Guten Tag liebe Forengemeinde.
Ich hab erstmalig meine Steuer selbst gemacht und sie online über die Software übertragen.
Der Stolz über die erste selbst eingereichte Steuererklärung ist jedoch ziemlich schnell der Ernüchterung
gewichen möglicherweise über das Versäumnis Abgabefrist gestolpert zu sein.
Zu meiner Situation. Angestellt mit regelmäßigem, gleichbleibenden Einkommen. Verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse 3.
Partner befand sich 2013 in Elternzeit. Keine weiteren Einkommen, Freibeträge für die Kinder sind eingetragen, ebenso KM
für Pendlerpauschale.
Wir bekamen jedoch keine Mahnung oder Erinnerung vom FA.
Fallen wir nun unter Pflichtveranlagung, oder unter Antragsveranlagung und wären wir an die Abgabefrist gebunden gewesen, und vor allem:
Haben wir jetzt mit etwaigen Konsequenzen zu rechnen?
Ich hab erstmalig meine Steuer selbst gemacht und sie online über die Software übertragen.
Der Stolz über die erste selbst eingereichte Steuererklärung ist jedoch ziemlich schnell der Ernüchterung
gewichen möglicherweise über das Versäumnis Abgabefrist gestolpert zu sein.
Zu meiner Situation. Angestellt mit regelmäßigem, gleichbleibenden Einkommen. Verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse 3.
Partner befand sich 2013 in Elternzeit. Keine weiteren Einkommen, Freibeträge für die Kinder sind eingetragen, ebenso KM
für Pendlerpauschale.
Wir bekamen jedoch keine Mahnung oder Erinnerung vom FA.
Fallen wir nun unter Pflichtveranlagung, oder unter Antragsveranlagung und wären wir an die Abgabefrist gebunden gewesen, und vor allem:
Haben wir jetzt mit etwaigen Konsequenzen zu rechnen?
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