltend machen? Ich möchte einen Verlustvortrag feststellen lassen, den ich in den Folgejahren von der Steuer absetzen kann.
Wie lange Rückwirkend kann ich die Steuererklärung abgeben, wenn ich sie freiwillig mache und noch nie eine gemacht habe? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass wenn man studiert hat, 7 Jahre rückwirkend die Steuererklärung gemacht werden kann. An anderen Stellen lese ich von nur 4 Jahren.
Vielen Dank im Voraus
Eliona
ich habe ein paar Fragen in Bezug auf meine Steuererklärung.
Kann ich, wenn ich das Studium als Werbungskosten absetzen möchte und nicht über 1000 Euro Werbungskosten für ein Jahr komme, den Pauschbetrag geltend machen? Ich möchte einen Verlustvortrag feststellen lassen, den ich in den Folgejahren von der Steuer absetzen kann.
Wie lange Rückwirkend kann ich die Steuererklärung abgeben, wenn ich sie freiwillig mache und noch nie eine gemacht habe? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass wenn man studiert hat, 7 Jahre rückwirkend die Steuererklärung gemacht werden kann. An anderen Stellen lese ich von nur 4 Jahren.
Vielen Dank im Voraus
Eliona
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