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Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

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    Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

    Hallo zusammen,

    im gesamten Jahr 2013 war ich arbeitslos. ALG gab's bis 10/2013. Den Rest hab ich von Erspartem gelebt.

    Es gibt noch einen kleinen Betrag aus Vermietung und Verpachtung, die in der Anlage V aufgeführt sind.

    Für das Jahr 2013 hab ich daher KEINE Lohnsteuerbescheinigung
    aber jede Menge Werbungskosten wie
    * Prozess- und Anwaltskosten aus einem Arbeitsgerichtsprozess für Gehaltsforderungen im Jahr 2012 (Prozess gewonnen aber erstinstanzlich muss man selber zahlen)
    die Rechnungen hierzu sind alle 2013 ausgestellt, das erst in 2013 der Prozess war.

    sowie

    *Bewerbungkosten etc

    Ohne Lohnsteuerbescheinigung lässt sich die Anlage N nicht ausfüllen, auch nicht mit Nullwerten.

    Ich würde gerne die Werbungskosten in Anlage N zusammenfassen und dann einen Verlustrücktrag auf das ertragreichere Jahr 2012 machen.

    Wo trage ich jetzt die Werbungskosten ein?

    Zusammengefasst im Verlustrücktragsfeld des Hauptvordrucks?

    Kann ich überhaupt Verlustrücktrag machen? Denn es heißt ja, das ginge nur ohne Einnahmen, aber ich hatte Einnahmen aus Vermietung.


    Elster sagt mir, dass ich das ALG in Anlage N eintragen soll, sofern "Einnahmen vorliegen". Die liegen vor! Zwar nicht als Arbeitnehmer aber aus Vermietung.

    Irgendwie soll ich bei Anlage N etwas eintragen, was aber nicht geht, weil eine leere Lohnsteuerbescheinigung auch nicht geht.

    Schöne Grüße und vielen Dank im voraus für die Hilfe.

    #2
    AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

    Man kann sehr wohl die Anlage N ausfüllen, indem man eine LStB der Kl. 1 oder 6 anlegt, in der die Zeilen 3, 4, 5 und ggfs. 6 mit dem Wert 0 gefüllt sind.

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      #3
      AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

      Kann es jetzt nicht ausprobieren, dürfte aber vermutlich noch deutlich einfacher gehen: Lohnsteuerbescheinigung dürfte nicht nötig sein, wäre ja auch falsch, da Du ja gerade keine hast, auch nicht mit Nullwerten. Trage mal in Zeile 20 eine Null ein.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Kann es jetzt nicht ausprobieren, dürfte aber vermutlich noch deutlich einfacher gehen: Lohnsteuerbescheinigung dürfte nicht nötig sein, wäre ja auch falsch, da Du ja gerade keine hast, auch nicht mit Nullwerten. Trage mal in Zeile 20 eine Null ein.
        Aber ich habe Werbungkosten, wohin damit?
        In die Anlage N? Anlage N ganz ohne Lohnsteuerbescheinigung, wie auch immer, geht nicht.

        Danke, Werner

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          #5
          AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

          Hallo,

          bei mir lässt sich , wie bei neysee, sehr wohl die Anlage N ausfüllen.
          Zeilen 3, 4, 5, 6, mit Nullen.
          In Zeile 1 gehört noch eine Datumsangabe

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

            Arbeitest Du mit dem Elsteronlineportal oder mit Elsterformular ? Bei Elsterformular geht das problemlos auch ohne Lohnsteuerbescheinigung und ohne Zeile 20.

            Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine Dummy-Lohnsteuerbescheinigung nicht richtig sein kann, da das ein Arbeitsverhältnis suggeriert, das gerade nicht bestand. M.E. ist die Zeile 20 die sauberere Lösung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine Dummy-Lohnsteuerbescheinigung nicht richtig sein kann, da das ein Arbeitsverhältnis suggeriert, das gerade nicht bestand. M.E. ist die Zeile 20 die sauberere Lösung.
              Ältere Versionen von ElFo wollten keine Anlage N komplett ohne LStB der Stkl. 1-5, aber nun scheint es tatsächlich zu gehen. Sowohl ohne, als auch mit lediglich einer LStB der Klasse 6 und obwohl immer noch in der Eingabehilfe steht, dass in diesem Fall eine Dummy-LStB genau der Form wie von mir vorgeschlagen angelegt werden soll. So schlecht kann der Tipp also nicht gewesen sein.

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                #8
                AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Ältere Versionen von ElFo wollten keine Anlage N komplett ohne LStB der Stkl. 1-5, aber nun scheint es tatsächlich zu gehen. Sowohl ohne, als auch mit lediglich einer LStB der Klasse 6 und obwohl immer noch in der Eingabehilfe steht, dass in diesem Fall eine Dummy-LStB genau der Form wie von mir vorgeschlagen angelegt werden soll. So schlecht kann der Tipp also nicht gewesen sein.

