Hallo Forum,
meine Frau hat letztes Jahr eine nebenberufliche Kleinunternehmertätigkeit (<17500 € jährlich) aufgenommen. Sie macht Apotheken-Schulungen für ein Schulungsunternehmen, das Ihr z.B. komfortabler Weise Rechnungsvorlagen zur Verfügung stellt. Hier wird nach 2 Rechnungsartenen aufgeteilt: eine Rechnung rein für das Honorar und eine für die Auslagen (Fahrtkosten, Parkgebühren, Telefonpauschale). Weitere Einnahmen oder Ausgaben sind nicht vorhanden.
Nun zu den Fragen:
Muss ich die Erstattung der Auslagen als Ausgaben und Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung bzw. der EÜR angeben oder kann ich diese Rechnung weglassen?
Ändert sich das ggf., wenn die Fahrtkostenerstattung die üblichen km-Pauschalen des Finanzamtes übersteigen?
Als Belege reiche ich die Rechnungen ein. Will das Finanzamt auch die Kontoauszüge mit den Eingängen?
Nach den Aussagen im Forum gehe ich davon aus, dass die Anlage S auszufüllen ist und die EÜR. Brauche ich noch eine gesonderte Bilanz?
Vielen Dank für jede Antwort.
meine Frau hat letztes Jahr eine nebenberufliche Kleinunternehmertätigkeit (<17500 € jährlich) aufgenommen. Sie macht Apotheken-Schulungen für ein Schulungsunternehmen, das Ihr z.B. komfortabler Weise Rechnungsvorlagen zur Verfügung stellt. Hier wird nach 2 Rechnungsartenen aufgeteilt: eine Rechnung rein für das Honorar und eine für die Auslagen (Fahrtkosten, Parkgebühren, Telefonpauschale). Weitere Einnahmen oder Ausgaben sind nicht vorhanden.
Nun zu den Fragen:
Muss ich die Erstattung der Auslagen als Ausgaben und Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung bzw. der EÜR angeben oder kann ich diese Rechnung weglassen?
Ändert sich das ggf., wenn die Fahrtkostenerstattung die üblichen km-Pauschalen des Finanzamtes übersteigen?
Als Belege reiche ich die Rechnungen ein. Will das Finanzamt auch die Kontoauszüge mit den Eingängen?
Nach den Aussagen im Forum gehe ich davon aus, dass die Anlage S auszufüllen ist und die EÜR. Brauche ich noch eine gesonderte Bilanz?
Vielen Dank für jede Antwort.
Kommentar