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Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni

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    Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni

    Hallo,

    meine Schwester wohnt in Düsseldorf und arbeitet Vollzeit in Duisburg. Die Fahrtkosten habe ich im Rahmen der WK selbstverständlich geltend gemacht. Jetzt studiert sie nebenbei noch abends an einer Uni ebenfalls in Duisburg. Hierbei fährt sie immer nach der Arbeit zur Uni.

    Frage: Muss sie zwingend die Fahrstrecke von der Arbeit zur Uni angeben oder ist es möglich, die Fahrt vom Wohnort zur Uni anzugeben.

    Damit wäre sie jedoch vom Wohnort zur Arbeit und zurück und anschließend vom Wohnort zur Uni und Zurück gefahren. Nicht plausibel, aber möglich?

    Danke für die Antworten.

    #2
    AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni

    Zitat von SanderLX Beitrag anzeigen
    Damit wäre sie jedoch vom Wohnort zur Arbeit und zurück und anschließend vom Wohnort zur Uni und Zurück gefahren. Nicht plausibel, aber möglich?
    das würde man dann Steuerhinterziehung nennen.

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      #3
      AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni

      Ok. Aber mit welcher Begründung? Theoretisch könnte sie ja nach Hause gefahren sein. Es steht ihr doch frei. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, aber vllt. musste sie ihre Katze füttern und ist danach nochmal nach Duisburg gefahren. Ich denke nicht, dass man so einfach den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

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        #4
        AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni

        nicht fahren ("sie fährt immer nach der Arbeit zur Uni"), aber angeben, gefahren zu sein, das wäre Steuerhinterziehung. Es muss einfach so angegeben werden, wie es war, wenn tatsächlich zweimal gefahren wurde, was im Zweifel nachzuweisen wäre, o. k.

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          #5
          AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni

          Alles klar. Danke für die Antwort.

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            #6
            AW: Fahrtkosten bei Fahrten zur Uni

            Zitat von SanderLX Beitrag anzeigen
            meine Schwester wohnt in Düsseldorf und arbeitet Vollzeit in Duisburg. Die Fahrtkosten habe ich ... geltend gemacht
            Du kannst nicht die Fahrtkosten Deiner Schwester geltend machen, das darf nur sie selbst!

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