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Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

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    #16
    AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Die korrekte Antwort lautet übrigens §39a EStG so es um den Grundsatz geht, dass der Lohnsteuerabzug der Einkommensteuer entsprechen soll, und §39b wenn man es immer noch nicht glaubt und wissen will, dass dazu auch die Werbungskostenpauschale und die Sozialversicherungbeiträge berücksichtigt werden.

    Auch wenn ich mich ebenso frage, was das Gedöns soll.
    Sorry neysee, für Vegana ist das kein Gedöns Ich habe mir erlaubt die Frage von Vegana zu beantworten, in der Hoffnung, dass Vegana es jetzt verstanden hat.
    Zuletzt geändert von ; 06.09.2014, 12:50. Grund: Schreibfehler verbessert

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      #17
      AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

      @ neysee,

      Ihre Ergänzung §39a EStG so es um den Grundsatz geht ist korrekt.

      Meine Info, § 9a EStG Pauschbeträge für Werbungskosten betrifft den Link
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

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        #18
        AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

        Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
        @
        Meine Info, § 9a EStG Pauschbeträge für Werbungskosten betrifft den Link
        Dort steht, dass es eine Werbungskostenpauschale für die Einkommensteuer gibt. Das wurde doch von niemand bezweifelt. Die Frage war, wo steht, dass das auch schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Und das steht eben woanders.

        Und sorry, für mich ist es Gedöns. EOD.

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          #19
          AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

          Vielen Dank, Hagen-Gronert. Sie haben mir mit Ihren Hinweisen sehr geholfen.
          Und all denen, die meine Frage als Gedöns bezeichnen, empfehle ich, einfach weiterzuklicken und ihre wertvolle Zeit nicht mit derlei Banalitäten zu verschwenden.
          Wenn meine Tochter, als sie in ihrer Lohnbuchhaltung nachfragte, eine kompetente Antwort erhalten hätte ("Die monatliche Lohnsteuer berücksichtigt bereits die Pauschalen."), hätte ich mir die Frage in diesem Forum sparen können. Leider konnte man es ihr dort nicht erklären.

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            #20
            AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

            Zitat von Vegana Beitrag anzeigen
            Vielen Dank, Hagen-Gronert. Sie haben mir mit Ihren Hinweisen sehr geholfen.
            Und all denen, die meine Frage als Gedöns bezeichnen, empfehle ich, einfach weiterzuklicken und ihre wertvolle Zeit nicht mit derlei Banalitäten zu verschwenden.
            Wenn meine Tochter, als sie in ihrer Lohnbuchhaltung nachfragte, eine kompetente Antwort erhalten hätte ("Die monatliche Lohnsteuer berücksichtigt bereits die Pauschalen."), hätte ich mir die Frage in diesem Forum sparen können. Leider konnte man es ihr dort nicht erklären.
            Hallo,
            bei allem Gedöns, warum fragt Ihre Tochter nicht selbst?
            Sorry, aber aus einer Mücke wird gewöhnlich ein Elefant.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #21
              AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              aus einer Mücke wird gewöhnlich ein Elefant.
              Bei mir war das damals auch so

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                #22
                AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                eine sehr grosse Mücke!
                Danke, ohne Humor wär dieses Forum echt fade.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                  #23
                  AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                  @ stiller, @ Elefant

                  Zitat stiller:
                  [Hallo,
                  bei allem Gedöns, warum fragt Ihre Tochter nicht selbst?
                  Sorry, aber aus einer Mücke wird gewöhnlich ein Elefant.]

                  Zitat Elefant:
                  [Bei mir war das damals auch so ]

                  Antwort von Hagen:

                  )))))))))) aus einer Mücke wird ein Elefant
                  es kann gefährlich werden
                  das ist bekannt

                  Gedöns ist manchmal im Forum auch was schön's

                  Mit freundlichen Grüßen
                  Hagen

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                    #24
                    AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                    Zitat von Vegana Beitrag anzeigen
                    Und all denen, die meine Frage als Gedöns bezeichnen, empfehle ich, einfach weiterzuklicken und ihre wertvolle Zeit nicht mit derlei Banalitäten zu verschwenden.
                    Wenn meine Tochter, als sie in ihrer Lohnbuchhaltung nachfragte, eine kompetente Antwort erhalten hätte ("Die monatliche Lohnsteuer berücksichtigt bereits die Pauschalen."), hätte ich mir die Frage in diesem Forum sparen können. Leider konnte man es ihr dort nicht erklären.
                    Wenn ich deine Frage einfach weiter geklickt hätte, wüsstest du die Rechtsgrundlage immer noch nicht.

