Hallo zusammen,
bereits vieles zum folgenden Thema gelesen; leider keine eindeutige Antwort gefunden!
Sachverhalt:
2010: Master-Studium: Kosten €4.000 leider keine Steuererklärung (wg. Verlustvortrag) gemacht
2011: Master-Studium: Kosten €6.000 leider keine Steuererklärung (wg. Verlustvortrag) gemacht
2012: gearbeitet. Steuererklärung gemacht; aufgrund geringes Einkommen durch Pauschale (€1.000) alles zurückerstattet bekommen
2013: gearbeitet. noch keine Steuererklärung gemacht. ESt ca. €5.000
Für 2010 + 2011 kann ich noch rückwirkend die Steuererklärung einreichen und Verluste feststellen lassen.
(noch bis 31.12.2014)
Wird der Steuerbescheid von 2012 korrigiert und die verbleibenden Verluste weiter vorgetragen?
Vielen Dank im Voraus
bereits vieles zum folgenden Thema gelesen; leider keine eindeutige Antwort gefunden!
Sachverhalt:
2010: Master-Studium: Kosten €4.000 leider keine Steuererklärung (wg. Verlustvortrag) gemacht
2011: Master-Studium: Kosten €6.000 leider keine Steuererklärung (wg. Verlustvortrag) gemacht
2012: gearbeitet. Steuererklärung gemacht; aufgrund geringes Einkommen durch Pauschale (€1.000) alles zurückerstattet bekommen
2013: gearbeitet. noch keine Steuererklärung gemacht. ESt ca. €5.000
Für 2010 + 2011 kann ich noch rückwirkend die Steuererklärung einreichen und Verluste feststellen lassen.
(noch bis 31.12.2014)
Wird der Steuerbescheid von 2012 korrigiert und die verbleibenden Verluste weiter vorgetragen?
Vielen Dank im Voraus
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