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Anlage EÜR / G beim Kleingewerbe

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    Anlage EÜR / G beim Kleingewerbe

    Hallo Zusammen
    meine Freundin hat letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Sie verkauft auf Märkten und Online selbstgebastelte Sachen wie Schlüsselanhänger Ketten usw.
    Jetzt müssen wir zum ersten mal die Steuererklärung machen seit das Gewerbe besteht.
    Wir sind deutlich unter der Grenze von 17500 Euro
    Im ersten Jahr hat sie sogar ein Minus da sie erst Mal mehr Ausgaben für Bastelmaterial hatte als sie eingenommen hat.

    Was muss man denn überhaupt alles ausfüllen? EÜR? G?
    Sie hat sich alle Einnahmen aus Verkäufen und Ausgaben an Bastelmaterial aufgeschrieben.
    Ansonsten haben wir ja nichts mehr was man anführen könnte.
    Höchstens noch die Fahrten zu den Märkten mit dem Privatpkw. Ich glaube das waren 30 Cent pro KM.

    Also hab ich ja eigentlich nur 4 Werte
    Ausgaben
    Einnahmen
    Fahrtkosten
    Gewinn bzw Verlust


    Aber wo geb ich was an und brauchen wir wirklich diese beiden Formulare?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus und ein schönes Wochenende

    #2
    AW: Anlage EÜR / G beim Kleingewerbe

    Hallo,

    die EÜR brauch sie nicht ausfüllen, für Laien ist sie aber durchaus hilfreich. Es reicht eine formlose Gewinnermittlung (z.B. Excel).

    1. Gewerbesteuererklärung
    2. Umsatzsteuererklärung
    und

    3. Einkommensteuererklärung mit Anlage G

    P.S. Thread verschoben, da er mit der Lohnsteuerbescheinigung rein gar nichts zu tun hat.
    Zuletzt geändert von stiller; 25.10.2014, 14:55. Grund: P.S.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage EÜR / G beim Kleingewerbe

      Wir sind auch unter der Grenze bei der man überhaupt die Steuer sep. aufführen muss auf der Rechnung.
      Ich habe jetzt mal mit Excel eine Gewinnermittlung erstellt bei der ich alle Ausgaben und Einnahmen von 2013 aufgeführt habe.
      Es kommt ein Verlust heraus weil man im ersten Jahr erstmal mehr Material usw anschaffen musste.
      Diese drucke ich aus und nehme sie einfach mit wenn ich die Steuer beim Finanzamt abgebe. Die werden mir dann schon sagen was ich dann noch ausfüllen muss oder?
      Das einzige was ich noch nicht weiß ist wo ich die Fahrtkosten hinschreibe. Wir sind mit dem Privatpkw zu einem Markt gefahren bei dem wir Artikel verkauft haben.
      Diese hab ich jetzt nicht in die Gewinnermittlung mit hineingeschreiben.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage EÜR / G beim Kleingewerbe

        Zitat von Woife Beitrag anzeigen
        Wir sind auch unter der Grenze bei der man überhaupt die Steuer sep. aufführen muss auf der Rechnung.
        Ich habe jetzt mal mit Excel eine Gewinnermittlung erstellt bei der ich alle Ausgaben und Einnahmen von 2013 aufgeführt habe.
        Es kommt ein Verlust heraus weil man im ersten Jahr erstmal mehr Material usw anschaffen musste.
        Diese drucke ich aus und nehme sie einfach mit wenn ich die Steuer beim Finanzamt abgebe. Die werden mir dann schon sagen was ich dann noch ausfüllen muss oder?
        Das einzige was ich noch nicht weiß ist wo ich die Fahrtkosten hinschreibe. Wir sind mit dem Privatpkw zu einem Markt gefahren bei dem wir Artikel verkauft haben.
        Diese hab ich jetzt nicht in die Gewinnermittlung mit hineingeschreiben.
        Es ist egal, ob Steuern fällig sind, die Erklärungen müssen abgegeben werden.
        Die Fahrten zum Markt sind wohl Betriebsausgaben, also sollten sie in der Gewinnermittlung auftauchen.
        Gruss (S)stiller
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