                Also doch Klasse 6.
                D.h. aber dass es weder
                einen Grundfreibetrag, noch
                ein Arbeitnehmerpauschbetrag,
                ein Sonderausgabenpauschbetrag,
                eine Vorsorgepauschale oder
                ein Kinderfreibetrag zuerkannt wird.

                Aber ich hab doch meine freiw. ges. KV selbst bezahlt und auch geringe Einnahmen aus V.u.V.

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                  #9
                  AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                  Hallo,

                  @Picard777

                  Mit ElsterFormular.
                  Welche Zeile 20 und in welchem Formular meinst du. Ich finde nichts in EF
                  Und wo willst du in EF WK eintragen, wenn nicht in Anlage N

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                    Zitat von WernerM Beitrag anzeigen
                    Also doch Klasse 6.
                    D.h. aber dass es weder
                    einen Grundfreibetrag, noch
                    ein Arbeitnehmerpauschbetrag,
                    ein Sonderausgabenpauschbetrag,
                    eine Vorsorgepauschale oder
                    ein Kinderfreibetrag zuerkannt wird.

                    Aber ich hab doch meine freiw. ges. KV selbst bezahlt und auch geringe Einnahmen aus V.u.V.
                    Ich habe nicht gesagt, dass du eine LStB der Klasse 6 eingeben sollt, abgesehen davon, dass die Steuerklasse mit der Einkommensteuer nichts zu tu hat, insofern all deine Spekulationen über fehlenden Grundfreibetrag usw. gegenstandslos sind.

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                      #11
                      AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      @Picard777

                      Mit ElsterFormular.
                      Welche Zeile 20 und in welchem Formular meinst du. Ich finde nichts in EF
                      Und wo willst du in EF WK eintragen, wenn nicht in Anlage N

                      Gruß FIGUL
                      Natürlich Anlage N Zeile 20, die Zeile ist direkt unter der "Lohnsteuerbescheinigung". Natürlich soll er seine Werbungskosten auch in Anlage N eintragen, da waren wir uns doch bisher Alle einig und Niemand hat etwas Anderes gesagt.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                        Ich blicke nicht mehr durch, denn nachdem ich festgestellt habe, dass nicht nur im aktuellen ElFo keine LStB kein Problem darstellt und der von mir anfangs vorgeschlagene Workaround nicht mehr nötig ist, habe ich mühsam im EOP eine rudimentäre Steuererklärung erstellt, neben dem Hauptvordruck nur mit der Anlage N, ohne Lohndaten, nur Werbungskosten. Ich habe sie natürlich nicht übermittelt, aber die Steuerberechnung geht, also gab es keine Plausibilitätsfehler.

                        Für mich hat sich das Problem ohne Nachliefern konkreter Informationen damit erledigt.

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                          #13
                          AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                          ... habe ich mühsam im EOP eine rudimentäre Steuererklärung erstellt, neben dem Hauptvordruck nur mit der Anlage N, ohne Lohndaten, nur Werbungskosten. Ich habe sie natürlich nicht übermittelt, aber die Steuerberechnung geht, also gab es keine Plausibilitätsfehler.
                          Danke für die Mühe erstmal.

                          Aber eine Anlage N ohne jeglichen Eintrag in das Lohnsteuerbescheinigung ergibt bei mir ein Reihe von Fehlermeldungen.
                          Oder was heißt "ohne Lohndaten" ist Steuerklasse und Datum angegeben?

                          Danke, Werner

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                            #14
                            AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                            Hallo,

                            allmählich wird es mal Zeit deine Fehlermeldungen zu beschreiben. Es wurde lange genug herum geraten.
                            Ohne Lohndaten heißt -NIX - kein Eintrag auf Seite 1 und auf Seite 2 Anlage N gibst du deine Werbungskosten an.
                            Du hast jetzt schon drei Möglichkeiten angeboten bekommen.
                            Imho ist es völlig egal, welche du wählst und dem FA wird es auch egal sein. Du machst ja keine falschen Angaben.
                            Es funktioniert bei allen dreien.

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Verlustrücktrag, keine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Werbungskosten wo?

                              Und tue uns jetzt endlich mal den Gefallen und sage uns, mit welchem Programm Du arbeitest: Elsteronlineportal, Elsterformular, Wiso, Taxman etc. etc. etc. :-(

                              Ich geifere schon die ganze Zeit danach, den Threat ENDLICH in das richtige Unterforum zu schieben ... Oder etwas prosaischer: Wie sollen wir Dir helfe, wenn wir hier nur rumraten müssen ???
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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