Hallo,
die Frist für die freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung) beträgt 4 Jahre. Heißt das für mich, dass ich z.B. noch bis zum 31.12.2014 die Steuererklärung 2010 per Elster an das Finanzamt übermitteln kann und wie verhält es sich dann mit der Steuererklärung für das Jahr 2011, 2012 2013 usw. wann endet hier die Frist?
Ich danke im voraus für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Wowa.K
die Frist für die freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung) beträgt 4 Jahre. Heißt das für mich, dass ich z.B. noch bis zum 31.12.2014 die Steuererklärung 2010 per Elster an das Finanzamt übermitteln kann und wie verhält es sich dann mit der Steuererklärung für das Jahr 2011, 2012 2013 usw. wann endet hier die Frist?
Ich danke im voraus für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Wowa.K
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