                    Gedöns war es übrigens ab dem Zeitpunkt, wo du wusstest, dass bei der LSt schon Pauschalen berücksichtigt werden, aber immer noch darauf bestanden hast, dass man es dir schwarz auf weiß zeigt.

                    Und es ist sicher nicht Aufgabe einer Lohnbuchhaltung, den Angestellten Steuerrecht zu erklären.

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                      #25
                      AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                      Hallo, ich hänge mich mit meiner Frage einfach mal hier dran:

                      Ich mache gerade meine Einkommenssteuererklärung per Elster und habe meine Steuer mal probeweise berechnet. Was mir dabei komisch vorkommt, wenn ich auf dem Lohnsteuerrechner des BMF meine Lohnsteuer nach meinem Bruttolohn berechne, bekomme ich eine Steuerschuld, die nur halb so hoch ist. Wenn ich die Einkommensteuer nach dem zu versteuernden Einkommen beim BMF-Rechner berechne, bekomme ich den gleichen Wert wie bei Elster. Nur das komische ist, dass ich neben meinem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit keinen anderen Verdienst habe. Warum gibt es aber dann so eine hohe Differenz zwischen Lohn- und Einkommenssteuer?

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                        #26
                        AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                        Hallo stourm,

                        wenn du deine Frage hier dran hängst -> hast du auch den ganzen Beitrag vorher gelesen ?

                        Vielleicht sind da schon ein paar Varianten für dich dabei -> ist die Anlage Vorsorgeaufwand mit ausgefüllt ? Hattest du Einkünfte die unter die Progression fallen ?

                        Tschüß

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                          #27
                          Ja die Anlage Vorsorgeaufwand wurde ausgefüllt, es gab aber nur die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- Pflege- und Rentenversicherung.
                          Es gab neben dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte (s.o.), also auch keine Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie Krankengeld oder ALG I.

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                            #28
                            AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                            Warum gibt es aber dann so eine hohe Differenz zwischen Lohn- und Einkommenssteuer?
                            Wenn im Lohnsteuerrechner alle Daten richtig eingegeben werden, gibt es keine besonders große Differenz.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                              Ich denke ich kann den Rechenweg nun nachvollziehen, jedoch nicht den Grund: Errechnet man von meinem Bruttojahreslohn von 11.754 € das Monatsbrutto, 979,50 €, so ergibt sich laut Lohnsteuertabelle eine monatliche Lohnsteuerlast von 3,75€. Im Jahr also 45€. Legt man jedoch die Einkommenssteuertabelle zu Grunde, so geht diese bei einem Jahresbruttolohn von 11.700€ von einer Jahressteuerlast von 577€ aus. So hoch ist auch der bisher tatsächlich einbehaltene Lohnsteuerabzug. Wenn man aber jetzt die normalen Pauschbeträge abzieht, komme ich auf ein zvE von 9.033€, also auf eine Steuerlast von 99,- €. Verstehen tue ich diese Unterschiede aber tatsächlich nicht.

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                                #30
                                AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                                ... so geht diese bei einem Jahresbruttolohn von 11.700€ von einer Jahressteuerlast von 577€ aus
                                Die Einkommensteuertabelle geht immer vom zu versteuernden Einkommen -zvE- aus und darf nicht auf den Jahresbruttolohn bezogen werden!

                                Es sind mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag und der Pauschbetrag für Sonderausgaben abzuziehen, um zu einem zvE-Wert zu kommen.

                                Bei AN werden auch noch ein Teil der Beiträge zur gesetzlichen RV, KV und AV als Vorsorgeaufwendungen steuermindernd berücksichtigt.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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