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Steuererklärung Kleinunternehmer

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    Steuererklärung Kleinunternehmer

    Hallo Forum,

    meine Frau hat letztes Jahr eine nebenberufliche Kleinunternehmertätigkeit (<17500 € jährlich) aufgenommen. Sie macht Apotheken-Schulungen für ein Schulungsunternehmen, das Ihr z.B. komfortabler Weise Rechnungsvorlagen zur Verfügung stellt. Hier wird nach 2 Rechnungsartenen aufgeteilt: eine Rechnung rein für das Honorar und eine für die Auslagen (Fahrtkosten, Parkgebühren, Telefonpauschale). Weitere Einnahmen oder Ausgaben sind nicht vorhanden.

    Nun zu den Fragen:
    Muss ich die Erstattung der Auslagen als Ausgaben und Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung bzw. der EÜR angeben oder kann ich diese Rechnung weglassen?
    Ändert sich das ggf., wenn die Fahrtkostenerstattung die üblichen km-Pauschalen des Finanzamtes übersteigen?
    Als Belege reiche ich die Rechnungen ein. Will das Finanzamt auch die Kontoauszüge mit den Eingängen?

    Nach den Aussagen im Forum gehe ich davon aus, dass die Anlage S auszufüllen ist und die EÜR. Brauche ich noch eine gesonderte Bilanz?

    Vielen Dank für jede Antwort.

    #2
    AW: Steuererklärung Kleinunternehmer

    Hallo AKUGK,

    wer eine EÜR abgibt, braucht keine Bilanz -> entweder man ermittelt seinen Gewinn nach Einnahmen/ Ausgaben oder ist Bilanzierer.
    Wenn es Erstattungen zu den Ausgaben deiner Frau gibt, kannst du die natürlich nicht weglassen, d.h. Erstattungen von dritter Seite mindern die Ausgaben deiner Frau.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuererklärung Kleinunternehmer

      Einnahme ist alles, was deine Frau erhält, egal wie es bezeichnet wird und was auf Rechnungen steht.

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        #4
        AW: Steuererklärung Kleinunternehmer

        danke für die Antworten.
        Hatte ich mir fast so gedacht. Nur ich muss ja für die Ausgaben auch Belege beifügen und da habe ich eben nur die Rechnungen. Bei Rechnungsstellung mussten die Quittungen zu Parken, Geschenke etc mit abgeliefert werden. Schließlich will der Auftraggeber das ja auch in seiner Steuererklärung nachweisen. Kopien habe ich davon nicht gemacht.
        Akzeptiert wohl das Finanzamt eine bezahlte Rechnung (Kontoauszug) als Beleg für die tatsächlichen Aufwendungen?

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          #5
          AW: Steuererklärung Kleinunternehmer

          in der Regel reicht es, die EÜR ohne Belege einzureichen.

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            #6
            AW: Steuererklärung Kleinunternehmer

            Na hoppla! Absetzen kann die Kosten natürlich nur einer!

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              #7
              AW: Steuererklärung Kleinunternehmer

              Zitat von AKUGK Beitrag anzeigen
              danke für die Antworten.
              Hatte ich mir fast so gedacht. Nur ich muss ja für die Ausgaben auch Belege beifügen und da habe ich eben nur die Rechnungen. Bei Rechnungsstellung mussten die Quittungen zu Parken, Geschenke etc mit abgeliefert werden. Schließlich will der Auftraggeber das ja auch in seiner Steuererklärung nachweisen. Kopien habe ich davon nicht gemacht.
              Akzeptiert wohl das Finanzamt eine bezahlte Rechnung (Kontoauszug) als Beleg für die tatsächlichen Aufwendungen?
              Nur so am rande:
              Also, der Auftraggeber, kann DEINE Ausgaben nicht absetzen. Sondern nur die Rechnung, die du ihm gestellt hast. Er braucht daher auch die Rechnungen DEINER Ausgaben absolut nicht. Sondern nur deine Rechnung.
              Mfg

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