Hallo,
ab 01.09.2014 müssen Kapitalgesellschaften die Kirchensteuermerkmale ihrer Gesellschafter über das BZSTOnline-Portal erfragen. Hierfür muss jede Gesellschaft einen "Antrag auf Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach §51a Absatz 2c des Einkommensteuergesetzes über das BZStOnline-Portal" stellen. Kann ich mit meinem Elster-Zertifikat als Steuerberater diese Aufgabe für meine Mandanten erledigen? Muss trotzdem jede Kapitalgesellschaft diesen Antrag stellen?
ab 01.09.2014 müssen Kapitalgesellschaften die Kirchensteuermerkmale ihrer Gesellschafter über das BZSTOnline-Portal erfragen. Hierfür muss jede Gesellschaft einen "Antrag auf Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach §51a Absatz 2c des Einkommensteuergesetzes über das BZStOnline-Portal" stellen. Kann ich mit meinem Elster-Zertifikat als Steuerberater diese Aufgabe für meine Mandanten erledigen? Muss trotzdem jede Kapitalgesellschaft diesen Antrag stellen?
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