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Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

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    Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

    Liebes Forum,

    ich sitzte seit gestern Abend vor einer Einkommensteuernachzahlung von ca. jeweils 700€ für das Jahr 2011 und 2012 und werde daraus
    einfach nicht schlau. Vielleicht kann mir jemand erklären ob ich den Denkfehler habe, oder tatsächlich etwas falsch läuft?
    (Die Abgabe der Steuererklärungen hat eine Steuerberaterin übernommen, nicht ich selbst)

    Ich hatte in den Jahren 2011 und 2012 zwei Jobs mit einer einer Aufteilung von 60% und 40%, zusammen also eine Vollzeitstelle.
    Im Hauptarbeitsverhältnis mit 60% (hier verdiene ich mehr) bin ich in Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert,
    im zweiten Arbeitsverhältnis bin ich logischerweise in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert. Das leuchtet mir soweit ein.
    Dass diese Kombination die Abgabe einer Steuererklärung erfordert, dass sie also gemacht werden MUSS, ist mir auch klar.

    Nun habe ich ja bedingt durch die LSK 6 im zweiten Arbeitsverhältnis während des Jahres wesentlich mehr Abzüge vom
    Bruttolohn. Man sieht auf den ersten Blick auf der Lohnsteuerbescheinigung dass prozentual wesentlich mehr abgeführt wurde.

    Wie kann es denn nun sein, dass ich Einkommensteuer in Höhe von 700€ pro Jahr nachzahlen soll, obwohl
    ich durch die LSK 6 ohnehin schon mehr Abgaben hatte?
    Ich bin doch steuerlich ohnehin schon schlechter gestellt als jemand der nur LSK1 in einer Vollzeitstelle hat.

    Für alle hilfreichen Antworten bin ich sehr dankbar.

    Gruß Matthias

    #2
    AW: Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

    Guten Tag,
    warum geht diese Frage nicht an die Steuerberaterin? Diese ist (für mich) die erste Ansprechpartnerin und kann es erläutern...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

      Sie haben natürlich recht, das sollte der erste Ansprechpartner sein.
      Da das Verhältnis allerdings gerade angespannt ist, wolltte ich mich zuerst
      an anderer Stelle grundsätzlich informieren.

      Es ist immer schlauer vor dem Gespräch etwas mehr Wissen über die Materie zu haben.

      Gruß M

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        #4
        AW: Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

        Zitat von MBU Beitrag anzeigen
        Nun habe ich ja bedingt durch die LSK 6 im zweiten Arbeitsverhältnis während des Jahres wesentlich mehr Abzüge vom
        Bruttolohn. Man sieht auf den ersten Blick auf der Lohnsteuerbescheinigung dass prozentual wesentlich mehr abgeführt wurde.
        Dass die Abzüge in Kl. 6 höher sind als in 1 liegt daran, dass hier in der Lohnsteuertabelle der Grundfreibetrag und die Werbungskostenpauschale nicht mit eingerechnet sind. Salopp gesagt wird jemand mit 100 Euro in Kl. 6 also so besteuert, als hätte er in Kl. 1 die 100 Euro plus Grundfreibetrag (ca. 8000 Euro) plus 1000 Euro Abeitnehmerpauschbetrag verdient. Es ist sehr gut möglich, dass dies nicht reicht (was alleine schon klar wird, wenn man den Fall betrachtet, dass im Hauptjob so viel verdient wird, dass man beim Grenzsteuerstatz an die Obergrenze von 42% stößt, dann kann bei der ESt nur rauskommen, dass die 100 Euro Zusatzeinkommen aus dem Nebenjob mit 42% besteuert werden).

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          #5
          AW: Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

          Das ist so aus dem Handgelenk nicht einfach zu beantworten und Steuerberatung ist in diesem Forum (in dem es um die Anwendung ELSTER geht) nicht gestattet.
          Spielt vielleicht hier Progressionsvorbehalt mit rein (Kranken-, Arbeitslosengeld etc.)?
          Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Formulare Mantelbogen, Anlage N (sind Werbungskosten erklärt?) und Anlage Vorsorgeaufwand befüllt und versandt wurden
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

            Wir sind uns ja einig, dass, wenn Du EIN Arbeitsverhältnis hättest mit Steuerklasse I, in dem die Daten der beiden Lohnsteuerbescheinigungen zusammengefasst wären, zu keiner Veranlagungspflicht führen dürften (= keine Nachzahlung im Rahmen der Veranlagung). Du könntest nun mal unter www.abgabenrechner.de im dortigen Lohnsteuerrechner mal die beiden Lohnsteuerbescheinigungen mit Steuerklasse I zusammenfassen. Wenn dabei eine höhere Lohnsteuer herauskäme als bisher bei beiden Lohnsteuerbescheinigungen zusammen, dann wäre das ein erster Anhaltspunkt, dass Deine Berechnung mit der Nachzahlung richtig sein KÖNNTE.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Frage zu einer hohen Einkommensteuer Nachzahlung für LSK1 / LSK6 bei 2 Jobs

              @Picard777

              Du hattest recht. Ich habe zum einen den Abgabenrechner benutzt und festgestellt dass ich quasi im ersten Arbeitsverältnis zu wenig Lohnsteuer bezahlt habe.
              Nehme ich beide Bruttolöhne zusammen, ist tatsächlich zu wenig abgeführt worden.

              Zum anderen habe ich meine Sachbearbeiterin im Finanzamt angerufen und einfach höflich nachgefragt,
              die hat mir das ganze bestätigt. Hat also (leider) alles seine Richtigkeit.

              Danke euch allen für die Antworten!

              Matthias

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