Hallo,
ich sitze an meiner Lohnsteuererklärung und verzweifel langsam. Es geht um den Verlustvortrag aus 2010/2011/2012/(2013 - zum teil). In dieser Zeit befand ich mich in einem Vollzeitstudium. Vor dem Erststudium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert. Daher gehen ich davon aus, dass das Erststudium als Zweitausbildung angerechnet wird.
Während meines Studiums hatte ich einen 400€ Job. Weiter hatte ich noch den Bafög-Höchstsatz erhalten. Ich hatte also ca. 1100€ "Einkommen" welches nicht steuerpflichtig ist. Da ich nicht mehr zuhause Wohnte, gingen natürlich noch einige Sachen davon ab, Wohnung, Telefon, Versicherungen, Essengeld ....
Da ich Quittungen für Bücher, Essen (Mensa) oder Schreibmaterial .... nicht aufgehoben habe, kann ich nur die Aufwendungen der Hochschule belegen (Verwaltung, Semesterticket, Studienbeitrag). Oder gibt es einen Faktor für Verpflegung ?
Mein Ansatz war, ich reiche nun die Lohnsteuererklärung für 2010 nach, für 2013 reiche ich meine "normale" Lohnsteuererklärung (Angestellter seit 2013) ein.
Bei der Recherche nach dem Verlustvortrag hatte ich immer mal was gelesen, dass wenn mein "Einkommen" mehr ist als meine "Ausgaben" ist, kein Verlust vorliegt - logisch.
Nur zählt als Einkommen auch der 400€ Job sowie das Bafög? Erfülle ich also die Vorgaben für einen Verlustvortrag?
Danke für Eure Hilfe
Gruß Nero
ich sitze an meiner Lohnsteuererklärung und verzweifel langsam. Es geht um den Verlustvortrag aus 2010/2011/2012/(2013 - zum teil). In dieser Zeit befand ich mich in einem Vollzeitstudium. Vor dem Erststudium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert. Daher gehen ich davon aus, dass das Erststudium als Zweitausbildung angerechnet wird.
Während meines Studiums hatte ich einen 400€ Job. Weiter hatte ich noch den Bafög-Höchstsatz erhalten. Ich hatte also ca. 1100€ "Einkommen" welches nicht steuerpflichtig ist. Da ich nicht mehr zuhause Wohnte, gingen natürlich noch einige Sachen davon ab, Wohnung, Telefon, Versicherungen, Essengeld ....
Da ich Quittungen für Bücher, Essen (Mensa) oder Schreibmaterial .... nicht aufgehoben habe, kann ich nur die Aufwendungen der Hochschule belegen (Verwaltung, Semesterticket, Studienbeitrag). Oder gibt es einen Faktor für Verpflegung ?
Mein Ansatz war, ich reiche nun die Lohnsteuererklärung für 2010 nach, für 2013 reiche ich meine "normale" Lohnsteuererklärung (Angestellter seit 2013) ein.
Bei der Recherche nach dem Verlustvortrag hatte ich immer mal was gelesen, dass wenn mein "Einkommen" mehr ist als meine "Ausgaben" ist, kein Verlust vorliegt - logisch.
Nur zählt als Einkommen auch der 400€ Job sowie das Bafög? Erfülle ich also die Vorgaben für einen Verlustvortrag?
Danke für Eure Hilfe
Gruß Nero
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