Zitat von SanderLX
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni
Einklappen
X
-
AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni
-
AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni
Alles klar. Danke für die Antwort.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni
nicht fahren ("sie fährt immer nach der Arbeit zur Uni"), aber angeben, gefahren zu sein, das wäre Steuerhinterziehung. Es muss einfach so angegeben werden, wie es war, wenn tatsächlich zweimal gefahren wurde, was im Zweifel nachzuweisen wäre, o. k.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni
Ok. Aber mit welcher Begründung? Theoretisch könnte sie ja nach Hause gefahren sein. Es steht ihr doch frei. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, aber vllt. musste sie ihre Katze füttern und ist danach nochmal nach Duisburg gefahren. Ich denke nicht, dass man so einfach den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni
Zitat von SanderLX Beitrag anzeigenDamit wäre sie jedoch vom Wohnort zur Arbeit und zurück und anschließend vom Wohnort zur Uni und Zurück gefahren. Nicht plausibel, aber möglich?
Einen Kommentar schreiben:
-
Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni
Hallo,
meine Schwester wohnt in Düsseldorf und arbeitet Vollzeit in Duisburg. Die Fahrtkosten habe ich im Rahmen der WK selbstverständlich geltend gemacht. Jetzt studiert sie nebenbei noch abends an einer Uni ebenfalls in Duisburg. Hierbei fährt sie immer nach der Arbeit zur Uni.
Frage: Muss sie zwingend die Fahrstrecke von der Arbeit zur Uni angeben oder ist es möglich, die Fahrt vom Wohnort zur Uni anzugeben.
Damit wäre sie jedoch vom Wohnort zur Arbeit und zurück und anschließend vom Wohnort zur Uni und Zurück gefahren. Nicht plausibel, aber möglich?
Danke für die Antworten.
Einen Kommentar schreiben: