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Abgabefrist - ja oder nein?

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    Abgabefrist - ja oder nein?

    Guten Tag liebe Forengemeinde.

    Ich hab erstmalig meine Steuer selbst gemacht und sie online über die Software übertragen.
    Der Stolz über die erste selbst eingereichte Steuererklärung ist jedoch ziemlich schnell der Ernüchterung
    gewichen möglicherweise über das Versäumnis Abgabefrist gestolpert zu sein.

    Zu meiner Situation. Angestellt mit regelmäßigem, gleichbleibenden Einkommen. Verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse 3.
    Partner befand sich 2013 in Elternzeit. Keine weiteren Einkommen, Freibeträge für die Kinder sind eingetragen, ebenso KM
    für Pendlerpauschale.

    Wir bekamen jedoch keine Mahnung oder Erinnerung vom FA.

    Fallen wir nun unter Pflichtveranlagung, oder unter Antragsveranlagung und wären wir an die Abgabefrist gebunden gewesen, und vor allem:

    Haben wir jetzt mit etwaigen Konsequenzen zu rechnen?

    #2
    AW: Abgabefrist - ja oder nein?

    Gesetzlicher Abgabetermin für die Steuererklärungen ist der 31. Mai des Folgejahres. Sie haben keine Mahnung erhalten, Ihre Steuererklärung jedoch jetzt eingereicht - zu einem Zeitpunkt, wo Sie sich auf keinen Fall Gedanken machen müssen, ob Sie eine Pflicht- oder Antragsveranlagung sind. Auch wird die Frage eines Verspätungszuschlages bei Ihnen keine Rolle spielen. Es ist alles in Ordnung.

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      #3
      AW: Abgabefrist - ja oder nein?

      Kann das von Korsika jetzt nicht ganz nachvollziehen, auch wenn bei einer Erstattung eher selten etwas passieren dürfte, WENN es eine Pflichtveranlagung wäre.

      Du sprichst von Elternzeit. Gab es Elterngeld oder Mutterschaftsgeld von insgesamt mehr als 410 €, das in dem Jahr ausgezahlt wurde ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Abgabefrist - ja oder nein?

        Zitat von AnnAdams Beitrag anzeigen
        Freibeträge für die Kinder sind eingetragen, ebenso KM
        für Pendlerpauschale
        Eigentlich wird nur ein (Euro-)Betrag eingetragen, keine Kilometer. Meiner Meinung nach dann Verpflichtung zur Abgabe bis Mai 2014.

        Kommentar


          #5
          AW: Abgabefrist - ja oder nein?

          Hallo AnnAdams,
          die Steuerklassenkombination III /V sollte eigentlich immer eine Pflichtveranlagung sein, deshalb brauchst du aber noch keine Sanktionen fürchten wie einige Vorredner schon betonten. Wer steuerlich beraten ist bekommt z.Bsp. für 2013 eine Fristverlängerung bis 28.02.2015 wenn es entsprechend beantragt wird.

          Tschüß

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            #6
            AW: Abgabefrist - ja oder nein?

            Hallo. Vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Mit km eingetragen habe ich gemeint, ich habe die einfach zu fahrenden km angegeben und die Wiso Software hat dann den Betrag errechnet.
            Erhalten wurde Elterngeld, ausgezahlt auf zwei Jahre, Betrag unter 400€.
            Fristverlängerung wurde nicht beantragt.

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              #7
              AW: Abgabefrist - ja oder nein?

              Immer vorausgesetzt es geht um 2013:

              Zwar hätte deine Erklärung (wenn es eine Pflichtveranlagung war) am 31.05. beim FA sein müssen, in der Praxis wirst du aber keinen Verspätungszuschlag zum jetzigen Zeitpunkt bekommen.

              Selbst wenn es eine Antragsveranlagung war, wäre für die noch Zeit bis 31.12.2017 gewesen.

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