Hallo zusammen,
im gesamten Jahr 2013 war ich arbeitslos. ALG gab's bis 10/2013. Den Rest hab ich von Erspartem gelebt.
Es gibt noch einen kleinen Betrag aus Vermietung und Verpachtung, die in der Anlage V aufgeführt sind.
Für das Jahr 2013 hab ich daher KEINE Lohnsteuerbescheinigung
aber jede Menge Werbungskosten wie
* Prozess- und Anwaltskosten aus einem Arbeitsgerichtsprozess für Gehaltsforderungen im Jahr 2012 (Prozess gewonnen aber erstinstanzlich muss man selber zahlen)
die Rechnungen hierzu sind alle 2013 ausgestellt, das erst in 2013 der Prozess war.
sowie
*Bewerbungkosten etc
Ohne Lohnsteuerbescheinigung lässt sich die Anlage N nicht ausfüllen, auch nicht mit Nullwerten.
Ich würde gerne die Werbungskosten in Anlage N zusammenfassen und dann einen Verlustrücktrag auf das ertragreichere Jahr 2012 machen.
Wo trage ich jetzt die Werbungskosten ein?
Zusammengefasst im Verlustrücktragsfeld des Hauptvordrucks?
Kann ich überhaupt Verlustrücktrag machen? Denn es heißt ja, das ginge nur ohne Einnahmen, aber ich hatte Einnahmen aus Vermietung.
Elster sagt mir, dass ich das ALG in Anlage N eintragen soll, sofern "Einnahmen vorliegen". Die liegen vor! Zwar nicht als Arbeitnehmer aber aus Vermietung.
Irgendwie soll ich bei Anlage N etwas eintragen, was aber nicht geht, weil eine leere Lohnsteuerbescheinigung auch nicht geht.
Schöne Grüße und vielen Dank im voraus für die Hilfe.
im gesamten Jahr 2013 war ich arbeitslos. ALG gab's bis 10/2013. Den Rest hab ich von Erspartem gelebt.
Es gibt noch einen kleinen Betrag aus Vermietung und Verpachtung, die in der Anlage V aufgeführt sind.
Für das Jahr 2013 hab ich daher KEINE Lohnsteuerbescheinigung
aber jede Menge Werbungskosten wie
* Prozess- und Anwaltskosten aus einem Arbeitsgerichtsprozess für Gehaltsforderungen im Jahr 2012 (Prozess gewonnen aber erstinstanzlich muss man selber zahlen)
die Rechnungen hierzu sind alle 2013 ausgestellt, das erst in 2013 der Prozess war.
sowie
*Bewerbungkosten etc
Ohne Lohnsteuerbescheinigung lässt sich die Anlage N nicht ausfüllen, auch nicht mit Nullwerten.
Ich würde gerne die Werbungskosten in Anlage N zusammenfassen und dann einen Verlustrücktrag auf das ertragreichere Jahr 2012 machen.
Wo trage ich jetzt die Werbungskosten ein?
Zusammengefasst im Verlustrücktragsfeld des Hauptvordrucks?
Kann ich überhaupt Verlustrücktrag machen? Denn es heißt ja, das ginge nur ohne Einnahmen, aber ich hatte Einnahmen aus Vermietung.
Elster sagt mir, dass ich das ALG in Anlage N eintragen soll, sofern "Einnahmen vorliegen". Die liegen vor! Zwar nicht als Arbeitnehmer aber aus Vermietung.
Irgendwie soll ich bei Anlage N etwas eintragen, was aber nicht geht, weil eine leere Lohnsteuerbescheinigung auch nicht geht.
Schöne Grüße und vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Kommentar