Hallo,
meine Schwester wohnt in Düsseldorf und arbeitet Vollzeit in Duisburg. Die Fahrtkosten habe ich im Rahmen der WK selbstverständlich geltend gemacht. Jetzt studiert sie nebenbei noch abends an einer Uni ebenfalls in Duisburg. Hierbei fährt sie immer nach der Arbeit zur Uni.
Frage: Muss sie zwingend die Fahrstrecke von der Arbeit zur Uni angeben oder ist es möglich, die Fahrt vom Wohnort zur Uni anzugeben.
Damit wäre sie jedoch vom Wohnort zur Arbeit und zurück und anschließend vom Wohnort zur Uni und Zurück gefahren. Nicht plausibel, aber möglich?
Danke für die Antworten.
meine Schwester wohnt in Düsseldorf und arbeitet Vollzeit in Duisburg. Die Fahrtkosten habe ich im Rahmen der WK selbstverständlich geltend gemacht. Jetzt studiert sie nebenbei noch abends an einer Uni ebenfalls in Duisburg. Hierbei fährt sie immer nach der Arbeit zur Uni.
Frage: Muss sie zwingend die Fahrstrecke von der Arbeit zur Uni angeben oder ist es möglich, die Fahrt vom Wohnort zur Uni anzugeben.
Damit wäre sie jedoch vom Wohnort zur Arbeit und zurück und anschließend vom Wohnort zur Uni und Zurück gefahren. Nicht plausibel, aber möglich?
Danke für die Antworten.
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