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Doppelte Haushaltsführung - dualer Student

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    Doppelte Haushaltsführung - dualer Student

    Hallo zusammen,

    zu meiner Person:

    - Dualer Student
    - bereits ausgelernt (Ausbildungsberuf) und voll Lohnsteuer pflichtig
    - Studium läuft noch bis Mitte nächstens Jahres (Teilzeit)
    - ca. 40 km einfache Strecke zwischen jetziger Wohnhaft und Arbeitsstätte/(+/-)Hochschule

    zu meiner Frage:

    Da ich jetzt mit einer Freundin aus wirtschaftlichen Gründen zusammenziehen werde (Wohngemeinschaft) und wir den Mietvertrag für die neue Wohnung zusammen unterschrieben haben, stellt sich mir jetzt die Frage inwieweit ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Mein Erstwohnsitz ist immer noch bei meinen Eltern, wobei ich mich monatlich auch weiter finanziell an den Nebenkosten beteiligen werde. Der Lebensmittelpunkt ist auch immer noch im elterlichen Wohnumfeld (Freunde, Vereine usw.)
    Die Frage ist nun, ob ich in der Lage bin den anteiligen Mietzins und die Fahrten zwischen Erstwohnsitz (Elternhaus) und Zweitwohnsitz (Mietwohnung) geltend zu machen [Doppelte Haushaltsführung].
    Ich weiß, dass ab 2014 eine neue Rechtssprechung gilt und frühere mildere BFH-Schreiben(1) damit abgeschwächt wurden.

    Könnt Ihr mir hier mal euren Input zu geben? Würde mich einfach mal für Eure Sicht interessieren.

    Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag.

    (1) Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand von Kindern im Elternhaus zu den Voraussetzungen eines eigenen Hausstandes-BFH vom 16.01.13-Az:VI R 46/12
    Zuletzt geändert von hotaruu1337; 19.10.2014, 17:27.

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung - dualer Student

    das geht schon sehr in den Bereich der unzulässigen Steuerberatung hinein. Das Forum ist eher als Ausfüllhilfe und Hilfe für technische Probleme gedacht.

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung - dualer Student

      Das sehe ich nicht so. Vielmehr ist der Sachverhalt hier ja nicht eindeutig. Ich denke hier geht es nicht um Steuerberatung sonder vielmehr um die Ausräumung von Missverständnissen bzw. um Erfahrungsaustausch im Allgemeinen. Die Thematik der doppelten HF ist nicht ganz so eindeutig. Dennoch Danke für deinen Input.

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        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung - dualer Student

        Hallo,

        ich halte die Antwort von Kloebi für zutreffend.
        Aber wo ist dein Problem?
        Gib doch einfach doppelte Haushaltsführung an.
        Das FA wird dir dann schon seine Ansicht mitteilen falls es anderer Auffassung ist.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung - dualer Student

          Das Problem besteht für mich darin, dass ich danach entscheiden würde, ob ich einen Zweitwohnsitz anmelde (damit würde ich ZWS-pflichtig) oder nicht. Falls das FA die Doppelte HF am Ende akzeptiert kann ich die ZWS ohne Probleme ansetzen, falls nicht zahle ich die ZWS, obwohl ich nach Ansicht des FAs keinen Zweitwohnsitz habe. Das ist mein Problem bei der ganzen Sache. Sonst wäre es für mich ja risikofrei.

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            #6
            AW: Doppelte Haushaltsführung - dualer Student

            Was wäre wenn ich X tue wäre Steuerberatung

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