Liebes Forum,
ich sitzte seit gestern Abend vor einer Einkommensteuernachzahlung von ca. jeweils 700€ für das Jahr 2011 und 2012 und werde daraus
einfach nicht schlau. Vielleicht kann mir jemand erklären ob ich den Denkfehler habe, oder tatsächlich etwas falsch läuft?
(Die Abgabe der Steuererklärungen hat eine Steuerberaterin übernommen, nicht ich selbst)
Ich hatte in den Jahren 2011 und 2012 zwei Jobs mit einer einer Aufteilung von 60% und 40%, zusammen also eine Vollzeitstelle.
Im Hauptarbeitsverhältnis mit 60% (hier verdiene ich mehr) bin ich in Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert,
im zweiten Arbeitsverhältnis bin ich logischerweise in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert. Das leuchtet mir soweit ein.
Dass diese Kombination die Abgabe einer Steuererklärung erfordert, dass sie also gemacht werden MUSS, ist mir auch klar.
Nun habe ich ja bedingt durch die LSK 6 im zweiten Arbeitsverhältnis während des Jahres wesentlich mehr Abzüge vom
Bruttolohn. Man sieht auf den ersten Blick auf der Lohnsteuerbescheinigung dass prozentual wesentlich mehr abgeführt wurde.
Wie kann es denn nun sein, dass ich Einkommensteuer in Höhe von 700€ pro Jahr nachzahlen soll, obwohl
ich durch die LSK 6 ohnehin schon mehr Abgaben hatte?
Ich bin doch steuerlich ohnehin schon schlechter gestellt als jemand der nur LSK1 in einer Vollzeitstelle hat.
Für alle hilfreichen Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruß Matthias
ich sitzte seit gestern Abend vor einer Einkommensteuernachzahlung von ca. jeweils 700€ für das Jahr 2011 und 2012 und werde daraus
einfach nicht schlau. Vielleicht kann mir jemand erklären ob ich den Denkfehler habe, oder tatsächlich etwas falsch läuft?
(Die Abgabe der Steuererklärungen hat eine Steuerberaterin übernommen, nicht ich selbst)
Ich hatte in den Jahren 2011 und 2012 zwei Jobs mit einer einer Aufteilung von 60% und 40%, zusammen also eine Vollzeitstelle.
Im Hauptarbeitsverhältnis mit 60% (hier verdiene ich mehr) bin ich in Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert,
im zweiten Arbeitsverhältnis bin ich logischerweise in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert. Das leuchtet mir soweit ein.
Dass diese Kombination die Abgabe einer Steuererklärung erfordert, dass sie also gemacht werden MUSS, ist mir auch klar.
Nun habe ich ja bedingt durch die LSK 6 im zweiten Arbeitsverhältnis während des Jahres wesentlich mehr Abzüge vom
Bruttolohn. Man sieht auf den ersten Blick auf der Lohnsteuerbescheinigung dass prozentual wesentlich mehr abgeführt wurde.
Wie kann es denn nun sein, dass ich Einkommensteuer in Höhe von 700€ pro Jahr nachzahlen soll, obwohl
ich durch die LSK 6 ohnehin schon mehr Abgaben hatte?
Ich bin doch steuerlich ohnehin schon schlechter gestellt als jemand der nur LSK1 in einer Vollzeitstelle hat.
Für alle hilfreichen Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruß Matthias
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