Hallo zusammen,
zu meiner Person:
- Dualer Student
- bereits ausgelernt (Ausbildungsberuf) und voll Lohnsteuer pflichtig
- Studium läuft noch bis Mitte nächstens Jahres (Teilzeit)
- ca. 40 km einfache Strecke zwischen jetziger Wohnhaft und Arbeitsstätte/(+/-)Hochschule
zu meiner Frage:
Da ich jetzt mit einer Freundin aus wirtschaftlichen Gründen zusammenziehen werde (Wohngemeinschaft) und wir den Mietvertrag für die neue Wohnung zusammen unterschrieben haben, stellt sich mir jetzt die Frage inwieweit ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Mein Erstwohnsitz ist immer noch bei meinen Eltern, wobei ich mich monatlich auch weiter finanziell an den Nebenkosten beteiligen werde. Der Lebensmittelpunkt ist auch immer noch im elterlichen Wohnumfeld (Freunde, Vereine usw.)
Die Frage ist nun, ob ich in der Lage bin den anteiligen Mietzins und die Fahrten zwischen Erstwohnsitz (Elternhaus) und Zweitwohnsitz (Mietwohnung) geltend zu machen [Doppelte Haushaltsführung].
Ich weiß, dass ab 2014 eine neue Rechtssprechung gilt und frühere mildere BFH-Schreiben(1) damit abgeschwächt wurden.
Könnt Ihr mir hier mal euren Input zu geben? Würde mich einfach mal für Eure Sicht interessieren.
Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag.
(1) Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand von Kindern im Elternhaus zu den Voraussetzungen eines eigenen Hausstandes-BFH vom 16.01.13-Az:VI R 46/12
zu meiner Person:
- Dualer Student
- bereits ausgelernt (Ausbildungsberuf) und voll Lohnsteuer pflichtig
- Studium läuft noch bis Mitte nächstens Jahres (Teilzeit)
- ca. 40 km einfache Strecke zwischen jetziger Wohnhaft und Arbeitsstätte/(+/-)Hochschule
zu meiner Frage:
Da ich jetzt mit einer Freundin aus wirtschaftlichen Gründen zusammenziehen werde (Wohngemeinschaft) und wir den Mietvertrag für die neue Wohnung zusammen unterschrieben haben, stellt sich mir jetzt die Frage inwieweit ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Mein Erstwohnsitz ist immer noch bei meinen Eltern, wobei ich mich monatlich auch weiter finanziell an den Nebenkosten beteiligen werde. Der Lebensmittelpunkt ist auch immer noch im elterlichen Wohnumfeld (Freunde, Vereine usw.)
Die Frage ist nun, ob ich in der Lage bin den anteiligen Mietzins und die Fahrten zwischen Erstwohnsitz (Elternhaus) und Zweitwohnsitz (Mietwohnung) geltend zu machen [Doppelte Haushaltsführung].
Ich weiß, dass ab 2014 eine neue Rechtssprechung gilt und frühere mildere BFH-Schreiben(1) damit abgeschwächt wurden.
Könnt Ihr mir hier mal euren Input zu geben? Würde mich einfach mal für Eure Sicht interessieren.
Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag.
(1) Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand von Kindern im Elternhaus zu den Voraussetzungen eines eigenen Hausstandes-BFH vom 16.01.13-Az:VI R 46/12
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