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Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

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    #16
    AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

    Hallo dubucat,

    im Bescheid müsstest du doch sehen, wieviel Werbungskosten berücksichtigt wurden. Wenn man keine geltend macht, berücksichtigt das Finanzamt automatisch 1000 Euro. Kommt man mit seinen tatsächlichen Werbungskosten über 1000 Euro, muss man diese nachweisen.
    Du schreibst von Büchern und Kursen zur Prüfungsvorbereitung, dass müsste dann alles im Januar 2013 passiert sein, sollten es Kosten aus dem Vorjahr sein, gehören diese in die Steuererklärung 2012.
    Überprüfe das mal, wenn alles unter 1000 Euro bleibt, kann sich deine Tochter den Einspruch sparen es würde am Ergebnis nichts ändern.

    Tschüß

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      #17
      AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

      Zitat von dubucat Beitrag anzeigen
      denn wenn der Januar wirklich versteuert werden muss dann müssen ja wohl für die Zeit auch Werbungskosten angerechnet werden dürfen wie Fahrtkosten und Bücher bzw Kurse zur Prüfungsvorbereitung.
      Natürlich. Fahrkosten sowieso (wurden die noch nicht angegeben?), der Rest halt, soweit 2013 gezahlt wurde. Bücher oder Kurse, die 2012 oder eher gezahlt wurden, nicht. Lohnt aber nur, wenn die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro (fürs ganze Jahr) überschritten wird.

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        #18
        AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Natürlich. Fahrkosten sowieso (wurden die noch nicht angegeben?), der Rest halt, soweit 2013 gezahlt wurde. Bücher oder Kurse, die 2012 oder eher gezahlt wurden, nicht. Lohnt aber nur, wenn die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro (fürs ganze Jahr) überschritten wird.

        Die Werbungskosten wurden erst abFebruar angegeben da ich der Meinung war wenn keine Steuern gezahlt wurden kann ich auch nix absetzen. Mal sehn ob noch was positives dabei rauskommt

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          #19
          AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

          Hallo,

          Anscheinend ist oder war dir überhaupt nicht klar, dass eine Einkommensteuererklärung den Zeitraum für ein ganzes Jahr erfasst.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Anscheinend ist oder war dir überhaupt nicht klar, dass eine Einkommensteuererklärung den Zeitraum für ein ganzes Jahr erfasst.

            Gruß FIGUL
            Doch das is mir schon klar bin ja nicht doof. Allerdings da ich vom Ausbilder keine Jahreszusammenfassung der Lohnsteuer bekommen hab konnte ich den Januar auch nicht angeben!!

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              #21
              AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

              Zitat von dubucat Beitrag anzeigen
              Doch das is mir schon klar bin ja nicht doof. Allerdings da ich vom Ausbilder keine Jahreszusammenfassung der Lohnsteuer bekommen hab konnte ich den Januar auch nicht angeben!!
              Also Fakt ist, der Ausbildungsbetrieb muss für 2013 eine elektronische Lohnbescheinigung an das Finanzamt übermitteln und diese in Papierform auch aushändigen.
              Wenn ihr diese nicht bekommen habt, auf jeden fall beim Ausbildungsbetrieb nachhaken oder beim FA nachfragen und um Übersendung eines Ausdruckes bitten.

              Alternativ wäre möglich sich zum Belegabruf anzumelden und die Daten selber abzurufen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #22
                AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                Hallo,

                @dubucat

                du brauchst auch keine zusammenfassende Lohnsteuerbescheinigung.
                Es könnten auch zwei gewesen sein. Eine für den Ausbildungszeitraum, eine weitere für das anschließende Arbeitsverhältnis.
                Bei mehreren AG erhältst du auch von jedem eine Bescheinigung.
                Deine Antwort zeigt, dass du doch damit Probleme hast.
                Der AG MUSS dir Lohnsteuerbescheinigungen aushändigen und zwar bis zum 28. Februar des Folgejahrs

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Also Fakt ist, der Ausbildungsbetrieb muss für 2013 eine elektronische Lohnbescheinigung an das Finanzamt übermitteln und diese in Papierform auch aushändigen.
                  Wenn ihr diese nicht bekommen habt, auf jeden fall beim Ausbildungsbetrieb nachhaken oder beim FA nachfragen und um Übersendung eines Ausdruckes bitten.

                  Alternativ wäre möglich sich zum Belegabruf anzumelden und die Daten selber abzurufen.
                  Danke für den Tip. Beim Ausbildungsbetrieb hieß es das wird für Azubis nie ausgestellt.

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